Verwandte — 380 — Verwandtschaft
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1795 Der Vormund kann den Mündel § des Mündels sie untersagt hat. 1868,
nicht vertreten: 1905. «
1. bei einem Rechtsgeschäft zwischen 1862 Vor der Auswahl der Mitglieder des
seinem Ehegatten oder einem seiner
V. in gerader Linie einerseits und
dem Mündel andererseits, es sei
denn, daß das Rechtsgeschäft aus-
schließlich in der Erfüllung einer
Verbindlichkeit besteht;
3. bei einem Rechtsstreite zwischen
den in Nr. 1 bezeichneten Personen
.. Die Vorschrift des § 181
bleibt unberührt. 1796.
Das Vormundschaftsgericht soll vor
einer von ihm zu treffenden Ent-
scheidung auf Antrag des Vormundes
oder des Gegenvormundes V. oder
Verschwägerte des Mündels hören,
Familienrats sollen der Gemeinde-
waisenrat und nach Maßgabe des
§ 1847 V. oder Verschwägerte des
Mündels gehört werden.
Zum Mitgliede des Familienrats soll
nicht bestellt werden, wer mit dem
Mündel weder verwandt noch ver-
schwägert ist, es sei denn, daß er
von dem Vater oder der ehelichen
Mutter des Mündels benannt oder
von dem Familienrat oder nach § 1864
von dem Vorsitzenden ausgewählt
worden ist.
Verwandtschaft.
Ehe.
wenn es ohne unverhältnismäßige 1305 s. Kind — Verwandtschaft 1701.
Kosten geschehen kann. In wichtigen 1310 f. Verwandte — Ehe.
Angelegenheiten soll die Anhörung 1314 s. Kind — Verwandtschaft 1669.
auch ohne Antrag erfolgen; wichtige 1360 fs. Kind — Verwandtschaft 1605, 1613
Angelegenheiten sind insbesondere die bis 1615.
Volljährigkeitserklärung, die Ersetzung Ehescheidung.
der Einwilligung zur Eheschließung 1580 f. Kind— Verwandtschaft 1607, 1610,
im Falle des § 1304, die Ersetzung 1611, 1613, 1615.
der Genehmigung im Falle des 1581 s. Kind — Verwandtschaft 1604.
§ 1337, die Entlassung aus dem Art. Einführungsgesetz.
Staatsverband und die Todeser= v4 s. E. G. — E. G.
klärung. 796 s. Kind — Verwandtschaft § 1666.
Die V. und Verschwägerlen können 0“ sf. Klnd — Verwandtschaft §§ 1666,
von dem Mündel Ersatz ihrer Aus- 1671.
lagen verlangen; der Betrag der Aus- 206 s. Kind — Verwandtschaft §§ 1635,
lagen wird von dem Vormundschafts- 1636.
gerichte festgesetzt. 1862. 8
1859 Ein Familienrat soll von dem Vor- 1934 Erdbfolge s. Verwandte — Erb-
mundschaftsgericht eingesetzt werden,
wenn ein V. oder Verschwägerter des
Mündels oder der Vormund oder der
Gegenvormund die Einsetzung bean-
tragt und das Vormundschaftsgericht
sie im Interesse des Mündels für
angemessen erachtet.
Die Einsetzung unterbleibt, wenn
der Vater oder die eheliche Mutter
folge.
Schenkung s. Kind — Verwandt-
schaft 1613, 1615.
Verwandtschaft §§ 1589 — 1772.
Allgemeine Vorschriften.
Personen, deren eine von der anderen
abstammt, sind in gerader Linie ver-
wandt. Personen, die nicht in gerader
Linie verwandt sind, aber von der-