Die Ministerien der Justiz, des Krieges usw. 247
Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigt
sein müssen. Es besteht aus einem Präsidenten, einem
Senatspräsidenten und der erforderlichen Anzahl von
Richtern. Dem einen der beiden Senate, dem zweiten,
liegt die Bearbeitung der Steuer= und Abgabensachen ob.
Der Gerichtshof ist mit voller richterlicher Unabhängig-
keit ausgestattet. Ein Disziplinarverfahren gegen seine
Mitglieder ist nur in demselben beschränkten Umfange
wie gegen andere Richter zulässig. Vor Besetzung er-
ledigter oder neuer MRatsstellen ist das Oberverwaltungs-
gericht mit seinem Gutachten zu hören.
Ebenso untersteht das Hauptstaatsarchiv, welches giaereC
das ehemalige Geheime Archiv und Geheime Kabinetts- «
archiv sowie die zurückgelassenen Akten verschiedener,
infolge der veränderten Behördenorganisation im Laufe
der Zeit aufgelöster Behörden umfaßt, und dessen Direktion
dem Ministerium auf Verlangen Akten oder archivarische
Nachweisungen und Nachrichten mitzuteilen und wegen
der von anderen Behörden oder von Privatpersonen
gewünschten derartigen Mitteilungen ihrer Instrultion
nachzugehen hat, der Aussicht des Gesamtministeriums.
Endlich untersteht letzterem die Kabinetts= und
Ordenskanzlei, die Redaktion des Gesetz= und
Verordnungsblattes und die Herausgabe des Staats-
handbuchs für das Königreich Sachsen, einer Zusammen-
stellung der sächsischen Behörden bzw. Beamten.
Nach der Verfassung ist es dem BRönige freigestellt,
neben dem Gesamtministerium und durch dessen Erweite-
rung einen Staatsrat zu bilden, um dessen Gutachten Staaterat.
zu hören. Nach einer Verordnung vom 28. Mai 1855
soll dieser sich zusammensetzen aus sämtlichen Ministern,
den vom Könige dazu bestimmten volljährigen Prinzen
des Königlichen Hauses und den sonst von ihm ernannten
ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern unter Vor-
sitz eines gleichfalls vom Könige ernannten Präsidenten.
Die Einberufung des Staatsrats scheint seit längerer
Zeit unterblieben zu sein; das Staatshandbuch führt
dieses Organ und seine Zusammensetzung überhaupt nicht
mehr auf.