Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Finanzministerium. 231 
ämter im Sinne des Reichsgesetzes über die Zuwachs- 
steuer für die Gemeinden, in denen nicht Gemeinde- 
behörden als Zuwachssteuerämter bestellt sind und für 
die selbständigen Gutsbezirke. Zur Festsetzung und Er- 
hebung der Reichsstempelabgaben von Aktien, Lotterie- 
losen usw. sind die Hauptzollämter Bautzen, Chemnitz, 
Dresden II, Leipzig II, Plauen, Zittau und Zwichau in 
der Regel zuständig. Die erforderlichen Revisionen und 
Kontrollen werden durch Steuer= bzw. Grenzaufseher aus- 
geübt, von denen eine gewisse Anzahl je einem Ober- 
Steuer= bzw. Ober-Grenzkontrolleur untergeordnet ist. 
Diese Behörden unterstehen der Generalzolldirek--- 
tion in Dresden als Mittelbehörde, deren Vorstande 
die Amtsbezeichnung „Präsident“" beigelegt worden ist. 
Dieser ist auch das früher dem Hauptzollamte Dresden I 
unterstellte Laboratorium für Zölle und Verbrauchs- 
steuern unter der Bezeichnung als „Technische Prüfungs- 
stelle“ angegliedert worden. Die Tätigkeit dieser Stelle 
ist entscheidend nur in den Fällen, in denen auf diesem 
Gebiete der Zoll= und Steuergesetzgebung die Unter- 
suchung durch einen Chemiker ausdrüchklich vorgeschrieben 
ist. Im übrigen wirkt sie begutachtend, bildet auch Ab- 
fertigungsbeamte und Aufssichtsbeamte in der Ausführung 
gewisser chemischer und physikalischer Warenuntersuchungen 
aus, wobei die Technologie der für den Handel und Ver- 
kehr hauptsächlich in Frage Kommenden Waren mit be- 
rückhsichtigt wird. 
Zur Verwaltung und Beaufsichtigung der fiskalischen isanssce 
Forsten! sind Oberforstmeister bestellt (neun Forst-Behörden. 
bezirke, nämlich Dresden, Schandau, Bärenfels, Marien- 
berg, Schwarzenberg, Eibenstock, Auerbach, Flöha und 
Grimma), denen eine Anzahl Revierverwalter (Ober- 
förster) unterstellt ist, die ihre Reviere unter der allge- 
  
1 387720 Hektar Waldfläche bei einer Landesfläche von 
1 489367 Hektar sind im ZRönigreich Sachsen vorhanden, also 
reichlich ein Viertel des Grund und Bodens (genau 26,03 %). 
Auch im Durchschnitte des Deutschen Reiches entspricht der säch- 
sische Waldbestand diesem Prozentsatze (25,82%/). Die Forsten und 
Holzungen des Staates betrugen im Jahre 1911 180 316 Hektar. 
Die Kreishauptmannschaft Zwickau in ihrer früheren Aus- 
dehnung, zu deren Bezirk auch das Vogtland mit gehörte, hatte 
den meisten Waldbestand, nämlich 160 324 Hektar. Von der 
sächsischen Waldfläche Kommen 45 132 Hektar oder 11,0 % auf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.