T.
Tag
s. auch Feiertag, Sonntag, Werktag.
8
621 Dienstvertrag s. Frist — Dienst-
vertrag.
Art. Einführungsgesetz.
757 s. Testament § 2241.
76% s. Frist — Verein § 50.
8
1969 Erbe s. Frist — Erbe.
2276 Erbuertrag s. Testament 2241.
187 Frist 188, 189, 191— 193 s. Frist
— Frist.
Grundstück.
879 Das Rangverhältnis unter mehreren
Rechten, mit denen ein Grundstück
belastet ist, bestimmt sich, wenn die
Rechte in derselben Abteilung des
Grundbuchs eingetragen sind, nach
der Reihenfolge der Eintragungen.
Sind die Rechte in verschiedenen Ab-
teilungen eingetragen, so hat das
unter Angabe des früheren T. ein-
getragene Recht den Vorrang; Rechte,
die unter Angabe desselben T. ein-
getragen sind, haben gleichen Rang.
Eine abweichende Bestimmung des
Rangverhältnisses bedarf der Ein-
tragung in das Grundbuch.
887 s. Frist — Hypothek 1170.
Güterrecht.
1372, 1528 s. Form — Nießbrauch 1035.
1170
488 Kauf 185 f. Frist — Kauf.
565 Miiete s. Frist — Miete.
Ehmcke. Wörterbuch des Bürgerl. Gesetzbuches.
Hypothek s. Frist — Hypothek.
8 Nießbrauch.
1035 s. Form — Nießbrauch.
584 Pacht 595 f. Frist — Pacht.
Pfandrecht.
1261 s. Grundstück 879.
1269 f. Frist — Hypothek 1170.
88 Stiftung s. Frist — Verein 50.
Testament.
2121 Das Verzeichnis der Erbschaftsgegen-
stände ist mit der Angabe des T. der
Aufnahme zu versehen.
2215 Das Verzeichnis der Nachlaßgegen-
stände ist mit der Angabe des T. der
Aufnahme zu versehen. 2220.
2231, 2267 s. Form — Testament.
2241 Das Protokoll über Errichtung eines
Testamentes muß enthalten:
1. Ort und T. der Verhandlung.
2232, 2249, 2250.
18 Todeserklärung (. Todes-
erklärung — Todeserklärung.
Verein.
50 s. Frist — Verein.
59 Die Vereinssatzung soll die Angabe
des T. der Errichtung enthalten. 60.
64 f. Beschränkung — Verein.
1592 Verwandtschaft 1593, 1717 .
Frist — Verwandtschaft.
Tagelöhner.
Verjährung f. Verjährung —
Verjährung.
196
Art. Tauben.
7% Einführungsgesetz s. E.G. —
E.G.
1