Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Zubehör — 
§ Trennung eines Zubehörstücks von 
der Hauptsache hebt die Zubehöreigen- 
schaft nicht auf. 98. 
98 Dem wirtschaftlichen Zwecke der Haupt- 
sache sind zu dienen bestimmt: 
1. bei einem Gebäude, das für einen 
gewerblichen Betrieb dauernd ein- 
gerichtet ist, insbesondere bei einer 
Mühle, einer Schmiede, einem 
Brauhaus, einer Fabrik, die zu 
dem Betriebe bestimmten Maschinen 
und sonstigen Gerätschaften; 
2. bei einem Landgute das zum Wirt- 
schaftsbetriebe bestimmte Gerät und 
Vieh, die landwirtschaftlichen Er- 
zeugnisse, soweit sie zur Fortführung 
der Wirtschaft bis zu der Zeit 
erforderlich sind, zu welcher gleiche 
oder ähnliche Erzeugnisse voraus- 
sichtlich gewonnen werden, sowie 
der vorhandene, auf dem Gute 
gewonnene Dünger. 
Testament. 
2164 Das Vermächtnis einer Sache erstreckt 
sich im Zweifel auf das zur Zeit des 
Erbfalls vorhandene Z. 
Vertrag. 
314 Verpflichtet sich jemand zur Veräuße- 
rung oder Belastung einer Sache, so 
erstreckt sich die Verpflichtung im Zweifel 
auch auf das Z. der Sache. 
Vorkaufsrecht. 
1096 Das Vorkaufsrecht kann auf das Z. 
erstreckt werden, das mit dem Grund- 
stücke verkauft wird. Im Zweifel ist 
anzunehmen, daß sich das Vorkaufs- 
recht auf dieses Z. erstrecken soll. 
Zubehöreigenschaft. 
1122 Hppothek s. Zubehör — Hypothek. 
1265 Pfandrecht s. Zubehör — Hypo- 
thek 1122. 
97 Sachen s. Lubehör — Sachen. 
Zubehörstück. 
926 Eicgentum s. Lubehör — Eigentum. 
564 — 
  
Zufall 
Art. Einführungsgesetz. 
6 s. E.G. E.G. 
§ ÖHyppothek. 
1120—1122, 1135 s. Zubehör — Hypothek. 
1031 Nießbrauch s. Zubehör — Eigen- 
tum 926. 
12656 Pfandrecht s. Zubehör — Pfand- 
recht. 
97 Sachen s. Zubehör — Sachen. 
Zuchthausstrafe. 
Verwandtschaft. 
1680 Der Vater verwirkt die elterliche Ge- 
walt, wenn er wegen eines an dem 
Kinde verübten Verbrechens oder vor- 
sätzlich verübten Vergehens zu Z. oder 
zueiner Gefängnisstrafe von mindestens 
sechs Monaten verurteilt wird s. Kind. 
— Verwandtschaft. 
Art. Züchtigungsrecht. 
Einführungsgesetz s. E.G. — E.G. 
Zuchtmittel. 
8 Verwandtschaft. 
1631 Der Vater kann kraft des Erziehungs- 
rechts angemessene Z. gegen das Kind 
anwenden. Auf seinen Antrag hat 
das Vormundschaftsgericht ihn durch 
Anwendung geeigneter Z. zu unter- 
stützen. 
Vormundschaft s. Verwandtschaft 
1631. 
1800 
Zuerteilung. 
Auslobung. 
661 Z. des Preises für eine Handlung, 
für die eine Belohnung ausgesetzt war 
s. Auslobang — Auslobung. 
Zufall. 
Erbschaftskauf. 
2380 Der Käufer der Erbschaft trägt von 
dem Abschlusse des Kaufes an die 
Gefahr des zufälligen Unterganges
	        
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