Reichsverfassung. 15
dustrie und des Handels, jährlich zusammen. Seit
dem Jahre 1902 ist im Statistischen Amte eine
besondere Abteilung für Arbeiterstatistik gebildet
worden behufs der Sammlung, Zusammenstellung
und periodischen Veröffentlichungen arbeiterstatisti-
scher Daten und sonstiger für die Arbeiterverhältnisse
bedeutsamer Mitteilungen, der Vornahme besonderer
Untersuchungen mit Hilfe schriftlicher und mündlicher
Erhebungen sowie der Erstattung von Gutachten.
Zur Unterstützung bei Erfüllung der ihm auf
diesem Gebiete zugewiesenen Aufgaben dient der
bei dieser Abteilung gebildete Beirat für Ar-
beiterstatistik, der an die Stelle der früheren
Kommission für Arbeiterstatistink getreten ist und
aus dem Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen
Amtes als Vorsitzenden und 14, zur Hälfte vom
Bundesrate, zur Hälfte vom Reichskanzler gewähl-
ten Mitgliedern besteht, aus denen der Reichs-
kanzler einen Stellvertreter des Vorsitzenden er-
nennt. Diesem in der letzten Zeit nur wenig be-
schäftigt gewesenen Beirate liegt insbeson dere ob auf
Anordnung des Bundesrats oder des BReichskanz-
lers die Vornahme arbeiterstatistischer Erhebungen,
ihre Durchführung und Verarbeitung sowie die Be-
gutachtung ihrer Ergebnisse, die Bernehmung von
Auskunftspersonen in Fällen, in denen es zur Er-
gänzung des statistischen Materials erforderlich er-
scheint, und die Unterbreitung von Vorschlägen für
die Bornahme oder Durchführung arbeiterstatistischer
Erhebungen an den BReichskanzler.
1)) Die Reichskommissare für das Auswande-
rungswesen in Bremen und Hamburg zur Uber-
wachung der Ausführung der über das Auswan-
derungswesen ergangenen reichsgesetzlichen Bestim-
mungen in den deutschen Häfen, insbesondere
Revision der Auswandererherbergen und der Aus-
wandererschiffe vor deren Abfahrt. (Gesetz über das
Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897.)
m) Die Behörden für die Untersuchung von See-
unfällen. Diese Untersuchung, soweit sie Kauf-
fahrteischiffe betrifft, ist Sache der Seeämter, welche
Landesbehörden sind. Bei diesen aber sind Reichs-