Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 197
an Ort und Stelle ratend zur Seite zu stehen und Ge-
meinden, Vereine usw., welche neue gewerbliche Schulen
errichten wollen, auf Wunsch durch Bat zu unterstützen
haben. Einige gewerbliche Fachschulen mit größeren Bei-
hilfen sind unter besondere fachmännische Fürsorge je eines
Professors der technischen Staatslehranstalten zu Chemnitz
gestellt. Die Aufsicht über die Baugewerkenschulen und
die Bauabteilung der höheren Gewerbeschule zu Chemnitz
ist einem höheren Baubeamten übertragen worden.
Ministerium des Lultus und öffentlichen
Unterrichts.
A. Schulangelegenheiten.
Die Aufgabe der Volksschule besteht darin, der Jugend Die- Volts-
durch Unterricht, Uung und Erziehung die Grundlagen
sittlich-religiöser Bildung und die für das bürgerliche
Leben nötigen allgemeinen Kenntnisse und Fertigkeiten
zu gewähren. Die Verpflichtung, den gesetzlichen Be-
stimmungen gemäß dem Bedürfnisse ihrer Mitglieder ent-
sprechende Volksschulen zu errichten und zu unterhalten,
zu verwalten und zu beaussichtigen, liegt den Schul= echul-.
gemeinden ob. In der Begel bildet nämlich jeder «
Gemeindebezirk auch zugleich einen Sch ulbezirk und
jede (politische) Hemeinde zugleich eine Schulgemeinde,
doch Rkann ein Schulbezirk auch mehrere Landgemeinden
einschließlich der selbständigen Gutsbezirke umfassen, oder
es können, da den Mitgliedern jeder in Sachsen zuge-
lassenen Religionsgesellschaft es gestattet ist, mit Ge-
nehmigung des Staates eigene Schulen für ihre Kinder
zu errichten und diese solchenfalls eigene Schulgemeinden
zu bilden, innerhalb eines Gemeindebezirkes verschiedene
Schulgemeinden bestehen. Das Volksschulgesetz aus dem
Jahre 1873 bestimmt, daß jede Volksschule einen räum-
lich abgegrenzten, in der Begel nicht über ½ Stunde
im Halbmesser ausgedehnten Schulbezirk haben müsse.
Die Regulierung der Schulbezirke, die auch jetzt noch
sich erforderlich machen kann, sei es, daß infolge der Ent-
stehung neuer Ortsteile oder im Wege freier Vereinigung
der Beteiligten, oder auch, wenn z. B. infolge Anwachsens
der Bevölkerung oder örtlicher Hindernisse der Zweck der