Erzeugung
8
1923 Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht
2070
Erbfolge.
lebte, aber bereits erzeugt war, gilt
als vor dem Erbfall geboren.
Testament.
Hat der Erblasser die Abkömmlinge
eines Dritten ohne nähere Bestimmung
bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen,
daß diejenigen Abkömmlinge nicht be-
dacht sind, welche zur Zeit des Erb-
dingung oder der Termin erst nach
2101,
2108
2162
falls oder, wenn die Zuwendung
unter einer aufschiebenden Bedingung
oder unter Bestimmung eines Anfangs-
termins gemacht ist und die Be-
dem Erbfall eintritt, zur Zeit des
Eintritts der Bedingung oder des
Termins noch nicht erzeugt sind.
2105, 2106 f. Erblasser — Testa-
ment.
s. Erbfolge 1923.
Ist der Bedachte zur Zeit des Erb-1610 s. Beruf — Verwandtschaft.
falls noch nicht erzeugt, so wird das
Vermächtnis mit dem Ablaufe von
dreißig Jahren nach dem Erbfall un-
wirksam, wenn nicht vorher der Be-
2178
1732
1913
dachte erzeugt ist. 2163.
Ist der Bedachte zur Zeit des Erb-
falls noch nicht erzeugt, so erfolgt der
Anfall des Vermächtnisses mit der
Geburt. 2179.
Verwandtschaft.
Die Ehelichkeitserklärung ist nicht zu-
lässig, wenn zur Zeit der E. des
Kindes die Ehe zwischen den Eltern
nach § 1310 Abs. 1 wegen Verwandt-
schaftoder Schwägerschafk verboten war.
Vormundschaft.
Ist unbekannt oder ungewiß, wer bei
einer Angelegenheit der Beteiligte ist,
so kann dem Beteiligten für diese An-
gelegenheit, soweit eine Fürsorge er-
forderlich ist, ein Pfleger bestellt
werden. Insbesondere kann einem
Nacherben, der noch nicht erzeugt ist
1045
8
622
8
1580
Art.
7372,
735.
8
196
1617
1631,
’½½
1708 f.
1800 f.
1801 f.
1838 f.
1850
Art.
775,
8
1666
1838
8
1631
Erziehungsrecht
oder dessen Persönlichkeit erst durch
ein künftiges Ereignis bestimmt wird,
für die Zeit bis zum Eintritte der
Nacherbfolge ein Pfleger bestellt
werden.
Erzieher.
Dienstvertrag s. Dienstverhält-
nis — Dienstvertrag.
Erzichung.
Ehescheidung s.
1610.
Einführungsgesetz.
7% f. E.G. — C. G.
50x s. Verwandtschaft § 1666, Vor-
mundschaft § 1838.
Verwandtschaft
Verjährung s. Frist — Ver-
jährung.
Verwandtschaft.
s. Eltern — Verwandtschaft.
1666 s. Berechtigung — Verwandt-
schaft.
Eltern — Verwandtschaft.
Berus — Verwandtschaft.
Vormundschaft.
Verwandtschaft 1631.
Bekenntnis — Vormundschaft.
Berechtigung — Vormundschaft.
s. Ergehen — Vormundschaft.
Erzichungsanstalt.
Einführungsgesetz.
76 f. F.G. — E.’G.
Verwandtschaft s. Berechtigung
— Verwandtschaft.
Vormundschaft s. Berechtigung
Vormundschaft.
Erziehungsrecht.
Verwandtschaft s. Berechtigung
— Verwandischaft.