Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Reichsverfassung. 21 
der Quellen der deutschen Geschichte des Mittelalters 
leitet, in Verbindung mit der Kgl. Preußischen 
Akademie der Wissenschaften in Berlin steht, und 
aus mindestens neun Miitgliedern besteht, von denen 
die Akademien der Wissenschaften zu Berlin, zu 
Wien und zu Münster je zwei ernennen, während 
die übrigen Mitglieder von der Zentraldirektion 
gewählt, der Vorsitzende und das etatsmäßige Mit- 
glied aber vom Kaiser ernannt werden. 
3. Das Reichs-Marineamt, unter Leitung eines 
Staatssekretärs, bildet die oberste BReichsbehörde für die 
Verwaltung der Kaiserlichen Marine, sein Geschäftskreis 
umfaßt alle Angelegenheiten, welche die Einrichtung, Er- 
haltung und Entwicklung der Marine betreffen, es ist 
letzte Rekursinstanz in Invalidenangelegenheiten ehe- 
maliger Marineangehöriger und Ministerialinstanz in 
Marine-Ersatz= und Entlassungsangelegenheiten. 
Seine Geschäfte werden bearbeitet von 
1. der Zentralabteilung mit dem Zentralbureau und 
dem Chiffrierbureau, 
2. dem allgemeinen Alarinedepartement mit der mili- 
tärischen Abteilung, der Seetransportabteilung, den 
Sektionen für Mobilmachungsangelegenheiten, für 
Pensionsangelegenheiten, für Justiz= und Versor= 
gungsangelegenheiten, für militärische Fragen der 
Schiffskonstruktion und Waffenverwendung und 
der Zentralverwaltung für das Schutzgebiet Kiau- 
tschou, 
3. dem Werftdepartement mit der Abteilung für Werft- 
verwaltungsangelegenheiten, der Sektion für Tor- 
pedowesen, den Dezernaten für Minen= und Sperr- 
wesen, für Personalien der technischen und Betriebs- 
beamten der Werften, für Schiffsausrüstung, für 
Instandhaltung der Schiffe und Schiffsbaubetrieb, 
für Instandhaltung der Schiffsmaschinen und Schiffs- 
maschinenbaubetrieb, für Land= und Wasserbauwerke, 
für Verwaltung der zu Terpedobootsneubauten be- 
stimmten Milittel, 
4. dem Konstruktionsdepartement, 
5. dem Verwaltungsdepartement, 
6. dem Waffendepartement, 
7. dem ANautischen Departement,
	        
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