Finanzministerium. 233
Staatsreviere und bei der Forsteinrichtungsanstalt zu
erfolgen, worauf ein zweites Examen vor einer be-
sonderen Prüfungskommission zu bestehen ist. Wer die-
selbe besteht, erhält das Prädikat „Forstassessor“.
Aeuerdings khönnen auch Forstwirte, die nicht An-
wärter des höheren sächsischen Staatsforstdienstes sind,
zum Nachweise ihrer Befähigung für den höheren Ge-
meinde= oder Privatforstdienst unter bestimmten Voraus-
setzungen zur Teilnahme an dieser Prüfung zugelassen
werden. Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt zur
Führung der Bezeichnung „Oberförsterkandidat für den
höheren Gemeinde= und Privatforstdienst".
Für das Kassen-, Buch= und Rechnungswesen bei dem
fiskalischen Bauwesen und die damit verbundenen Flsche
wirtschaftlichen Geschäfte, soweit diese nicht den be-
treffenden Verwaltungsstellen selbst überwiesen sind, sind
die „Bauverwaltereien“ Crzeit meist mit Bezirks-
steuereinnahmen vereinigt) bestellt. Zu den Zwecken des
Staatshochbaues selbst ist das Land in acht Landbau-
ämter (Dresden I und II, Meißen, Leipzig, Chemnitz,
Zwichau, Plauen, Bautzen) geteilt, denen je ein Finanz-
und Baurat mit der Aufgabe vorsteht, die technische
Aufsicht über die im Bezirke befindlichen Staatsgebäude
zu führen. Die Gebäude der Landesanstalten, Eisen-
bahn= und Bergverwaltung sind von der Zuständigkeit
der Landbauämter ausgenommen. Als technisches Organ
des Finanzministeriums fungiert ein hochbautechnisches
bzw. maschinentechnisches Bureau der Hochbauverwaltung.
Die Beaufsichtigung und Leitung des staatlichen Ftanscher
Straßen= und Wasserbaues — im Jahre 1911 be= unnd
trugen die Längen der Staatsstraßen 3563661 m — ist Wasserbau.
unter Oberaufsicht des Finanzministeriums und in unmittel-
barer Unterordnung unter dasselbe in technischer Be-
ziehung der Straßenbaudirektion und der Wasser-
baudirektion, im übrigen den Amtshauptmannschaften
übertragen. Die speziell technische Aufsicht, sowie die
Projektierung, Veranschlagung und Ausführung der
Bauten dieser Art liegt 18 Straßen= und Wasser-
bauämtern (Dresden I und II, AMleißen I und I,
Pirna I und ll, Freiberg, Leipzig, Grimma,
Döbeln, Chemnitz, Zwickau, Schwarzenberg,
Annaberg, Plauen, Auerbach, Bautzen, Zittau)