Verkäufer —
§ ihm wegen des Mangels zustehenden
Rechte, wenn er nicht rechtzeitig dem
V. den Mangel anzeigt oder Klage
erhebt oder den Streit verkündet s.
Kauf — Kauf.
Ist über den Anspruch auf Wandelung
ein Rechtsstreit anhängig, so ist auf
Antrag der einen oder der anderen
489
Partei die öffentliche Versteigerung des
Tieres und die Hinterlegung des Er-
löses durch einstweilige Verfügung
anzuordnen, sobald die Besichtigung
des Tieres nicht mehr erforderlich ist.
481, 491, 492.
490 Verjährung des Anspruchs auf
Schadensersatz wegen eines Haupt-
mangels, dessen Nichtvorhandensein
der V. des Tieres zugesichert hat s.
Kauf — Kauf.
Übernahme der Gewährleistung wegen
eines nicht zu den Hauptmängeln ge-
hörenden Fehlers und Zusicherung
einer Eigenschaft des Tieres s. Kauf
— Kauf.
Die Vorschriften über die Verpflichtung
des V. zur Gewährleistung wegen
Mängel der Sache finden auf andere
Verträge, die auf Veräußerung oder
Belastung einer Sache gegen Entgelt
492
493
gerichtet sind, entsprechende Anwendung.
194—496 Kauf nach oder auf Probe.
495 Der V. ist verpflichtet, dem Käufer
die Untersuchung des Gegenstandes
zu gestatten.
Der V. kann dem Käufer zur Er-
klärung der Billigung eines auf Probe
oder auf Besicht gekauften Gegen-
standes eine angemessene Frist be-
stimmen s. Kauf — Kauf.
497—503 Wiederkauf s. Kauf — Kauf.
504—514 Vorkauf s. Kauf — Kauf.
Miete.
537 s. Kauf — Kauf 473.
539 s. Kauf — Kauf 460, 464.
543 s. Kauf — Kauf 469.
496
214 — Verkehr
8
523 Schenkung s. Kauf — Kauf 433
bis 437, 440—444.
Schuldverhältnis.
365 Wird eine Sache, eine Forderung
gegen einen Dritten oder ein anderes
Recht an Erfüllungsstatt gegeben, so
hat der Schuldner wegen eines Mangels
im Rechte oder wegen eines Mangels
der Sache in gleicher Weise wie ein
V. Gewähr zu leisten.
2182 Testament s. Kauf — Kauf 434
bis 437, 440—444.
323 Vertrag s. Kauf — Kauf 473,
472.
Werkvertrag.
634 fs. Kauf — Kauf 465, 466, 469,
473. 474.
639 s. Kauf — Kauf 477—479.
644 s. Kauf — Kauf 447.
651 s. Kauf — Kauf 433, 446, 447.
459, 460, 462—464, 477—479.
Verkaufsberechtigung.
Pfandrecht.
1229, 1231, 1234, 1245, 1258 f. Pfand.
recht — Pfandrecht.
Verkehr.
Eigentum.
908 s. Haudlung — Handlung 836.
978—–983 f. Verkehrsaustalt — Eigen-
tum.
Art. Einführungsgesetz.
96 s. Haudlung — Handlung § 831.
So s. Verwandtschaft § 1636.
8 Handlung.
831 834, 836 Entstehung von Schaden
trotz Anwendung der im V. erforder-
lichen Sorgfalt s. Handlung —
Handlung.
Leistung.
276 Fahrlässig handelt, wer die im V. er-
forderliche Sorgfalt außer Acht läßt.
Sachen.
91 Vertretbare Sachen im Sinne des G.
sind bewegliche Sachen, die im V. nach