1877. si
II. Großherzogthum Sachsen.
1) Weimar:
Behörde: u. der Großherzogl. Director des l. Verwalltungsbezirks.
b. der Gemeindevorstand als Schubbehörde.
2) Buttstedt:
Behörde: der Gemeindevorstand als Schubbehörde.
3) Vieselbach:
Behörde: der Gemeindevorstand als Schubbehörde.
4) Jena:
Behörde: der Gemeindevorstand als Schubbehörde.
5) Apolda:
Behörde: u. der Großherzogl. Director des ll. Verwaltungsbezirks.
b. der Gemeindevorstand als Schubbehörde.
6) Eisenach:
Behörde: u. der Großherzogl. Dirertor des Ill. Verwaltungobezirke.
b. der Gemeindevorstand als Schubbehörde.
7) Gerstungen:
Behörde: der Gemeindevorstand als Schubbehörde.
8) Neustadt a. O.:
Behörde: u. der Großherzogl. Director des V. Verwaltungsbezirks.
b. der Gemeindevorstand als Schubbehörde.
9) Weida:
Aehone: der Gemeindevorstand als Schubbehörde.
10) Ber
7 der Gemeindevorstand als Schubbehörde.
11) Tript
ninen der Gemeindevorstand zu Auma (1 Stunde entsernt).
12) Großheringen:
Behörde: Gemeindevorstaud zu Stadtsulza.
III. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Herzogl. Landrath,
1) Meiningen, Stalion Meiningen,