Versicherung —
Art. Versicherung (Zusicherung).
767 Einführungsgesetz s. Testament
2245.
8 Erbschein.
2356, 2357 V. des Antragstellers (auf Er-
teilung eines Erbscheins) an Eides-
statt, daß ihm nichts bekannt sei,
was der Richtigkeit seiner Angaben
entgegensteht s. Erbschein — Erb-
schein.
Erbvertrag s. Testament 2245.
Testament.
2245 Sind sämtliche bei Errichtung eines
Testamentes mitwirkende Personen
ihrer V. nach der Sprache, in der
sich der Erblasser erklärt, mächtig, so
ist die Zuziehung eines Dolmetschers
nicht erforderlich.
Unterbleibt die Zuziehung eines
Dolmetschers, so muß das Protokoll
in der fremden Sprache ausgenommen
werden und die Erklärung des Erb-
lassers, daß er der deutschen Sprache
nicht mächtig sei, sowie die V. der
mitwirkenden Personen, daß sie der
fremden Sprache mächtig seien, ent-
halten. Eine deutsche Übersetzung soll
als Anlage beigefügt werden. 2232,
2249, 2250.
Verwandtschaft.
1640 Mit der V. der Richtigkeit und Voll-
ständigkeit zu versehen ist ein über
das Vermögen des Kindes dem Vor-
mundschaftsgericht einzureichendes Ver-
zeichnis:
1640 ) 1. von Seiten des Vaters 1670,
100 1668, 1687, 1692;
1692 2. von Seiten der Mutter 1686;
1760 3. von Seiten des an Kindesstatt
Annehmenden.
Vormundschaft.
1802 4. von Seiten des Vormundes und
des Gegenvormundes.
Art.
5% Einführungsgesetz 720 s. Ver-
sicherer — Hypothek § 1128.
326 —
Verspätung
Güterrecht.
1385 Der Mann ist der Frau gegenüber
bei g. Güterrecht verpflichtet, für die
Dauer der Verwaltung und Nutz-
nießung zu tragen:
3. die Zahlungen, die für die V. der
zum eingebrachten Gut gehörenden
Gegenstände zu leisten sind. 1388,
1529.
1529 s. Errungenschaftsgemeinschaft
— Güterrecht.
1127—1130 Hypothek s. Versicherer —
Hypothek.
1045 Nießbrauch 1046 f. Versicherer
— Nießbrauch.
1654 Verwandtschaft s. Güterrecht 1385.
Versicherungsbestimmung.
1130 Hypothek f. Versicherer —
Hypothek.
Art. Versicherungsrecht.
75 Einführungsgesetz s. E.6. —E.G.
Versicherungssumme.
57 Einführungsgesetz 720 f. Ver-
sicherer — Hypothek 1128.
8
1128 Hpypothek 1130 s. Versieherer
— Hypothek.
1046 Nießbrauch s. Versicherer —
Nießbrauch.
Vertrag.
330 Zahlung der V. bei einem Lebens-
versicherungsvertrage an einen Dritten
s. Vertrag — Vertrag.
Verspätung.
Vertrag.
Ist eine dem Antragenden verspätet
zugegangene Annahmeerklärung be-
züglich eines Vertrages dergestalt ab-
gesendet worden, daß sie bei regel-
mäßiger Beförderung ihm rechtzeitig
zugegangen sein würde, und mußte
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