Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Verkäufer — 
§ ihm wegen des Mangels zustehenden 
Rechte, wenn er nicht rechtzeitig dem 
V. den Mangel anzeigt oder Klage 
erhebt oder den Streit verkündet s. 
Kauf — Kauf. 
Ist über den Anspruch auf Wandelung 
ein Rechtsstreit anhängig, so ist auf 
Antrag der einen oder der anderen 
489 
Partei die öffentliche Versteigerung des 
Tieres und die Hinterlegung des Er- 
löses durch einstweilige Verfügung 
anzuordnen, sobald die Besichtigung 
des Tieres nicht mehr erforderlich ist. 
481, 491, 492. 
490 Verjährung des Anspruchs auf 
Schadensersatz wegen eines Haupt- 
mangels, dessen Nichtvorhandensein 
der V. des Tieres zugesichert hat s. 
Kauf — Kauf. 
Übernahme der Gewährleistung wegen 
eines nicht zu den Hauptmängeln ge- 
hörenden Fehlers und Zusicherung 
einer Eigenschaft des Tieres s. Kauf 
— Kauf. 
Die Vorschriften über die Verpflichtung 
des V. zur Gewährleistung wegen 
Mängel der Sache finden auf andere 
Verträge, die auf Veräußerung oder 
Belastung einer Sache gegen Entgelt 
492 
493 
gerichtet sind, entsprechende Anwendung. 
194—496 Kauf nach oder auf Probe. 
495 Der V. ist verpflichtet, dem Käufer 
die Untersuchung des Gegenstandes 
zu gestatten. 
Der V. kann dem Käufer zur Er- 
klärung der Billigung eines auf Probe 
oder auf Besicht gekauften Gegen- 
standes eine angemessene Frist be- 
stimmen s. Kauf — Kauf. 
497—503 Wiederkauf s. Kauf — Kauf. 
504—514 Vorkauf s. Kauf — Kauf. 
Miete. 
537 s. Kauf — Kauf 473. 
539 s. Kauf — Kauf 460, 464. 
543 s. Kauf — Kauf 469. 
496 
  
214 — Verkehr 
8 
523 Schenkung s. Kauf — Kauf 433 
bis 437, 440—444. 
Schuldverhältnis. 
365 Wird eine Sache, eine Forderung 
gegen einen Dritten oder ein anderes 
Recht an Erfüllungsstatt gegeben, so 
hat der Schuldner wegen eines Mangels 
im Rechte oder wegen eines Mangels 
der Sache in gleicher Weise wie ein 
V. Gewähr zu leisten. 
2182 Testament s. Kauf — Kauf 434 
bis 437, 440—444. 
323 Vertrag s. Kauf — Kauf 473, 
472. 
Werkvertrag. 
634 fs. Kauf — Kauf 465, 466, 469, 
473. 474. 
639 s. Kauf — Kauf 477—479. 
644 s. Kauf — Kauf 447. 
651 s. Kauf — Kauf 433, 446, 447. 
459, 460, 462—464, 477—479. 
Verkaufsberechtigung. 
Pfandrecht. 
1229, 1231, 1234, 1245, 1258 f. Pfand. 
recht — Pfandrecht. 
Verkehr. 
Eigentum. 
908 s. Haudlung — Handlung 836. 
978—–983 f. Verkehrsaustalt — Eigen- 
tum. 
Art. Einführungsgesetz. 
96 s. Haudlung — Handlung § 831. 
So s. Verwandtschaft § 1636. 
8 Handlung. 
831 834, 836 Entstehung von Schaden 
trotz Anwendung der im V. erforder- 
lichen Sorgfalt s. Handlung — 
Handlung. 
Leistung. 
276 Fahrlässig handelt, wer die im V. er- 
forderliche Sorgfalt außer Acht läßt. 
Sachen. 
91 Vertretbare Sachen im Sinne des G. 
sind bewegliche Sachen, die im V. nach
	        
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