Verpflichtung
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1620—1624 2.
— 302
zu gewähren s. Kind —
Verwandtschaft;
einer Tochter im Falle ihrer
Verheiratung eine ange-
messene Aussteuer zu ge-
währen s. Kind — Ver-
wandtschaft;
Verpflie
ung
10. dem für ehelich erklärten
Kinde Unterhalt zu ge-
währen s. Ehelichkeits-
erklärung — Verwandt-
schaft;
einem von einem anderen an
Kindesstatt angenommenen
1624 . zur Gewährleistung wegen Kinde unter bestimmten
eines Mangels im Rechte Voraussetzungen wieder
oder wegen eines Fehlers Unterhalt zu gewähren s.
der als Ausstattung ge- Kindesstatt — Verwandi-
währten Sachen s. Kind — schaft.
Verwandtschaft; 1608 V. des Ehegatten eines Bedürftigen
1634 4. für die Person des ehelichen zur Unterhaltsgewährung s. Kind
Kindes zu sorgen 1696 bis — Verwandtschaft.
1698 f. Kind — Verwandt= 1615 V. eines Unterhaltspflichtigen
schaft; im Falle des Todes des Be-
1686 5. Auf die elterliche Gewalt rechtigten die Kosten der Be-
der Mutter finden die für erdigung zu tragen s. Kind —
die elterliche Gewalt des Verwandtschaft.
Vatersgeltenden Vorschriften 1631 V. des Vormundschaftsgerichts:
Anwendung, soweit sich nicht 1. den Vater durch Anwendung
aus den 88 1687— 1697 geeigneter Zuchtmittel bei
ein anderes ergiebt; der Erziehung des Kindes
1691 f. Vormundschalt — Vormundschaft zu unterstützen s. Kind —
1809, 1810; Verwandtschaft;
1692 6. ein Verzeichnis über das 1639 2. zur Durchführung der be-
Vermögen des Kindes ein-
zureichen s. Kiud — Ver-
wandtschaft;
züglich der Verwaltung des
Vermögens des ehelichen
Kindes getroffenen Anord-
1702 . für die Person eines Kindes nungen die erforderlichen
aus einer nichtigen Ehe zu Maßnahmen zu ergreifen s.
sorgen s. Kind — Ver- Kind — Verwandtschaft;
wandtschaft; 3. im Falle der Verhinderung
1707 für die Person des unehe- des Vaters an der Aus-
lichen Kindes zu sorgen f. übung der elterlichen Gewalt
Kind — Verwandtschaft, die im Interesse des Kindes
1738 s. Ehelichkeits- erforderlichen Maßregeln zu
erklärung — Verwandt- treffen, sofern nicht die elter-
schaet, 1765 s. Kindesstatt liche Gewalt nach § 1685
— Verwandtschaft; von der Mutter ausgeübt
1709 . dem unehelichen Kinde Unter- wird;
halt zu gewähren s. Kind —
Verwandtschaft, 1738. Ehe-
lichkeitserklärung —
Verwandtschaft;
4. die zur Abwendung der Ge-
fährdung des geistigen oder
leiblichen Wohles des Kindes
erforderlichen Maßregeln zu