Abfindung
5
B
1714
1090
1317
1342
1358
1577
925
Art.
lichen Kindes erlischt nicht mit dem
Tode des Vaters; er steht dem Kinde
auch dann zu, wenn der Vater vor
der Geburt des Kindes gestorben ist.
Der Erbe des Vaters ist berechtigt,
das Kind mit dem Betrag abzufinden,
der dem Kinde als Pflichtteil gebühren
würde, wenn es ehelich wäre. Sind
mehrere uneheliche Kinder vorhanden,
so wird die A. so berechnet, wie
wenn sie alle ehelich wären. 1717.
Eine Vereinbarung zwischen dem
Vater und dem unehelichen Kinde
über den Unterhalt für die Zukunft
oder über eine an Stelle des Unterhalts
zu gewährende A. bedarf der Ge-
nehmigungdes Vormundschaftsgerichts.
Ein unentgeltlicher Verzicht auf
den Unterhalt für die Zukunft ist
nichtig. 1717.
Abgabe.
Dienstbarkeit s. Grunddienstbar-
keit 1028.
Ehe.
5 Unfähigkeit zur A. einer Erklärung
über die
schließung des Kindes.
Einwilligung zur Che-
1306.
A. der Erklärung, die Ehe mitein-
ander eingehen zu wollen. 1324, 1332,
1330, 1337, 1339.
A. der Erklärung der Ansfechtung
einer Ehe.
A. der Erklärung der Zustimmung
zu einer von der Frau eingegangenen
Verpflichtung.
Ehescheidung.
A. der Erklärung
1. der Wiederannahme eines früheren
Namens nach der Eheschließung;
2. seitens des Mannes, daß er der
Frau die Führung seines Namens
untersage.
Eigentum s. Grundstück 873.
Einführungsgesetz.
66 s. Grundstück § 875;
Art.
96
70—
77
742
7.7
75)
7
8
1015
1945
2379
2281
193
105
1028
873
875
1379
Abgabe
s. Ehe § 1358, Geschäftsfähigkeit
§ 105, Willenserklärung § 131;
Rückerstattung mit Unrecht erhobener
öffentlicher A. s. u. Landesgesetze
— E. G.
s. Grundstück 8 892;
s. Grundstück § 873;
s. Eigentum §925, Erbbaurecht 8 1015;
s. Stiftung § 86, Verein § 28;
s. Grunddienstbarkeit 8§ 1028.
Erbbaurecht s. Grundstück 873.
Erbe.
A. der Erklärung der Ausschlagung
einer Erbschaft. 1955.
Erbschaftskauf.
Den Käufer treffen die von der Erb-
schaft zu entrichtenden A. 2382.
Erbvertrag 2285 f. Testament
2078.
Frist.
A. der Willenserklärung an einem
bestimmten Tage oder innerhalb einer
Frist. 186.
Geschäftsfähigkeit.
A. einer Willenserklärung im Zu-
stande der Bewußtlosigkeit oder vor-
übergehender Störung der Geistes-
thätigkeit.
Grunddienstbarkeit s. Grundstück
892.
Grundstück.
A. der Erklärung: 877, 878, 880,
892, 893.
1. zur Übertragung des Eigentums
an einem Grundstück;
2. zur Belastung eines Grundstücks
mit einem Rechte;
3. zur Übertragung des Rechts an
einem Grundstück;
4. zur Belastung des Rechts an einem
Grundstück;
5. zur Aufgabe eines Rechts an einem
Grundstück.
Güterrecht.
A. der Erklärung der Zustimmung