Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 207 
seit 1871 bzw. 1890 als Hochschule bestehende technische 
Hochschule in Dresden, welche die vollständig wissen— 
schaftliche bzw. künstlerische Ausbildung für den technischen 
Beruf und den Lehrberuf in den technischen Wissen— 
schaften einschließlich der reinen Mathematik, Physik 
und Chemie bezweckt, sowie die im Jahre 1409 gegründete 
Universität (zu Leipzig). Auf der letzteren wird die 
Wissenschaft in ihrem ganzen Umfange gelehrt und ge- 
pflegt; sie hat den Beruf, die auf den Gymnasien vor- 
bereitete Berufsbildung bis zur gelehrten Fach bildung 
zu vervolltommnen. Die Universitäten sind nämlich die 
großen Fachbildungskörper, die Fachbildungskörper für 
die einzelnen Berufe aber sind die Fakultäten (die 
theologische, juristische, medizinische und philosophische). 
Die innere Verwaltung der Universität ist geordnet durch 
Statut am 29. April 1892.1 
Endlich ressortieren von dem Kultusministerium die drei neuend 
Stifter und die Klöster: das Domkapitel zu Meißen, « 
das Kollegiatstift zu Wurzen, das Domkapitel zu St. Petri 
zu Bautzen und die beiden Klöster Marienstern und 
Marienthal. Aeue Klöster dürfen in Sachsen nicht er- 
richtet werden. 
Eine dem Miinisterium des Kultus und öffentlichen 
Unterrichts unterstellte Kommission für Geschichte Kommission 
hat die Aufgabe, die Kenntnis der Geschichte des König-eschichte. 
lichen Hauses und des Gesamthauses der Wettiner sowie 
der von ihm regierten Länder und im Zusammenhange 
damit auch der deutschen Geschichte mit allen zur Ver- 
fügung stehenden Mitteln zu fördern. Diese Kommission 
besteht aus bis zu 30 ordentlichen vom König beziehentlich 
auf Vorschlag der Kommission ernannten und einer un- 
beschränkten Anzahl außerordentlicher Mltglieder. Den 
Vorsitz führt der Vorstand des Kultusministeriums oder 
ein von ihm zu bezeichnender Stellvertreter. 
1 Nach dem Staatshaushaltsetat für die Jahre 1912/13 er- 
forderte die Universität Leipzig einen Zuschuß von rund 3,8 
Millionen Mark, die Technische Hochschule zu Dresden einen 
solchen von 1,67 Millionen, die Gymnasien, Realschulen u. a. 
höhere Lehranstalten nahezu 4 Millionen, die Seminarien 4,4 
Millionen, die Volksschulen über 16,3 Millionen Mark.
	        
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