Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erster Band. (1)

Ablauf — 16 
W 
.5 s. Geschäftsfähigkeit 8 108. 
5% %/%% /vvt Fs. Schuldverschreibung 
§ S08. 
7% f. Schuldverschreibung § 804. 
7% s. Oypothek § 1128. 
1%.) s. Berechligung — E.G. 
“4 s. Schuldverhältnis § 382. 
7%% s. Stiftung 8 88, Verein 8§8 39, 
50, 51. 
7%% Läuft die in den bisherigen G. 
bestimmte längere Verjährungsfrist 
früher als die im B.G. B. bestimmte 
kürzere Frist ab, so ist die Verjährung 
mit dem A. der längeren Frist 
vollendet. 746, 7650. 
7 s.. Schuldverschreibung § 802, 804. 
24Die nach den französischen oder den 
badischen G. für einen Geistes- 
schwachen angeordnete Bestellung eines 
Beistandes verliert mit dem A. von 
sechs Monaten nach dem Inkraft-- 
treten des B.G.B. ihre Wirkung. 
8 Erbe. 
1943 Mit dem A. der Frist zur Aus- 
schlagung gilt die Erbschaft als an- 
genommen. 
19144, 1954, 1997 s. Verjährung 206, 207. 
1952 Stirbt der Erbe vor dem A. der 
Ausschlagungsfrist, so endigt die Frist 
nicht vor dem A. der für die Erb- 
schaft des Erben vorgeschriebenen 
Ausschlagungsfrist. 
1965, 1974, 2013, 2060 f. Frist — Erbe. 
1994 Nach dem A. der Inventarfrist haftet 
der Erbe für die Nachlaßverbindlich- 
keiten unbeschränkt. 2013. 
1996 Der Antrag auf Bestimmung einer 
neuen Inventarfrist muß spätestens 
vor dem A. eines Jahres nach dem 
Ende der zuerst bestimmten Frist 
gestellt werden. 
1998 f. Frist — Erbe. 
2004 Befindet sich bei dem Nachlaßgerichte 
schon ein den Vorschriften der §§ 2002, 
2003 entsprechendes Inventar, so 
genügt es, wenn der Erbe vor dem 
  
— 
2014 
2015 
2022 
2031 
2045, 
2060 
2061 
2361 
Ablauf 
A. der Inventarfrist dem Nachlaß- 
gerichte gegenüber erklärt, daß das 
vorhandene Inventar als von ihm 
eingereicht gelten soll. 
Der Erbeist berechtigt, die Berichtigung 
einer Nachlaßverbindlichkeit bis zum 
A. der ersten drei Monate nach der 
Annahme der Erbschaft zu verweigern. 
2016, 2017. 
Wird das Ausschlußurteil erlassen 
oder der Antrag auf Erlassung des 
Urteils zurückgewiesen, so ist das 
Aufgebotsverfahren nicht vor dem A. 
einer mit der Verkündung der Ent- 
scheidung beginnenden Frist von zwei 
Wochen als beendigt anzusehen. 2016. 
s. Eigentum 1002, 1003. 
So lange der für tot Erklärte noch 
lebt, wird die Verjährung seines An- 
spruchs nicht vor dem A. eines Jahres 
nach dem Zeitpunkte vollendet, in 
welchem er von der Todeserklärung 
Kenntnis erlangt. 
2042 s. Antrag — Erbe. 
Kenntnis eines Miterben von den 
Forderungen eines Nachlaßgläubigers 
vor dem A. der fünfjährigen Frist. 
Jeder Miterbe kann die Nachlaß- 
gläubiger öffentlich auffordern, ihre 
Forderungen binnen sechs Monaten 
bei ihm oder bei dem Nachlaßgericht 
anzumelden. Ist die Aufforderung 
erfolgt, so haftet nach der Teilung 
jeder Miterbe nur für den seinem 
Erbteil entsprechenden Teil einer 
Forderung, soweit nicht vor dem A. 
der Frist die Anmeldung erfolgt oder 
die Forderung ihm zur Zeit der 
Teilung bekannt ist. 2045. 
Erbschein. 
Mit dem A. eines Monats nach der 
letzten Einrückung des Beschlusses der 
Kraftloserklärung eines unrichtigen 
Erbscheines in die öffentlichen Blätter 
wird die Kraftloserklärung wirksam.
	        
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