Metadaten : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

1877.  si

II.  Großherzogthum  Sachsen.
1)  Weimar:
Behörde:  u.  der  Großherzogl.  Director  des  l.  Verwalltungsbezirks.
b.  der  Gemeindevorstand  als  Schubbehörde.
2)  Buttstedt:
Behörde:  der  Gemeindevorstand  als  Schubbehörde.
3)  Vieselbach:
Behörde:  der  Gemeindevorstand  als  Schubbehörde.
4)  Jena:
Behörde:  der  Gemeindevorstand  als  Schubbehörde.
5)  Apolda:
Behörde:  u.  der  Großherzogl.  Director  des  ll.  Verwaltungsbezirks.
b.  der  Gemeindevorstand  als  Schubbehörde.
6)  Eisenach:
Behörde:  u.  der  Großherzogl.  Dirertor  des  Ill.  Verwaltungobezirke.
b.  der  Gemeindevorstand  als  Schubbehörde.
7)  Gerstungen:
Behörde:  der  Gemeindevorstand  als  Schubbehörde.
8)  Neustadt  a.  O.:
Behörde:  u.  der  Großherzogl.  Director  des  V.  Verwaltungsbezirks.
b.  der  Gemeindevorstand  als  Schubbehörde.
9)  Weida:
Aehone:  der  Gemeindevorstand  als  Schubbehörde.
10)  Ber
7  der  Gemeindevorstand  als  Schubbehörde.
11)  Tript
ninen  der  Gemeindevorstand  zu  Auma  (1  Stunde  entsernt).
12)  Großheringen:
Behörde:  Gemeindevorstaud  zu  Stadtsulza.

III.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

Herzogl.  Landrath,
1)  Meiningen,  Stalion  Meiningen,