Full text: Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

— XIV — 
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Vierunddreißigstes Kapitel: Fortschritte in der formellen Ordnung 
des Reichsfinanzwesens . . 0. .. ee. 393 
Entstehung der Reichsschuld. — Grundsätze für die Deckung aus An- 
leihen. — Tilgungsvorschriften. — Reichsschuldenordnung. — Betriebsfonds 
und Anleiheschatzanweisungen. — Die lex Stengel. 
Siebenter Teil. 
Die vierte Periode der Reichsfinanzwirtschaft 
1906 bis 1912. 
Die Zeit der Reformversuche. 
Fünfunddreißigstes Kapitel: Die Handelsverträge von 19086 . . . 408 
Begriff der Meistbegünstigung. — Keine Kündigung der Capriviverträge. 
— Verhandlungen mit Rußland. — Vertragsabschluß mit der Schweiz. — 
Verständigung mit den Dreibundmächten Italien und Österreich-Ungam. — 
Die Handelsverträge im Reichstag. — Beurteilung des Vertragswerkes. 
Sechsunddreißigstes Kapitel: Die Reichsfinanzreform vom Jahre 1908 424 
Richtlinien der Reform. — DBedarfsberechnung. — Deckungsplan. — 
Die Denkschrift. — Die einzelnen Steuervorlagen. — Ihr Schicksal im 
Reichstag. — Ergebnis der Reform. 
Siebenunddreißigstes Kapitel: Die Reichsfinanzreform vom Jahre 
1800 0.000 00er een ne 440 
Finanzlage. — Aufgabe der Reform. — Verbrauchs- und Besitzbelastung. 
— DBranntweinmonopol. — Tabakbanderole.e — Brausteuer. — Weinbe- 
steuerung. — Elektrizitäts- und Gasbestenerung. — Anzeigensteuer. — 
Nachlaß- und Wehrsteuer. — Das Finanzgesetz. — Würdigung der Vor- 
lage. — Verhandlungen im Reichstag. — Besitzsteuerkompromiß. — Erb- 
anfallsteuer. — Ablehnung der Gas- und Elektrizitätssteuer. — Besteuerung 
der Beleuchtungsmittel und Zündwaren. — Ablehnung der Inseratensteuer 
und der allgemeinen Weinbesteuerung. — Reform der Branntweinsteuer. — 
Die Essigsäureverbrauchsabgabe. — Abänderung der Tabaksteuervorlage. — 
Bierbesteuerung. — Ersatzsteuervorlagen. — Ergebnis. 
Achtunddreißigstes Kapitel: Maßnahmen zur formellen und mate- 
riellen Ordnung des Reichsfinanzwesens . . -. . 2 2 2. .477 
Ordnung des Anleihewesens. — Schatzanweisungen. — Betriebsfonds- 
und Unfallversicherungsvorschüsse. — Bindung der Matrikularbeiträge. — 
Neuordnung des Abrechnungsverfahrens. — Das Reichskontrollgesetz. 
Neununddreißigstes Kapitel: Die neuere Reichsfinanzpolitik und 
die Gemeinden . . » 2 2. Er nr nennen ner 488 
Allgemeine Beziehungen. — $& ı3 des Zolltarifgesetzes vom 25. De- 
zember 1902. — Art. IV und $ 58 des Finanzgesetzes vom 15. Juli 1909. 
— Die Wertzuwachssteuer. — Das Reichsbesteuerungsgesetz.
	        
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