Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Finanzministerium. 235 
die Königliche Münze auf der Muldener Hütte bei 
Freiberg sowie das Blaufarbenwesen (Blaufarbenwerk 
zu Oberschlema) unterstehen dem dortigen Oberhütten— 
amte. Zum Zwecke der wissenschaftlichen Ausbildung 
der Bergbaubeamten besteht in Freiberg unter Aufsicht 
des Finanzministeriums eine besondere Bergakademie; 
sie wurde im Jahre 1766 gegründet, ihre Besucher sind 
in der Regel mehr als zur Hälfte Ausländer. Für den 
höheren technischen Staatsdienst in der Berg= und Hütten- 
verwaltung wird außer der Diplomprüfung auf der 
Bergakademie noch die Ablegung einer zweiten Prüfung 
vor der berg= und hüttenmännischen Prüfungskommission 
in Dresden verlangt. Die Bergschulen in Freiberg 
und Zwickau — letztere, die im Juli 1912 die Feier 
ihres fünfzigjährigen Bestehens begehen konnte, ist durch 
freiwillige Beiträge einer größeren Anzahl von Kohlen- 
werksbesitzern gegründet und wird teils durch diese Bei- 
träge, teils durch Staatsbeihilfen unterhalten — be- 
zwecken die Ausbildung der unteren Beamten für den 
Metall= bzw. Kohlenbergbau. — Das Fernheiz= und 
Elektrizitätswert zu Dresden-Altstadt untersteht einer 
besonderen Betriebsleitung. 
Die Verwaltung und Leitung des Betriebes der essentaate n 
Staatseisenbahnen und der unter Staatsverwaltung · 
stehenden Privatbahnen! steht in unmittelbarer Unter— 
1 Von den 1100000 km Eisenbahnen der Erde im Jahre 
1910, die ein Anlagekapital von etwa 200 Milliarden Mark, 
d. i. ein Achtel des Totalbesitzstandes aller zivilisierten Mationen 
repräsentieren dürften — der Reichtum der europäischen 
Staaten wird im „Internationalen Volkswirt“ auf 940 Mil- 
liarden Mark geschätzt, — und von den 61748 km des Deutschen 
Reiches entfielen auf die sächsischen Staatseisenbahnen am 
Schlusse des Jahres 1912 3352 km; hiervon sind 30,87 % zwei- 
und mehrgleisige, 23,97 % eingleisige Hauptbahnen, 30 % voll- 
spurige Mebenbahnen und 15,15% Schmalspurbahnen. Daran 
schließen sich noch 995 dem nichtöffentlichen Berkehre dienende 
Bergwerks-, Industrie= und sonstige Bahnen, zusammen 
510,98 km und 22,58 km Straßenbahnen für elektrischen Be- 
trieb, deren Führung der Stadtgemeinde Dresden überlassen 
ist. Bis zum Schlusse des Jahres 1912 sind für den Bau 
bzw. Ankauf der Bahnen 1238,17 Millionen Mark aufge- 
wendet worden, darunter rund 214 Millionen Mark für Fahr- 
zeuge. Seit dem 1. April 1909 ist der deutsche Staatsbahn--- 
wagenverband in Kraft getreten, der eine bessere Ausnutzung 
der Güterwagen ermöglicht. Im Jahre 1912 wurden verein-
	        
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