Zuziehung —
8 Verwandtschaft.
1692 Z. des der Mutter zur Ausübung
der elterlichen Gewalt bestellten Bei-
standes zur Aufnahme eines Ver-
zeichnisses von dem Vermögen des
Kindes s. Kind — Verwandtschaft.
Vormundschaft.
1802 Z. des Gegenvormundes zu der Auf-
nahme eines Verzeichnisses von dem
Vermögen des Mündels f.# Vor-
mundschaft — Vormundschaft.
Das Vormundschaftsgericht hat die
Rechnung des Vormundes rechnungs-
mäßig und sachlich zu prüfen und
deren Abnahme durch Verhandlung
1892
mit den Beteiligten unter Z. des
Gegenvormundes zu vermitteln.
Art. Zwangserziehung.
7594 Einführungsgesetz s. E.G. — E.G.
Zwangslage.
8 Ehe.
1337 In den Fällen der 88 1332 bis 1335
ist die Anfechtung der Ehe aus-
geschlossen, wenn der anfechtungs-
berechtigte Ehegatte nach der Entdeckung
des Irrtums oder der Täuschung oder
nach dem Aufhören der Z. die Ehe
bestätigt.
Die Frist zur Anfechtung einer Ehe
beginnt in dem Falle des § 1335 mit
dem Zeitpunkt, in welchem die Z. auf-
hört.
Erbe.
1339
1954 Die Frist zur Anfechtung der Annahme
oder Ausschlagung einer Erbschaft be-
ginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen
Drohungmit dem Zeitpunkt, in welchem
die Z. aufhö0t.
Erbvertrag.
Die Frist zur Anfechtung eines Erb-
verttages beginnt im Falle der An-
fechtbarkeit wegen Drohung mit dem
2283
Zeitpunkt, in welchem die Z. aufhört.
623 —
Zwangsverwaltung
1484 Güterrecht s. Erbe 1954.
Willenserklärung.
124 Die Frist zur Anfechtung einer Willens-
erklärung beginnt im Falle der arg-
listigen Täuschung mit dem Zeitpunkt,
in welchem der Anfechtungsberechtigte
die Täuschung entdeckt, im Falle der
Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem
die Z. aufhö0t.
Zwangsmittel.
2196 Testament s. Erblasser — Testa-
ment.
Art. Zwangsreecht.
742 Einführungzgesetz K.E. G. —E.G.
Zwangsvergleich.
8 Erbe.
1989, 2000, 2060 Beendigung des Nachlaß-
konkurses durch Z. s. Erbe — Erbe.
Zwangsversteigerung s. auch Ver-
stelgerung.
Art. Einführungsgesetz.
7, — 6 J. E.G. – E.G.
8
2042 Erbe (. Gemeinschaft — Gemein-
schaft 753.
Gemeinschaft.
753 Z. eines gemeinschaftlichen Grund-
stücks s. Gemeinschaft — Gemein-
schaft.
Grundstück s. Luschlag — Grund-
stück.
Hypothek.
1166 Z. des mit Hypotheken belasteten
Grundstücks s. Hypothek — Hypothek.
882
Zwangsverwaltung.
Art. Einführungsgesetz.
7, 60, 792 f. E.G. — E.G.
8
2128 Erbe 2129 s. Nießbrauch 1052.
1197 Grundschuld s. Zwangsvoll-
streekung — Grundschuld.