fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

— 457 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche 
Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des 
Innern. 
———————— —— 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und ZLuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXlII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. November 1894. M 49. 
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Ausführungsbestimmungen 2. Statistik: Bestimmungen, betreffend die Herstellung einer 
zu dem Gesetze vom 28. Mai 1894, betreffend den Schutz Konkurs-Statisti. 458 
der Brieftauben und den Briestaubenverkehr im Kriege 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Seite 457 Reichsgeeitttt 463 
  
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 8. November d. J. nachstehende 
Ausführungsbestimmungen 
zu dem Gesetze vom 28. Mai 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 463), betreffeud den Schutz der Brief- 
tauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege 
beschlossen: 
1. Als Stempel zur Bezeichnung der Militärbrieftauben, ohne Unterschied ob sie der Militär- 
(Marine= Verwaltung oder Privatpersonen gehören, dient das Kaiserliche Wappen in bei- 
stehender Form und Größe. Der Stempel wird auf die Innenseite 
beider Flügel aufgedrückt. 
  
mJede Privatperson, welche Militärbrieftauben halten will, muß Mit- 
glied eines Vereins sein, der dem Verbande deutscher Brieftauben- 
Liebhaber-Vereine angehört und statutengemäß seine Brieftauben der 
Militär-(Marine= Verwaltung zur Verfügung stellt. 
Jeder Verein erhält zur Abstempelung der seinen Mitgliedern 
gehörigen Militärbrieftanben einen Stempel, der von dem zuständigen 
Kriegsministerium (Reichs-Marine-Amt) beschafft wird und dessen Eigen- 
thum bleibt. 
Die Orts-Polizeibehörden erhalten alljährlich im Laufe des Dezember 
durch die vorgesetzten Verwaltungsbehörden — denen das zuständige 
Kriegsministerium die erforderlichen Unterlagen zukommen läßt — Ver- 
  
  
  
zeichnisse der in ihrem Bezirke befindlichen Brieftauben-Liebhaber-Vereine. Die Vereine haben 
zum 15. Dezember jedes Jahres der Orts-Polizeibehörde Listen einzureichen, aus welchen für 
80
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.