Reichsverfassung. 17
Naturforschung und der Präzisionstechnik. Die
erste Abteilung hat sich der wissenschaftlichen For-
schung zu widmen, die zweite diese Ergebnisse nach
der technischen Seite hin weiter zu bilden und für
die Präzisionstechnik nutzbar zu machen, ins-
besondere Meßgeräte und Kontrollinstrumente, die
nicht in den Geschäftsbereich der Normal-Eichungs-
kommission fallen, zu prüfen und zu beglaubigen.
Die sachverständige Aufsicht über die wissenschaft-
liche und technische Tätigkeit der Anstalt wird von
einem Kuratorium ausgeübt, dessen Mitglieder vom
Kaiser berufen werden.
r) Das Reichsversicherungsamt, welches nach den
Vorschriften der BReichsversicherungsordnung die
Reichsversicherung als oberste Spruch-, Beschluß-
und Aufsichtsbehörde wahrzunehmen hat. Mit
einem Präsidenten an der Spitze zerfällt es in zwei
Abteilungen (Abteilung für Unfallversicherung, Ab-
teilung für Kranken-, Invaliden= und Hinterbliebenen-
versicherung) unter der Leitung je eines Direktors.
Es bildet außerdem Spruch= und Beschlußsenate.
Erstere bestehen — abgesehen vom Großen Senate
mit 11 oder 13 Mitgliedern — aus 7, letztere regel-
mäßig aus 5 Mitgliedern. Den Vorsitz in den
Senaten führt der Präsident, die Direktoren und
Senatspräsidenten. Als Beisitzer wirken mit von
dem Bundesrate zum größten Teile aus seiner Mitte
gewählte nichtständige Mitglieder, ständige Mit-
glieder des Amts und nichtständige Mitglieder aus
den Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten, in
den Spruchsenaten auch je zwei richterliche Beamte.
Als Aufsichtsbehörde hat das Amt an der Or-
ganisation der Versicherungsträger mitzuwirken und
führt — abgesehen von gewissen Ausnahmen (staat-
liche und Kkommunale Ausführungsbehörden) — die
Aufsicht über die Bersicherungsträger der Unfallver-
sicherung und Invaliden= und Hinterbliebenenversiche-
rung, wobei ihm Strafbefugnisse gegenüber den
Mitgliedern von Vorständen und sonstigen Organen
der Berufsgenossenschaften und Versicherungsanstalten
zustehen. Als Beschlußbehörde entscheidet es über
Beschwerden oder weitere Beschwerden gegen An-
Fischer, Verfassungs= und Verwaltungsrecht. 14. Aufl. 2