Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erster Band. (1)

Anspruch 
8 
325 
326 
310 
317 
696 
699 
1611 
1612 
1613 
1618 
1620 
1632 
1648 
1655 
1656 
A. auf Abtretung des Ersatzan- 
spruchs. 325. 
A. auf Herausgabe einer ungerecht- 
fertigten Bereicherung. 325, 327. 
s. Leistung. 283, 280. 
A. auf Erfüllung. 340—342. 
341, 342. 
A. auf Ersatz von Verwendungen 
327. 
von Nutzungen. 327. 
Verwahrung. 
A. auf Rücknahme der hinterlegten 
Sache. 
X. auf Vergütung für Aufbewahrung 
binterlegter Sachen. 
Verwandtschaft. 
1602 A. auf Gewährung von Unter- 
1721, 
halt. 1603—1615, 
1708—1716. 
1703, 
A. auf notdürftigen Unterhalt. 1766. 
A. des Unterhaltspflichtigen darauf, 
daß ihm die Gewährung des Unter- 
halts in anderer Art als durch Ent- 
gestattet 
1800 
richtung einer Geldrente 
werden. 
A. auf Erfüllung der Unterhalts- 
pflicht für die Vergangenheit. 1713. 
A. auf Ersatz für die zur Bestreitung 
der Kosten des Haushalts aus dem 
Vermögen eines volljährigen Kindes 
gemachten Aufwendungen. 
A. auf Aussteuer. 1621—1625, 
1607. 
A. auf Herausgabe eines Kindes von 
jedem, der es dem Vater widerrecht- 
lich vorenthält. · 
A. auf Ersatz der bei der Sorge für 
die Person oder das Vermögen des 
Kindes gemachten Aufwendungen. 
A. auf den jährlichen Reingewinn 
aus einem Erwerbsgeschäft, das der 
Vater im Namen des Kindes führt. 
1658. 
A. auf Herausgabe der Nutzungen, 
117 
A. auf Herausgabe und Vergütung 
  
Anspruch 
§ die aus dem Vermögen des Kindes 
1659 
1673 
1694 
A. auf die verwirkte Vertragsstrafe. 
1715 
1098 
1100 
1104 
1813 
1835 
1841 
1843 
gezogen werden. 1658. 
A. auf Befriedigung aus dem Ver- 
mögen des Kindes. 
s. Vormundschaft. 1847. 
A. des der Mutter bei Ausübung 
der elterlichen Gewalt bestellten Bei- 
standes unterliegen den gleichen Vor- 
schriften wie bei dem Gegenvormunde. 
1686. 
A. gegen den Vater auf Ersatz der 
durch die Geburt des unehelichen 
Kindes entstehenden Kosten und Auf- 
wendungen. 1716. 
Vorkaufsrecht. 
Durch Ausübung des Vorkaufsrechtes 
entsteht der A. auf Ubertragung des 
Eigentums s. Kauf 508. 
Erlangt der Vorkaufsberechtigte die 
Eintragung als Eigentümer, so kann 
der bisherige neue Eigentümer von 
ihm die Erstattung des berichtigten 
Kaufpreises gegen Herausgabe des 
Grundstücks fordern. 1101. 
s. Hypothek 1170. 
Vormundschaft. 
s. Verwandtschaft 1632. 
Der Vormund bedarf nicht der Ge- 
nehmigung des Gegenvormundes zur 
Annahme einer geschuldeten Leistung 
wenn der A. nicht mehr als 300 Mk. 
beträgt, 
wenn der A. zu den Nutzungen 
des Mündelvermögens gehört, 
wenn der A. auf Erstattung von 
Kosten der Kündigung oder der 
Rechtsverfolgung oder auf sonstige 
Nebenleistungen gerichtet ist. 
A. auf Vorschuß oder Ersatz der zum 
Zwecke der Führung der Vormund- 
schaft erforderlichen Aufwendungen. 
A. des Vormundschaftsgerichts auf 
Vorlegung von Büchern und sonstigen 
Belegen seitens des Vormundes. 
A., die zwischen dem Vormund und 
dem Mündel streitig bleiben, können
	        
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