Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Finanzministerium. 233 
Staatsreviere und bei der Forsteinrichtungsanstalt zu 
erfolgen, worauf ein zweites Examen vor einer be- 
sonderen Prüfungskommission zu bestehen ist. Wer die- 
selbe besteht, erhält das Prädikat „Forstassessor“. 
Aeuerdings khönnen auch Forstwirte, die nicht An- 
wärter des höheren sächsischen Staatsforstdienstes sind, 
zum Nachweise ihrer Befähigung für den höheren Ge- 
meinde= oder Privatforstdienst unter bestimmten Voraus- 
setzungen zur Teilnahme an dieser Prüfung zugelassen 
werden. Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt zur 
Führung der Bezeichnung „Oberförsterkandidat für den 
höheren Gemeinde= und Privatforstdienst". 
Für das Kassen-, Buch= und Rechnungswesen bei dem 
fiskalischen Bauwesen und die damit verbundenen Flsche 
wirtschaftlichen Geschäfte, soweit diese nicht den be- 
treffenden Verwaltungsstellen selbst überwiesen sind, sind 
die „Bauverwaltereien“ Crzeit meist mit Bezirks- 
steuereinnahmen vereinigt) bestellt. Zu den Zwecken des 
Staatshochbaues selbst ist das Land in acht Landbau- 
ämter (Dresden I und II, Meißen, Leipzig, Chemnitz, 
Zwichau, Plauen, Bautzen) geteilt, denen je ein Finanz- 
und Baurat mit der Aufgabe vorsteht, die technische 
Aufsicht über die im Bezirke befindlichen Staatsgebäude 
zu führen. Die Gebäude der Landesanstalten, Eisen- 
bahn= und Bergverwaltung sind von der Zuständigkeit 
der Landbauämter ausgenommen. Als technisches Organ 
des Finanzministeriums fungiert ein hochbautechnisches 
bzw. maschinentechnisches Bureau der Hochbauverwaltung. 
Die Beaufsichtigung und Leitung des staatlichen Ftanscher 
Straßen= und Wasserbaues — im Jahre 1911 be= unnd 
trugen die Längen der Staatsstraßen 3563661 m — ist Wasserbau. 
unter Oberaufsicht des Finanzministeriums und in unmittel- 
barer Unterordnung unter dasselbe in technischer Be- 
ziehung der Straßenbaudirektion und der Wasser- 
baudirektion, im übrigen den Amtshauptmannschaften 
übertragen. Die speziell technische Aufsicht, sowie die 
Projektierung, Veranschlagung und Ausführung der 
Bauten dieser Art liegt 18 Straßen= und Wasser- 
bauämtern (Dresden I und II, AMleißen I und I, 
Pirna I und ll, Freiberg, Leipzig, Grimma, 
Döbeln, Chemnitz, Zwickau, Schwarzenberg, 
Annaberg, Plauen, Auerbach, Bautzen, Zittau)
	        
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