100 Grundzüge d. preuß. Verfassungs= u. Verwaltungsgeschichte.
Staatshaushaltsplanes und das Steuerbewilligungsrecht beigelegt.
Am 22. Mai 1848 wurde der zur Vereinbarung der
Verfassung gewählten und berufenen Nationalversammlung
der Entwurf eines Verfassungsgesetzes für den preußischen
Staat zur Beratung vorgelegt, an dem sie sofort im demokratischen
Sinne Anderungen vornahm, auch sogleich die Eingangsformel
„von Gottes Gnaden“ strich. Eine unter dem
Vorsitz des Abgeordneten Waldeck arbeitende Kommission, die
die Versammlung zur Umarbeitung des Regierungsentwurfes
oder zur Ausarbeitung eines neuen Entwurfes eingesetzt hatte,
legte am 26. Juli einen „neuen Entwurf der Verfassungsurkunde
für den preußischen Staat“" vor, dessen Beratung den
König veranlaßte, am 8. November die Nationalversammlung
nach Brandenburg zu verlegen und bis zum 27. November zu
vertagen. Man begründete dies damit, daß die Ereignisse deutlich
bewiesen, wie die Versammlung, aus deren Schoße die Grundlage
einer wahren, die allgemeine Wohlfahrt bedingenden
Freiheit hervorgehen solle, der eigenen Freiheit entbehre und
daß die Mitglieder der Nationalversammlung bei den nicht
selten wiederkehrenden anarchischen Bewegungen in Berlin
nicht denjenigen Schutz fänden, der erforderlich sei, um ihre
Beratungen vor dem Scheine der Einschüchterung zu bewahren.
Obwohl ein Teil der Abgeordneten sich entfernte, blieb noch
eine beschlußfähige Anzahl (290) in Berlin zurück, die gegen
den Schritt der Krone Protest einlegte, den Schutz der Bürgerwehr
verlangte und einen Aufruf an das Volk erließ. Am
15. November 1848 beschloß noch die Nationalversammlung,
260 Mitglieder stark, daß das Ministerium Brandenburg nicht
berechtigt sei, über die Staatsgelder zu verfügen und die
Steuern zu erheben, solange die Nationalversammlung nicht
ungestört in Berlin ihre Beratungen fortsetzen könne. Die
Staatsregierung hinderte jedoch die Berliner Versammlung an
der Tagung. Die am 27. November erfolgte Wiedereröffnung