Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

Sand.  —  Schenkungen.  159

XII,  404.  Sammlungen  von  Gelbbeiträgen  in  einem
öffenklichen  Blatte  ohne  polizeiliche  Genehmigung.  Verantwortlichkeit
  des  Redakteurs  hiefür.  XLHI,  366.
Uncrlaubte  Sammtung  von  Geldbeiträgen  für  Wahlfonds.
Sand:  Abführun  von  solchem  aus  fremden  Kiesgruben.
XIII,  330.)  9  P
Sarwey,  Dr.  v.:  Konkursordnung  für  das  deutsche  Reich:
XLVI,  414

Schaden:  —mn  über  die  Enstehuns  und  den  Betrag
  nach  freier  Ueberzeugung.  EB.  IV,  286.  Feststellung
des  Schadensbetrages  nach  §  260  ler  Civ.-Proz.-Ordn.
EB.  1IV,  337.  1#e#ücht  zur  Schadensabwendung  nach  preuß.
Landr.  E#.  IV,  64.

niu.  Entschädigung.

Schäfer:  ist  ein  solcher  Dienstbote?  ILI,  248.
Schätzleute  s.  Taxatoren.

Schäbunggeid:  Natur  und  Zulässigkeit  desselben.  XLI,  8.
Schätzungsgutachten  f.  Notare.

Schafweide:  Art  der  Vertheilung  des  Erlöses  aus  der
Verpachtung  einer  solchen  in  der  Gemeindeflur.  XIIV,  78.
Schauspielunternehmungen.  XLIV,  490.
Schein.  XIIII,  13.  Schein  nach  preuß.  Landr.  EB.  IV,
153.  Simulation  des  Kaufpreises  bei  einem  Immobiliarkaufvertrage.
  XII,  10,  60.  Begründung  des  Einwandes
der  Simulation.  XLII  407.  Desgleichen  in  thatsächlicher
Beziehung.  XLV,  183.  Simulirte  Cession  nach  preuß.
Landr.  EB.  IV,  376.  Einrede  der  Scheincession.  XLIII,
253.  XIIV,  250.  XIV,  227.  Eine  Schein-  Erbeinsetzung
folgt  nicht  schon  darau,  daß  nach  dem  Wunsche  des
Diseponenten  der  eingesetzte  Erbe  sict-  die  Quart  oder
noch  weniger  erhalten  soll.  XIV.  139.  Vorgängige
ernstlich  gemeinte  Darlehens  gung  ist  an  sich
wirksam  und  enthält  keine  G#langebei  XVII,  221.
Exceptio  siwulationis  bei  Wechselklagen.  EB.  1IV,  273.
Schenkungen:  sormelle  Giltigkeit  solcher.  XIII,  529.
Schenkungen  unter  Chegatten.  Zur  Lehre  hievon.  XII,
289.  Convalescenz  solcher.  EB.  IV,  411.  Schenkungen
an  einen  negotiorum  gestor.  Wiverruf  derselben.  XLII,
150.  Schenkung  von  Todecwegen.  XLIII,  270.  Form
der  Schenkung  von  Todeswegen,  welche  500  Solidi  nicht
übersteigt.  XLIX,  203.  Vermuthung  der  Schenkungsabsicht
  nach  preuß.  Landr.  XLV,  187.  Schenkungsvertrag
und  Schenkungstbeslätigung,  verschichbene  Vorgänge.  XLVI,
187.  Insinnalion.  EB.  IV,  62,  103,  182.  Zur  Form
der  Insinuation  der  Schenkungen  nach  fränkischem  Recht.
XIVI,  361.  Desgleichen  nach  rheinischem  Recht.  EB.  IV,  194.