Full text: Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

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Eingang finden und dadurch von dem eigentlichen Verhältnis des 
Bundes falsche und unrichtige Ansicht aufgefaßt und verbreitet 
werde.« 
25 Jahre lang mußte erst im Geiste dieses Beschlusses, der 
nur ein Beispiel für viele ist, das allenthalben erwachende und 
wachsende Nationalgefühl niedergehalten werden, ehe die Pariser 
Februarrevolution des Jahres 1848 in der \Masse des deutschen 
Volkes, dessen Unterstützung den Vorkämpfen deutscher Einheit 
bisher gefehlt hatte, eine elementare Bewegung auslöste, die den 
konstitutionellen Nationalstaat in greifbare Nähe zu rücken schien. 
Mit »Sturmpetitionene wurden die deutschen Regierungen be- 
drängt, und die bürokratische Bundesversammlung faßte mit einer 
ganz ungewöhnlichen Eile ihre der Volksbewegung entgegenkom- 
menden Beschlüsse. Am ı0. März verkündete sie, daß die Regie- 
rungen aufzufordern seien, Männer des öffentlichen Vertrauens nach 
Frankfurt zu senden, um bei der alsbaldigen Beratung über die 
Revision der Bundesverfassung auf wahrhaft zeitgemäßer und 
nationaler Grundlage mitzuwirken. 
Als diese, der sogenannte Siebzehnerausschuß, zusammen- 
traten, lagen schon ein paar Verfassungsentwäürfe vor. Sie fügten 
einen weiteren hinzu, der als Entwurfeines deutschen Reichs- 
grundgesetzes am 26. April dem Bundestag vorgelegt wurde. 
Inzwischen erfolgten die Wahlen zum ersten deutschen Parlament, 
das am ı8. Mai in Frankfurt zusammentrat. Es war jene Ver- 
sammlung, die dem deutschen Volk zunächst nichts brachte als 
eine Unsumme schwerer Enttäuschungen, die aber dennoch zu 
seinen edelsten Erinnerungen gehört, und die auch praktisch viel 
bedeutete durch die Saat, die sie ausstreute, die die Zukunft in 
den Einzelstaaten und dem neuen deutschen Reich reifen lassen 
sollte. Das Frankfurter Parlament war die Stelle, wo alle Wünsche, 
alle Bedrängnis, alle Sehnsucht des deutschen Volkes laut wurden, 
und wer sich über die damaligen wirtschaftlichen, politischen und 
sozialen Zustände in den deutschen Landen unterrichten will, tut 
wohl, zu den Verhandlungsberichten dieser Versammlung zu greifen. 
Aus den eingehenden Anträgen, Petitionen und aus den 
Berichten der Ausschüsse erfahren wir auch manches über das’ 
Finanzwesen der Einzelstaaten. Eine Anzahl von Eingaben ver- 
langt die Gleichstellung der Besteuerung von beweglichen und 
unbeweglichen Gütern. Diese Eingaben bezweckten, wie der 
Berichterstatter, der geschätzte Volkswirt und Statistiker von Reden 
ausführte: 
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