VIII Inhaltsverzeichnis.
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Zweites Kapitel. Die dem Reichsbeamtengesetz unterstehenden Beamten.
§ 21. Die Begründung des Beamtenverhältniseeetet 88
8 22. Die Pflichten und Beschränkungen der Beamten... .. ... 90
§ 28. Die Rechtsfolgen der Pflichtverlebpngg ... ... 91
8 24. Die Rechte der Beamten.. ...... 95
* 25. Die Versetzung, Stellung zur Disposition und Suspendierung 100
§ 26. Die Beendigung des Dienstverhältnise 101
Drittes Kapitel.
§ 27. Die nicht unter das Reichsbeamtengesetz fallenden Beamtenkategorien 104
Achter Abschnitt. Der Laudtag.
#§s 28. Allgeminess ..... ... 108
§ 29. Die Erste Kamren# 110
8 30. Die Zweite Kammer. ... ... 112
#§s 31. Vorschriften zur Sicherung der Ausübung des Wahlrechts und Wahl-
prüfungsverfahggen 117
* # 32. Die Voraussetzungen der Tätigkeit des Landtas 122
§s 33. Die formelle Ordnung der Landtagsgeschäfft 123
Nennter Abschnitt. Die Laudesgesetzgebung.
*s 34. Geschichtlicher Überblesss ... 132
§ 35.. Der Weg der Landesgesetzgbgggg 134
§ 36. Die Rechtsverordugen 139
Dritter Feil. Die Selsstrerwaltungskärper.
Erster Abschnitt.
§ 37. Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts im allgemeinen 145
Zweiter Abschnitt. Die Gemeinden.
Erstes Kapitel.
§s 38. Allgemeimeeeessss. 148
Zweites Kapitel. Die Organisation der Gemeinde.
§+ 39. Der Gemeindevorstnd ... 153
8 40. Der Gemeinderat.... ...... . . ... 156
*s 41. Die Gemeindebeamreen . . .... ?16
§* 42. Die Verwaltung des Gemeindevermöensss . 164
§* 43. Das Finanzwesen der Gemeidenb 171
44. Gemeindebudget und Gemeinderechnungswesen 180
Dritter Abschnitt. Die höheren Gemeindeverbände.
§ 45. Die Bezirenenee 181
§*s 46. Anhang: Die Kreiifeee 189
* 47. Die übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. 191
Vierter Feil. Die Landesverwaltung.
Erster Abschnitt. Die allgemeinen Grundlagen.
x 48. Allgemeiness. ..... .. 195
§+# 49. Die Formen der Verwaltungsakkeee . . .. 195
§ 50. Verwaltungszwang und Rechtsschlz .. 197
Zweiter Abschnitt. Das Polizeirecht.
* 51. Begriff und Einteilung der Polizei.... . 198
ʒ 52. Die Kosten der Polizeiverwaltungg.. .. ... 201
§ 53. Das Verordnungsrecht der Polizeibehörden 205