Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Finanzministerium. 237 
Dienstes errichteten Eisenbahn-Betriebsdirektionen 
zu Dresden--Altstadt, Dresden-Neustadt, Chemnitz, Zwickau, 
Leipzig J und II, deren Vorständen das nötige technische 
Personal, ferner ein juristischer Hilfsarbeiter und ein höherer 
Betriebsbeamter zugeteilt ist. Diese Behörden haben den 
Betriebs-, Verkehrs= und Abfertigungsdienst auszuführen 
und zu überwachen, insbesondere auch in Bahnpolizei- 
sachen, ferner auf Beschwerden sowie innerhalb gewisser 
Grenzen auf Ansprüche aller Art aus dem Personen- 
und Güterverkehr in erster Instanz zu entscheiden. 
Ihnen sind die Eisenbahn-Bauämter unterstellt, die 
innerhalb ihrer Bezirke den Bahnunterhaltungs= und 
Bahnbewachungsdienst auszuführen und zu beaufsichtigen 
sowie das Grundeigentum der Staatseisenbahnen zu 
verwalten und die erforderlichen Bauten auszuführen 
haben, sowie die mit der Verwaltung der einzelnen 
Eisenbahnstationen und Bahnverwaltereien betrauten Be- 
amten (Bahnhofsvorsteher bzw. Oberbahnhofsvorsteher, 
Verkehrsoberinspektor, Obergütervorsteher, Gütervorsteher, 
Kassenvorsteher, Eisenbahnassistenten, Stationsverwalter, 
Bahnverwalter, Bahnwärter). Außerdem bestehen für 
Aberwachung und Ausführung der einzelnen Zweige des 
Dienstes Eisenbahn-Maschinenämter in Chemnitz, 
Dresden-Altstadt, Dresden-Aeustadt, Leipzig und Zwickau, 
elektrotechnische Amter in Dresden, Chemnitz und 
Leipzig, und Werkstättenämter in Chemnitz, Dresden- 
Friedrichstadt, Leipzig (in Engelsdorf) und Zwichau. Für 
die Bahnhofsbauten werden besondere Eisenbahn-Meu- 
bauämter errichtet, denen Bauamtmänner oder andere 
bautechnische Beamte vorstehen. 
Der Generaldirektion sind zu ihrer Unterstützung bei 
der Leitung des gesamten Dienstes beigegeben folgende 
höhere technische Bureaus: 1. das allgemein technische, 
2. das Hochbau-, 3. das Oberbau-, 4. das Brückenbau-, 
5. das maschinentechnische, 6. das elektrotechnische, 7. das 
Maschinenbetriebs= und 8. das Fahrdienst-Bureau, welche 
sämtlich in Dresden ihren Sitz haben. Unmittelbar 
untergeordnet sind der Generaldirektion endlich nach- 
stehende Hauptverwaltungsstellen: 1. das Hauptbureau, 
2. die Hauptkasse, 3. die Hauptbuchhalterei, 4. das Bureau 
für Arbeiterversicherung, 5. das Revisionsbureau, 6. die 
Kontrolle I für Personenverkehr, 7. die Kontrolle II für
	        
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