Zubehör —
§ Trennung eines Zubehörstücks von
der Hauptsache hebt die Zubehöreigen-
schaft nicht auf. 98.
98 Dem wirtschaftlichen Zwecke der Haupt-
sache sind zu dienen bestimmt:
1. bei einem Gebäude, das für einen
gewerblichen Betrieb dauernd ein-
gerichtet ist, insbesondere bei einer
Mühle, einer Schmiede, einem
Brauhaus, einer Fabrik, die zu
dem Betriebe bestimmten Maschinen
und sonstigen Gerätschaften;
2. bei einem Landgute das zum Wirt-
schaftsbetriebe bestimmte Gerät und
Vieh, die landwirtschaftlichen Er-
zeugnisse, soweit sie zur Fortführung
der Wirtschaft bis zu der Zeit
erforderlich sind, zu welcher gleiche
oder ähnliche Erzeugnisse voraus-
sichtlich gewonnen werden, sowie
der vorhandene, auf dem Gute
gewonnene Dünger.
Testament.
2164 Das Vermächtnis einer Sache erstreckt
sich im Zweifel auf das zur Zeit des
Erbfalls vorhandene Z.
Vertrag.
314 Verpflichtet sich jemand zur Veräuße-
rung oder Belastung einer Sache, so
erstreckt sich die Verpflichtung im Zweifel
auch auf das Z. der Sache.
Vorkaufsrecht.
1096 Das Vorkaufsrecht kann auf das Z.
erstreckt werden, das mit dem Grund-
stücke verkauft wird. Im Zweifel ist
anzunehmen, daß sich das Vorkaufs-
recht auf dieses Z. erstrecken soll.
Zubehöreigenschaft.
1122 Hppothek s. Zubehör — Hypothek.
1265 Pfandrecht s. Zubehör — Hypo-
thek 1122.
97 Sachen s. Lubehör — Sachen.
Zubehörstück.
926 Eicgentum s. Lubehör — Eigentum.
564 —
Zufall
Art. Einführungsgesetz.
6 s. E.G. E.G.
§ ÖHyppothek.
1120—1122, 1135 s. Zubehör — Hypothek.
1031 Nießbrauch s. Zubehör — Eigen-
tum 926.
12656 Pfandrecht s. Zubehör — Pfand-
recht.
97 Sachen s. Zubehör — Sachen.
Zuchthausstrafe.
Verwandtschaft.
1680 Der Vater verwirkt die elterliche Ge-
walt, wenn er wegen eines an dem
Kinde verübten Verbrechens oder vor-
sätzlich verübten Vergehens zu Z. oder
zueiner Gefängnisstrafe von mindestens
sechs Monaten verurteilt wird s. Kind.
— Verwandtschaft.
Art. Züchtigungsrecht.
Einführungsgesetz s. E.G. — E.G.
Zuchtmittel.
8 Verwandtschaft.
1631 Der Vater kann kraft des Erziehungs-
rechts angemessene Z. gegen das Kind
anwenden. Auf seinen Antrag hat
das Vormundschaftsgericht ihn durch
Anwendung geeigneter Z. zu unter-
stützen.
Vormundschaft s. Verwandtschaft
1631.
1800
Zuerteilung.
Auslobung.
661 Z. des Preises für eine Handlung,
für die eine Belohnung ausgesetzt war
s. Auslobang — Auslobung.
Zufall.
Erbschaftskauf.
2380 Der Käufer der Erbschaft trägt von
dem Abschlusse des Kaufes an die
Gefahr des zufälligen Unterganges