Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Wirkung — 
8 genommenen Verfügung s. Bedingung 
— Bedingung. 
163 Bestimmung eines Anfangs- oder 
eines Endtermines für die W. eines 
Rechtsgeschäfts s. Bedingung — Be- 
dingung. 
Ehe. 
1353—1362 W. der Ehe im allgemeinen 
s. Ehe — Ehe. 
Ehescheidung. 
1571 W. der Ladung zum Sühnetermin s. 
Ehe — Chescheidung. 
1586, 1587 W. der Ehescheidung und der 
Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft 
s. Ehe — Chescheidung. 
Eigentum. 
W. eines gegen den Eigentümer eines 
Grundstücks erlassenen Ausschluß- 
urteils s. Eigentum — Eigentum. 
1010 Haben die Miteigentümer eines Grund- 
stücks die Verwaltung und Benutzung 
geregelt oder das Recht, die Auf- 
hebung der Gemeinschaft zu verlangen, 
für immer oder auf Zeit ausgeschlossen 
oder eine Kündigungsfrist bestimmt, 
so wirkt die getroffene Bestimmung 
gegen den Sondernachfolger eines 
Miteigentümers nur, wenn sie als 
Belastung des Anteils im Grundbuch 
eingetragen ist. 
Die in den §§ 755, 756 bestimmten 
Ansprüche können gegen den Sonder- 
nachfolger eines Miteigentümers nur 
geltend gemacht werden, wenn sie im 
Grundbuch eingetragen sind. 1008. 
1011 s. Schuldverhältnis 432. 
Art. Einführungsgesetz. 
H, 762, 7560, 767. 762, 776.,. 7765. 
200, 202 I, s. E.G. — E.G. 
76 f. Ehe — Ehe 88 1357, 1362. 
5%. 7% s. Uypothek — Hypothek 8 
1128. 
96 s Ehe — Ehe § 1358. 
797 s. Gemeinschaft — Gemeinschaft 
§ 751. 
767 s. Verein § 26. 
927 
511 — 
  
Wirkung 
8 Erbe. 
1973 Die rechtskrästige Verurteilung des 
Erben zur Befriedigung eines aus- 
geschlossenen Nachlaßgläubigers wirkt 
einem anderen Gläubiger gegenüber 
wie die Befriedigung. 
Ist die Anordnung der Nachlaßver- 
waltung oder die Eröffnung des 
Nachlaßkonkurses wegen Mangels einer 
den Kosten entsprechenden Masse nicht 
thunlich oder wird aus diesem Grunde 
die Nachlaßverwaltung aufgehoben 
oder das Konkursverfahren eingestellt, 
so kann der Erbe die Befriedigung 
eines Nachlaßgläubigers insoweit ver- 
weigern, als der Nachlaß nicht aus- 
reicht. Der Erbe ist in diesem Falle 
verpflichtet, den Nachlaß zum Zwecke 
der Befriedigung des Gläubigers im 
Wege der Zwangsvollstreckung heraus- 
zugeben. 
1990 
EEIIIEIIIEEII 
Macht der Erbe von dem ihm nach 
§ 1990 zustehenden Rechte Gebrauch, 
so finden auf seine Verantwortlichkeit 
und den Ersatz seiner Aufwendungen 
die Vorschriften der §§ 1978, 1979 
Anwendung. 
1991 
· eeesessoeo 
Die rechtskräftige Verurteilung des 
Erben zur Befriedigung eines Gläu- 
bigers wirkt einem anderen Gläubiger 
gegenüber wie die Befriedigung 
1992, 2013, 2036. 
2038 s. Gemeinschaft 746. 
2042 f. Gemelnschaft — Gemeinschaft 
751. 
2044 sf. Eigentum 1010, Gemeinschaft — 
Gemeinschaft 751. 
Erbunwürdigkeit. 
Die W. der Arfechtung des Erb- 
schaftserwerbes tritt erst mit der 
Rechtskraft des Urteils ein. 
Erbverzicht. 
W. des Erbverzichts s. Erbverzicht 
— Erbverzicht. 
2342 
2349
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.