Full text: Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.

622 Fünftes Buch. $ 215. 
sich ergebenden Rechte und Verbindlichkeiten hat im ordentlichen 
Rechtswege zu geschehen. Es steht jedoch die Entscheidung darüber, 
ob für ein von der Reichsverwaltung nicht weiter verwendbares Grund- 
stück ein Ersatz notwendig ist, und die Feststellung der zu erstatten- 
den Einebnungskosten der obersten Behörde der Reichsverwaltung za, 
in deren Besitz sich das Grundstück befindet !T. 
2. Finanzvermögen. 
g 215. 
Finanzvermögen des Reiches ist der Inbegriff der dem 
Reiche als Einnahmequelle dienenden Reichsgüter. Der Norddeutsche 
Bund besaß bei seiner Gründung keinerlei Finanzvermögen. Erst 
infolge des Krieges mit Frankreich ist das Deutsche Reich in den 
Besitz gewisser Vermögenskomplexe gelangt, die dazu bestimmt sind, 
dem Reiche teils regelmäßige, teils außerordentliche Einnahmen zu- 
zuführen. Die Verwaltung erfolgt teils durch das Reichsschatzamt!, 
teils durch Spezialbehörden. Die Vermögenskomplexe sind: 
1. Die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Den 
Kern dieser Bahnen bilden die im Reichslande gelegenen Eisen- 
bahnen, die früher der französischen Ostbahngesellschaft gehörten 
und durch den Frankfurter Frieden an das Reich abgetreten wurden. 
Dazu ist eine Reihe von neuen Strecken gekommen, die seit der 
Vereinigung Elsaß-Lothringens mit dem Deutschen Reiche aus Reichs- 
mitteln angelegt worden sind. Die Verwaltung der Reichseisenbahnen 
erfolgt durch ein besonderes Reichsamt?., 
ıT RG. vom 25. Mai 1873 8 8. 
‚2 Vgl. Handbuch f. d. Deutsche Reich 1910 V: Das Reichsschatzamt ist 
die oberste Reichs-Finanzverwaltungsbehörde. Es erledigt seine Geschäfte in 
zwei Abteilungen. Zu dem Geschäftskreise der ersten Abteilung gehören ius- 
besondere das Etats-, Kassen- und Rechnungswesen, die Münz-, Reichs apier- 
geld- und Reichsschuldenangelegenheiten sowie die Verwaltung des Reichs- 
vermögens, soweit sie nicht von anderen Ressorts geführt wird. Der zweiten 
Abteilung liegt die Bearbeitung der Zoll- und Steuersachen ob. 
Ressort des Reichsschatzamts: 
    
   
    
      
   
  
1. Prüfungsstelle, 
2: für Tabakverwertung zu Bremen, 
4. des 
5. in 
und Steuern, 
8. Stettiner Festungsgrundstücke zu 
9. für die Mainz-Kasteler Festungsgrundstücke 
zu 
2 Vgl. oben $ 109.
	        
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