Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Verwandte — 380 — Verwandtschaft 
8 
8 
1795 Der Vormund kann den Mündel § des Mündels sie untersagt hat. 1868, 
nicht vertreten: 1905. « 
1. bei einem Rechtsgeschäft zwischen 1862 Vor der Auswahl der Mitglieder des 
seinem Ehegatten oder einem seiner 
V. in gerader Linie einerseits und 
dem Mündel andererseits, es sei 
denn, daß das Rechtsgeschäft aus- 
schließlich in der Erfüllung einer 
Verbindlichkeit besteht; 
3. bei einem Rechtsstreite zwischen 
den in Nr. 1 bezeichneten Personen 
.. Die Vorschrift des § 181 
bleibt unberührt. 1796. 
Das Vormundschaftsgericht soll vor 
einer von ihm zu treffenden Ent- 
scheidung auf Antrag des Vormundes 
oder des Gegenvormundes V. oder 
Verschwägerte des Mündels hören, 
Familienrats sollen der Gemeinde- 
waisenrat und nach Maßgabe des 
§ 1847 V. oder Verschwägerte des 
Mündels gehört werden. 
Zum Mitgliede des Familienrats soll 
nicht bestellt werden, wer mit dem 
Mündel weder verwandt noch ver- 
schwägert ist, es sei denn, daß er 
von dem Vater oder der ehelichen 
Mutter des Mündels benannt oder 
von dem Familienrat oder nach § 1864 
von dem Vorsitzenden ausgewählt 
worden ist. 
Verwandtschaft. 
Ehe. 
wenn es ohne unverhältnismäßige 1305 s. Kind — Verwandtschaft 1701. 
Kosten geschehen kann. In wichtigen 1310 f. Verwandte — Ehe. 
Angelegenheiten soll die Anhörung 1314 s. Kind — Verwandtschaft 1669. 
auch ohne Antrag erfolgen; wichtige 1360 fs. Kind — Verwandtschaft 1605, 1613 
Angelegenheiten sind insbesondere die bis 1615. 
Volljährigkeitserklärung, die Ersetzung Ehescheidung. 
der Einwilligung zur Eheschließung 1580 f. Kind— Verwandtschaft 1607, 1610, 
im Falle des § 1304, die Ersetzung 1611, 1613, 1615. 
der Genehmigung im Falle des 1581 s. Kind — Verwandtschaft 1604. 
§ 1337, die Entlassung aus dem Art. Einführungsgesetz. 
Staatsverband und die Todeser= v4 s. E. G. — E. G. 
klärung. 796 s. Kind — Verwandtschaft § 1666. 
Die V. und Verschwägerlen können 0“ sf. Klnd — Verwandtschaft §§ 1666, 
von dem Mündel Ersatz ihrer Aus- 1671. 
lagen verlangen; der Betrag der Aus- 206 s. Kind — Verwandtschaft §§ 1635, 
lagen wird von dem Vormundschafts- 1636. 
gerichte festgesetzt. 1862. 8 
1859 Ein Familienrat soll von dem Vor- 1934 Erdbfolge s. Verwandte — Erb- 
  
mundschaftsgericht eingesetzt werden, 
wenn ein V. oder Verschwägerter des 
Mündels oder der Vormund oder der 
Gegenvormund die Einsetzung bean- 
tragt und das Vormundschaftsgericht 
sie im Interesse des Mündels für 
angemessen erachtet. 
Die Einsetzung unterbleibt, wenn 
der Vater oder die eheliche Mutter 
  
folge. 
Schenkung s. Kind — Verwandt- 
schaft 1613, 1615. 
Verwandtschaft §§ 1589 — 1772. 
Allgemeine Vorschriften. 
Personen, deren eine von der anderen 
abstammt, sind in gerader Linie ver- 
wandt. Personen, die nicht in gerader 
Linie verwandt sind, aber von der-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.