668 Fünftes Buch. $ 299. .
für die Übersendung der Waren oder der zu entnehmenden Proben
an eine zuständige Zollstelle zu übernehmen ’.
& 229.
Die Verwaltungstätigkeiten der Zollbehörden bei der
Zollabfertigung sind die Feststellung des zu entrichtenden
Zolles und seine Erhebung. Zur Feststellung des zu ent-
richtenden Zolles ist eine dreifache Tätigkeit notwendig:
1. Feststellung des Vorhandenseins der zollpflich-
tigen Gegenstände.
a) Die Grundlage für die Feststellung der zollpflichtigen Gegen-
stände bildet die Deklaration der Ladung. Die Pflicht zur
Deklaration liegt dem Warenführer ob; an seiner Stelle kann jedoch
auch der Warenempfänger die Deklaration vornehmen. Die De-
klaration ist eine generelle oder eine spezielle. Die generelle
Deklaration (Ladungsverzeichnis, Manifest) wird nur bei Einfuhr
auf Eisenbahnen und seewärts abgegeben; sie enthält die Angabe des
Namens und Wohnortes des Warenempfängers, die Zahl, Verpackungs-
art, Nummern und Zeichen der Kolli sowie die allgemeine Bezeich-
nung der Gattung der Waren, außerdem bei der Einfuhr auf Eisen-
bahnen die Zahl der Wagen und das Bruttogewicht der Kolli, bei
der Einfuhr seewärts Namen und Nummer des Schiffes. Die spe-
zielle Deklaration hat außerdem die Menge und Gattung der
Waren nach den Benennungen und Maßstäben des Tarifes sowie die
Art der geforderten Abfertigung zu enthalten!. Die Deklaration ist
schriftlich in deutscher Sprache abzufassen; Reisende brauchen die
zollpflichtigen Waren nur mündlich anzugeben oder können sich an
Stelle der Deklaration sogleich einer Revision unterwerfen?. Die
Unterlassung der Deklaration hat zur Folge, daß die Waren in amt-
liche Bewachung genommen werden oder sofort die Revision durch
die Zollbehörde eintritt?.
b) Die Revision der eingeführten Gegenstände durch die Zoll-
behörde ist ebenfalls eine allgemeine oder eine spezielle. Erstere
geschieht nur nach Zahl, Zeichen, Gewicht und Verpackungsart der
Kolli ohne deren Eröffnung. Bei der speziellen Revision findet eine
Eröffnung der Kolli statt, um Gattung und Menge der in ihnen ent-
haltenen Waren festzustellen. Beim Vorhandensein spezieller De-
klaration kann sich die Zollbehörde auch auf eine probeweise Revision
beschränken *.
e) Einer körperlichen Visitation dürfen Personen unter-
worfen werden, gegen welche der Augenschein den Verdacht erregt,
daß sie zollpflichtige Gegenstände unter den Kleidern verborgen haben
und welche der Aufforderung, sich dieser Gegenstände zu entledigen,
nicht nachkommen,
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’ Zolltarifges. von 1902 8 4.
ı V.2.G. & 22—%.
2 V.2.G. 8 9.
» V.Z2.G. 8 27.
* V.2.G. 88 28-31.
» V.2.G. 5 127.