24 I. Das Deutsche Reich.
tung und Vertretung von Gesetzentwürfen auf dem Ge-
biete der Rechtspflege, sowie die Bearbeitung der zu
solchen Gesetzen erforderlichen Ausführungsbestimmungen
zu. Es bearbeitet die Justizstatistin und führt das Straf-
register bezüglich der Personen, deren Geburtsort außer-
halb des BReichsgebiets gelegen oder nicht zu ermitteln
ist. Bom BReichs-Justizamte ressortiert, soweit es sich um
Justizverwaltungs-Angelegenheiten handelt, das Beichs-
gericht zu Leipzig.
5. Das Reichs-Schatzamt (an der Spitze ein Staats-
sekretär), die oberste Finanz-Verwaltungsbehörde des
Deutschen Reiches, das seine Geschäfte in drei Abtei-
lungen erledigt. Ihm unterstehen das Etats-, Kassen-
und Rechnungswesen; die Münz-, Reichspapiergeld-- und
Reichsschulden-Angelegenheiten; die Verwaltung des
Reichsvermögens, soweit einzelne Zweige desselben nicht
besonderen Behörden übertragen sind, sowie die Zoll-
und Steuersachen, für deren kalkulatorische Bearbeitung
ein besonderes Zoll= und Steuer-Rechnungsbureau ein-
gerichtet und mit dem Reichs-Schatzamte verbunden ist.
Die früher mit dem Reichs-Schatzamte verbunden gewesene
„Technische Prüfungsstelle“ für technische Untersuchungen
und die vom Bundesrate angeordnete dauernde Kontroll-
und Untersuchungstätigkeit in Zollangelegenheiten ist
seit einigen Jahren dem Reichs-Schatzamte als höhere
Reichsbehörde unmittelbar unterstellt worden. Vom Reichs-
Schatzamte ressortieren:
a) Die Reichs-Hauptkasse, als welche eine besondere
Abteilung der BReichsbank (s. S. 29 bei 11) besteht,
die als Zentralkasse des Beiches dient.
b) Die Verwaltung des Reichs-Kriegsschatzes, des für
die Zwecke der Mobilmachung im Kriegsfalle auf
Grund des Reichsgesetzes vom 11. November 1871
bereitgehaltenen, im Juliusturm zu Spandau auf-
bewahrten Barbestandes von 120 Millionen Mark.
Im Jahre 1913 ist beschlossen worden, einen neuen
Kriegsschatz in Höhe von 240 Millionen Mark zu
bilden, bestehend je zur Hälfte aus Gold-- und
Silberreserven, der aber in den Tresors der Reichs-
bank aufbewahrt werden soll. Zur Beschaffung
der Goldreserve werden neue Reichskassenscheine
ausgegeben. Die Verwaltung wird unter Ober-