Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Ministerium des Innern. 187 
und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 waren frühestens 
vom 1. Januar 1912 ab die Eichämter zu verstaatlichen, 
soweit nicht von den Landesregierungen Gemeinden, die 
seither eigene Eichämter besaßen, deren Beibehaltung 
widerruflich gestattet werden sollte. Die Haupteichämter 
werden von je einem technischen Vorstande geleitet, der 
in der Regel die Gewerbeakademie in Chemnitz besucht 
und deren Reifezeugnis erlangt haben soll, die Leitung 
der Untereichämter wird entsprechend vorgebildeten Eich- 
meistern übertragen. 
Als gemeinschaftliches Organ der Interessen der Land- f éandwwlrt 
und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaues ist dem · 
Ministerium der Landeskulturrat als Zentralorgan 
unterstellt. Er besteht aus 28 ordentlichen und einer 
unbestimmten Anzahl außerordentlicher Mitglieder. Die 
ersteren bilden die Vorsitzenden der fünf landwirtschaft— 
lichen Kreisvereine, 13 durch die land- und forstwirt— 
schaftlichen Unternehmer gewählte, 3 vom Ministerium 
ernannte, der Landwirtschaft kundige Mitglieder, und je 
ein Vertreter der Volkswirtschaft, der Forstwirtschaft, 
der landwirtschaftlichen Lehranstalten, der landwirtschaft- 
lichen Versuchsanstalten und des landwirtschaftlichen Ge- 
nossenschaftswesens, der Vorsitzende des Ausschusses für 
Gartenbau und der von den vorgenannten Mitgliedern 
gewählte Generalsekretär. Die außerordentlichen Miit- 
glieder Können vom Landeskulturrat für besondere Fragen 
der Pferdezucht, der Rindvieh= und Schweinezucht, der 
Fischerei, der Bienenzucht, der Tierheilkunde, des Obst- 
und Weinbaues, der landwirtschaftlichen Mechanik und 
anderer mit der Land= und Forstwirtschaft zusammen- 
hängender Gebiete hinzugewählt werden. Die land- 
wirtschaftlichen Kreisvereine zu Dresden, Leipzig, 
Chemnitz, Reichenbach und Bautzen sind zur Förderung und 
Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen der einzelnen 
Kreise berufen und bestehen aus den Mitglieder der 
ihnen beigetretenen lan dwirtschaftlichen Vereine. 1 
  
1 Im Jahre 1912 vereinigten die fünf landwirtschaftlichen 
Kreisvereine in sich 914 Vereine mit 73980 Mitgliedern, da- 
von entfielen allein 317 Vereine mit 24951 Mitgliedern auf 
den Landwirtschaftlichen Kreisverein im Erzgebirge. Besondere 
Vereinigungen bilden der Bienenwirtschaftliche Hauptverein 
und der Landesverband sächsischer Geflügelzüchtervereine.
	        
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