Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Vollziehung — 
§ verlangten Minderung ist die Wande- 
lung ausgeschlossen. 480, 482. 
487 Ist vor der V. der Wandelung eine 
unwesentliche Verschlechterung des ge- 
kauften Tieres infolge eines von dem 
Käufer zu vertretenden Umstandes 
eingetreten, so hat der Käufer die 
Wertminderung zu vergüten. 481, 
492. 
Schenkung. 
525—527 V. der Auflage, unter der eine 
Schenkung gemacht wird s. Schen- 
kung — Schenkung. 
528, 529 Bedürftigkeit des Schenkers nach 
V. der Schenkung s. Schenkung — 
Schenkung. 
Testament. 
2193, 2194, 2196 V. einer Auflage s. 
Erblasser — Testament. 
Sicherheitsleistung des Erben für die 
V. eines Vermächinisses oder einer 
Auflage s. Erblasser — Testament. 
Werkvertrag s. Kauf 465, 474. 
2217 
634 
Voraus. 
Erbfolge. 
1932 Ist der überlebende Ehegatte neben 
Verwandten der zweiten Ordnung 
oder neben Großeltern g. Erbe, so 
gebühren ihm außer dem Erbteil die 
zum ehelichen Haushalte gehörenden 
Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör 
eines Grundstücks sind, und die Hoch- 
zeitsgeschenke als V. Auf den V. 
finden die für Vermächtnisse geltenden 
Vorschriften Anwendung. 
1933 Das Erbrecht des überlebenden Ehe- 
gatten sowie das Recht auf den V. 
ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser 
zur Zeit seines Todes auf Scheidung 
wegen Verschuldens des Ehegatten 
zu klagen berechtigt war und die Klage 
auf Scheidung oder auf Aufhebung 
der ehelichen Gemeinschaft erhoben 
hatte. 
409 — 
  
  
Vorausklage 
8 Pflichtteil. 
2311 Bei der Berechnung des Pflichtteils 
der Eltern des Erblassers bleibt der 
dem überlebenden Ehegatten ge- 
bührende V. außer Ansatz. 
m Voraus. 
619 Dienstvertrag s. Dienstvertrag 
— Dienstvertrag. 
1361 Ehe s. Lelbrente — Leibrente 760. 
1580 Ehescheidung s. Leibrente — 
Leibrente 760. 
Art. 
Einführungsgesetz s. Dienst- 
vertrag — Dienstvertrag § 619. 
8 
843 
Handlung s. Leibrente — Leib- 
rente 760. 
Leibrente. 
760 Entrichtung der Leibrente im V. l. 
Leibrente — Leibrente. 
Miete. 
543, 555 Entrichtung des Mietzinses im 
V. für eine spätere Zeit s. Miete — 
Miete. 
Schenkung s. Leibrente — Leib- 
rente 760. 
Verwandtschaft. 
1612 Entrichtung des einem unverheirateten 
Kinde zu gewährenden Unterhalts im 
V. s. Kind — Verwandtschaft. 
1614 s. Leibrente — Leibrente 760. 
528 
Vorausklage. 
Bürgschaft. 
771 Der Bürge kann die Befriedigung 
des Gläubigers verweigern, solange 
nicht der Gläubiger eine Zwangsvoll- 
streckung gegen den Hauptschuldner 
ohne Erfolg versucht hat (Einrede 
der V.). 
773, 777 Ausschluß der Einrede der V. 
s. Bürge — Bürgschaft. 
Miete. 
571 Erfüllt der Erwerber eines vermieteten
	        
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