ergriffen gegen die Ausführungen Bebels das Wort. Und be—
sonders dankenswerth und zutreffend sind die Worte Liebers,
„daß diese Anklagen nur dazu dienen können, unsere hochverdienten,
ehrenwerthen Offiziere, die Armee, das ganze deutsche
Volk auf das tiefste zu verbittern und die Würde unseres Reichstages
nicht nur, sondern auch unserer Nation und unseres Heeres
vor dem Auslande auf das tiefste herunter zu setzen“.
Der nationalliberale Abgeordnete von Marquardsen sprach
seine Zustimmung zu den Worten der Abgeordneten Lieber und
von Manteuffel aus. Von den Freisinnigen rührte sich Niemand.
Am 21. März nahm nun der Kriegsminister das Wort und
stellte amtlich den Fall Salisch in der Weise richtig, wie er in
der Armee sofort bekannt geworden und auch durch die Zeitungen
veröffentlicht worden war.
Demnach hat sich am 20. März 1892, Abends auf der Schiffbrücke
in Koblenz ein Streit zwischen dem, von einem anderen
Offizier begleiteten Lieutenant von Salisch und dem Kommis
Weimann entsponnen, der seinerseits von einem Civilisten begleitet
war. Der Kriegsminister erklärte, der Ursprung des Streites sei in
Dunkel gehüllt. Wahrscheinlich hat hier Aussage gegen Aussage
gestanden. Hiermit stimmt aber die Feststellung nicht überein,
daß Weimann auf der Brücke den von Salisch durch höhnische
Redensarten beleidigte. Es wurde außerdem hinzugefügt,
daß der Kommis Weimann diesen Offizier schon vielfach früher
durch solche Redensarten gereizt, und daß Weimann schon
wegen Unfugs und Widerstandes gegen die Staatsgewalt
bestraft war. Seine Sucht, mit Militärs Händel zu suchen,
ist auch an demselben Tage andern Orts festgestellt worden.
Lieutenant von Salisch stellte nun den Weimann wegen
seiner Hohnworte zur Rede. Weimann bedroht ihn mit einem
dicken Stock. Salisch ruft noch „Stock weg!“ oder etwas Aehnliches,
und als Weimann dies nicht thut, giebt er ihm 2 flache
Hiebe über den Kopf, die ihn nicht verletzen. Hierauf schlägt
Weimann den Offizier mit dem Stock in's Gesicht, so daß derselbe
am Auge verletzt wird, und nun führt Salisch einen Stoß
nach dem Gegner, der ihm am linken Schenkel die Schlagader
durchbohrt und dessen Verblutung herbeiführt.
Dies der einfache Hergang, der sich also als ein von dem
Weimann provozirter Zusammenstoß charakterisirt, in welchem der
Lieutenant von Salisch von seiner Waffe in der Nothwehr Gebrauch
gemacht und dabei das Unglück gehabt hat, den Tod des Gegners