Ministerium des Innern. 183
jetzt eine große Anzahl auch von solchen Kranken, die
der Anstaltspflege bedürfen, in eigenen Anstalten haben,
zur Zahlung von zusammen nahezu 6 Millionen Mark
Baugeldern für die sich erforderlich machenden Aeu—
und Umbauten bzw. zur unentgeltlichen Uberlassung
einer städtischen Anstalt sich verpflichtet. Die Armen-
verbände, denen die Unterstützung des in einer der
Landesanstalten untergebrachten Geisteskranken obliegt,
haben dafür einen Verpflegsatz zu entrichten, der sich
nach der Hälfte des Aufwandes bemißt, der auf einen
Kranken der billigsten Verpflegklasse täglich entfällt.
In Angelegenheiten der Gesundheitspflege steht dem Sesu#ite=
Ministerium des Innern seit dem 1. Juli 1912 das
auch zur Vertretung der medizinischen Interessen berufene
Landesgesundheitsamt zur Seite. Es tritt an die
Stelle des früheren Landesmedizinalkollegiums und der
Kommission für das Beterinärwesen und hat die Auf-
gabe, Gutachten über Gegenstände des Miedizinal= und
Veterinärwesens einschließlich der Pharmazie und des
Apothekenwesens abzugeben, bei der Vorbereitung und
Ausführung einschlagender Gesetze und landespolizei-
licher Maßregeln mitzuwirken, gewisse Prüfungen abzu-
nehmen, einzelne Medizinal= und BVeterinärgeschäfte
selbständig zu erledigen und die ihr unterstellten wissen-
schaftlichen Institute zu verwalten. Es gliedert sich in
die drei Abteilungen für Medizinal-, Veterinär= und
pharmazeutische Angelegenheiten und setzt sich zusammen
aus dem vom König berufenen Präsidenten, den vom
Ministerium des Innern auf Vorschlag oder nach Gehör
des Landesgesundheitsamts ernannten ordentlichen und
den aus Wahlen der beteiligten Berufskreise der Arzte,
Zahnärzte, Tierärzte, der selbständigen Apotheker und der
Apothekergehilfen hervorgegangenen hervor. Zu Beratun-
gen, welche die Interessen der Landwirtschaft oder von
Handel, Industrie und Gewerbe betreffen, sind vom Landes-
kulturrate bzw. den beteiligten Handels= und Gewerbe-
kammern von Fall zu Fall bestellte Sachkundige zuzuziehen,
ebenso zur Teilnahme an Beratungen, welche die Interessen
der Arbeiter betreffen, Vertreter der Krankenkassen sowie
der Landesversicherungsanstalt. Ordentliche Mitglieder
sind außer dem Präsidenten und einem juristischen Be-
amten des Ministeriums des Innern bei der l. Abtei-