12 I. Das Deutsche Reich.
e) Das Kaiserliche — nicht wie es oft irrtümlich
bezeichnet wird Reichs= — Gesundheitsamt
zur Unterstützung des Reichskanzlers in Ausübung
des Aussichtsrechtes und in Vorbereitung der Ge-
setzggebung auf dem Gebiete der Miedizinal= und
Veterinärpolizei und zur Herstellung einer bezüg-
lichen Statistik Deutschlands. Auch ist ihm die
technische Begutachtung und experimentelle Ver-
arbeitung der auf dem Gebiete der Land= und Forst-
wirtschaft zu lösenden Aufgaben übertragen. Inner-
halb des Amts sind vier Abteilungen gebildet, die
medizinische, die chemisch--hygienische, die bakterio=
logische und die Veterinärabteilung. Zur Erfüllung
der dem Gesundheitsamte nach dem Gesetz vom
30. Juni 1900 über die Bekämpfung gemeingefähr-
licher Krankheiten zugewiesenen Aufgaben ist ihm
ein Reichsgesundheitsrat beigegeben, dessen Mit-
glieder vom Bundesrat gewählt werden und in
neun Ausschüssen verteilt sind. (Gesetzgebung:
1. Miedizinalpolizei: Internationale Ubereinkunft
gegen die Cholera vom 15. April 1893, Gesetze
vom 14. Alai 1879 über den Verkehr mit ANah-
rungsmitteln, vom 27. Januar 1890 und Verord-
nung vom 25. November 1895 über den Verkehr
mit Arzneimitteln, vom 5. Juli 1877 über die Ver-
wendung gesundheitsschädlicher Farben, vom 12. Juli
1887 über Ersatzmittel für Butter, vom 25. Juni
1887 über den Verkehr mit blei= und zinkhaltigen
Gegenständen, vom 7. April 1909 über den Ver-
kehr mit Wein, vom 15. Juni 1897 über den
Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Er-
satzmitteln, vom 10. Mai 1903 über Phosphor-
zündwaren, Impfgesetz vom 8. April 1874, Ge-
setz, betreffend die Bekämpfung gemeinfährlicher
Krankheiten vom 30. Juni 1900, Gesetz, betreffend
die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, vom 3. Juni
1900. 2. Veterinärpolizei: Viehseuchengesetz vom
26. Juni 1909, Gesetze vom 7. April 1869 gegen
die Rinderpest, vom 21. Mai 1878 über Zuwider-
handlungen gegen VBieheinfuhrverbote, vom 25. Fe-
bruar 1876 über Beseitigung von Anstechungs-
stoffen bei Viehbeförderung auf Eisenbahnen.)