Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Finanzministerium. 239 
von Flächen, zur Anlegung von Fischteichen, vor allem 
aber auch zur Herstellung von Kleinwohnungen 
für die minderbemittelte Bevölkerung dienstbar gemacht 
werden. In letzterer Beziehung soll die Bank nur die 
Vermittlerrolle zwischen den Kapitalisten, die ihr Geld 
anlegen wollen, und der Gemeinde, der eigentlichen 
Trägerin der Wohnungsfürsorge, übernehmen erstere sollen 
sich an die Bank wenden, und die betreffende Gemeinde 
ihrerseits die zur Hergabe der Darlehen benötigten MWittel 
von der Landeskulturrentenbank in Gestalt von Landes- 
kulturrentenscheinen erhalten, auch allein der Bank für die 
Ausfälle an Kapital und Zinsen haften. Die Alters- 
rentenbank dagegen (im Jahre 1859 dem öffentlichen 
Verkehr übergeben) gewährte bisher jedem Staatsan- 
gehörigen und allen im Königreiche Sachsen wohnen- 
den Ausländern, mit Genehmigung des Finanzministe- 
riums auch den nicht in Sachsen wohnhaften An- 
gehörigen der nur erwähnten Klassen die Füglichkeit, 
mittels Einlagen, welche vom frühesten Lebensalter eines 
zu Versichernden ab zu beliebiger Zeit und in beliebigen 
Beträgen in die gedachte Bank eingezahlt werden 
können, von einem durch den Einleger im voraus be- 
stimmten Lebensjahre des Versicherten ab bis zu dessen 
Ableben eine Altersrente, beziehentlich eine Zeitrente, zu 
erwerben, deren Betrag nach Alaßgabe der Zeit, der 
Höhe und der Bedingungen der Einlagen durch Tarife 
im voraus bestimmt ist. Mit Büchsicht auf den wenig 
günstigen Stand der Altersrentenbank in den letzten 
Jahren ist durch Gesetz vom 3. Juni 1904 der Kreis 
der zu versichernden Personen fortan auf Staatsange- 
hörige des Königreichs Sachsen und andere Deutsche 
eingeschränkt worden, die mindestens seit drei Jahren 
ihren Wohnsitz in Sachsen haben. 
Endlich sind dem Finanzministerium untergeordnet 
die Domänen, die Kammer= und Landesschulgüter, der 
Königl. Große Garten in Dresden, die Königl. Weinberge 
und Kellereien, Kalkwerke und Mlarmorbrüche, das Blau- 
farbenwesen (Königl. Blaufarbenwerk zu Oberschlema), das 
Fernheiz= und Elektrizitätswerk in Dresden, ferner die 
Königl. Porzellanmanufaktur in Meißen, weiter 
die Schifferschulen in Schandau, Königstein, Stadt 
Wehlen, Pirna, Dresden, Meißen und Riesa, welche
	        
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