Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Verjährung 
§ die Rückübertragung nicht auf Grund 
1302 
1594 
1623 
1715 
1104 
638 
651 
124 
- 
* 
der V. des Anspruchs gefordert 
werden. 
Diese Vorschriften finden keine An- 
wendung bei der V. von Ansprüchen 
auf Rückstände von Zinsen oder 
anderen wiederkehrenden Leistungen. 
Mit dem Hauptanspruche verjährt der 
Anspruch auf die von ihm abhängenden 
Nebenleistungen, auch wenn die für 
diesen Anspruch geltende besondere 
V. noch nicht vollendet ist. 
Die V. kann durch Rechtsgeschäft 
weder ausgeschlossen noch erschwert 
werden. Erleichterung der V. ins- 
besondere Abkürzung der Verjährungs- 
frist, ist zulässig. 
Verlöbnis. 
Die in den §8 1298—1301 be- 
stimmten Ansprüche verjähren in zwei 
Jahren von der Auflösung des Ver- 
löbnisses an. 
Verwandtschaft. 
1599 s. Verjährung 203, 206. 
Der Anspruch auf die Aussteuer ist 
nicht übertragbar. Er verjährt in 
einem Jahr von der Eingehung der 
Ehe an. 
V. des Anspruchs der Mutter auf 
Ersatz der durch die Geburt des un- 
ehelichen Kindes entstehenden Kosten 
s. Kind — Verwandtschaft. 
Vorkaufsrecht s. Upothek — 
Hypothek. 1170. 
Werkvertrag. 
639 V. des Anspruchs des Bestellers 
auf Beseitigung eines Mangels des 
Werkes sowie der wegen des Mangels 
dem Besteller zustehenden Ansprüche 
auf Wandelung, Minderung oder 
Schadensersatz s. Werkvertrag — 
Werkvertrag. 
s. Kauf 477—479. 
Willenserklärung s. Verjährung 
203, 206, 207. 
210 
  
— Verjährung 
8 Verjährungsfrist. 
1339 Ehe f. Verjährung — Verjäh- 
rung 203, 206. 
1571 Ehescheidung s. Verjährung — 
Verjährung 203, 206. 
Eigentum. 
939 s. Verjährung — Verjährung 206, 
207. 
1002 s. Verjährung — Verjährung 203, 
206, 207. 
Art. Einführungsgesetz. 
7% f. E.0. — E.G. 
8 Erbe. 
1944, 1997 s. Verjährung — Verjährung 
203, 206. 
1954 s. Verjährung — Verjährung 203, 
206, 207. 
2283 Erbvertrag s. Verjährung — 
Verjährung. 203, 206. 
Kauf. 
477 Verlängerung der V. s. Kauf — 
Kauf. 
802 Schuldverschreibung s. Verjäh- 
rung — Verjährung 203, 206, 207. 
2082 Testament s. Verjsährung — 
Verjährung. 203, 206, 207. 
Verjährung. 
195 Dauer der regelmäßigen V. s. Ver- 
Jährung — Verjährung. 
196, 197 V. für verschiedene Ansprüche s. 
Verjährung — Verjährung. 
203 Verhinderung an der Rechtsverfolgung 
innerhalb der letzten 6 Monate der 
V. s. Verjährung — Verjährung. 
205 Der Zeitraum während dessen die 
Verjährung gehemmt ist, wird in die 
V. nicht eingerechnet. 
206 Frist zur Verjährung eines Anspruchs 
gegen eine geschäftsunfähige oder in 
der Geschäftsfähigkeit beschränkte 
Person s. Verjährung — Ver- 
jährung. 
207 Frist zur Verjährung eines Anspruchs, 
der zu einem Nachlasse gehört oder 
sich gegen einen Nachlaß richtet s. 
Verjährung — Verjährung.
	        
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