Auseinandersetzungen (Preußen)
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(AV — Auseinandersetzungsverfahren; Abl = Ablösung;
Genseomm — Generalkommission; GT. -— Gemeinheits-
teilung; Lo Kult — Landeskultur; RKal = Regulierung;
& — Reallast; Zusl — Zusammenlegung; OLKG — Ober-
landeskulturgericht!]
G. v. 80/99 — Ges. betr. das Verfahren in Auseinander-
setzungsangelegenheiten v. 18. 2. 80 (GS 59) in der
Fassung des Ges. v. 22. 9. 99 (Ge 284).
## 1. Allgemeines. Das A# hat es mit der
Ausführung derjenigen staatlichen Anordnungen
und Maßregeln der Agrar GEgebung zu tun, welche
insbesondere die Ral der gutsherrlichen und bäuer-
lichen Verhältnisse (Eigentumsverleihung), die
Abl der KL und die GT — einschließlich der
Servitut Abl, Separation, Konsolidation u. dgl.
— zum Gegenstande haben. Die außerordentlich
große Bedeutung, die die Agrargesetzgebung
nicht bloß für die beteiligten Grundbesitzer, sondern
— in wirtschaftlicher, sozialer und selbst politischer
Beziehung — auch für den Staat hat, bedingt zur
Ausführung dieser Gesetzgebung ein Verfahren, das
einerseits möglichst rasch durchzuführen ist, anderer-
seits aber die Gewähr bietet, sowohl den in Be-
tracht kommenden Interessen der Parteien als
auch der Ld Kult und Landes Polizei Rechnung zu
tragen. Die Gesetzgebung über das A# richtet sich
deshalb auf gütliche Vermittelung und auf Beför-
derung der A. durch Vhdl mit den Beteiligten in
Person und an Ort und Stelle, auf sach= und
rechtsverständige Leitung des Geschäfts und eben-
solche den Rechten der Parteien wie dem End-
zwecke des Verfahrens entsprechende Entschei-
ung hervortretender Streitigkeiten.
Aus diesen Erfordernissen des Verfahrens er-
gibt sich zugleich das Bedürfnis besonderer Be-
hörden und Beamten, nicht nur wegen der Zahl
und des Umfanges der abzuwickelnden Geschäfte,
sondern auch, weil es für ihre zweckmäßige Erledi-
gung vielfach auf technische Kenntnisse ankommt,
die bei anderen richterlichen oder VerwBehörden
in dem erforderlichen Maße nicht vorausgesetzt
werden können. Demgemäß finden sich in den
Gesetzen über das A# regelmäßig auch Vor-
schriften über A. Behörden und deren Organe.
In der Tat steht die Einrichtung dieser Behör-
den mit dem Verfahren in so engem Zusammen-
hange, daß wesentlich von ihr der Erfolg des Ver-
fahrens abhängt.“
## 2. Geschichte der Behördenorganisation.
Die Ausführung der älteren Agrargesetze Preußens
— Ed. über den erleichterten Besitz und freien Ge-
brauch des Grundeigentums, sowie die persönlichen
Verhältnisse der Landbewohner v. 9. 10. 1807,
des Ed. zur Beförderung der Ld Kult v. 14. 9.
1811 1) u. a. — war zunächst den ordentlichen
Verw= und Gerichtsbehörden überlassen worden.
Als aber, insbesondere seit Erl des Ed. v. 14. 9.
1811 über die Ral der gutsherrlich-bäuerlichen
Verhältnisse, die Unzulänglichkeit dieser Behörden
sich ergab, wurden zur schnelleren und sachgemäßen
Ausführung jener Gesetze sechs Gen Komm errichtet,
die sich mit diesen Angelegenheiten ausschließlich
beschäftigen sollten, nämlich: 1) zu Berlin für
een Bezirk der kurmärkischen Reg, einschließlich
der magdeburgischen Landesteile rechts der Elbe,
——— —
*!) 1 Ablösung der Reallasten in Preußen (18 3, 4).
v. Stengel-Fleischmann, Wörterbuch 2. Aufl.
J.
2) zu Soldin für die Neumark, 3) zu Star-
gard für Pommern, 4) zu Königsberg für
Ostpreußen und Litthauen, 5) zu Marien-
werder für Westpreußen, 6) zu Groß-Stre-
litz für Oberschlesien. Die V v. 20. 6. 1817 wegen
Organisation der Gen Komm usw. (GS 161) be-
stätigte diese Gen Komm unter teilweiser Ausdeh-
nung der Geschäftsbezirke, bildete die Organisa-
tion der A. Behörden weiter aus und regelte deren
Ressort im Verhältnis zu den ordentlichen Verw-
und Gerichtsbehörden.
Schon vorher waren auf Grund der (nicht ver-
öffentlichten -Kab O v. 17. 4. 1817 1) behufs Entsch
der zur Kompetenz der Gen Komm gehörigen
Streitigkeiten in der Appellationsinstanz fünf Re-
visionskollegien (zu Berlin, Breslau, Stettin,
Marienwerder und Königsberg) errichtet worden,
über deren Verfassung u. Zuständigkeit die V v.
20. 6. 1817 weitere Vorschriften gab (§§8 29 ff).
In der Folge haben sowohl die Gen Komm als
auch die Revisionskollegien mit der fortschreitenden
Agrargesetzgebung mannigfache Aenderungen er-
fahren. Zahl und Sitz, sowie die Geschäftskreise der
Gen Komm haben gewechselt; einzelne von ihnen
sind aufsgehoben und mit den Reg der betr. Pro-
vinz vereinigt worden, andere sind teils zufolge
Reorganisation der VerwBehörden, bei der jenen
Reg die A. Geschäfte wieder abgenommen wurden,
teils mit der Ausdehnung des Staatsgebietes hin-
zugetreten ?). — Die Revisionskollegien wurden
zuerst wegen Zunahme der Geschäfte vermehrt;
später brach sich die Ueberzeugung Bahn, daß die
Zwecke dieser Behörden nur von einem Zentral-
kollegium zu erfüllen seien, weshalb durch die V
v. 22. 11. 44, betr. den Geschäftsgang und In-
stanzenzug bei den A. Behörden?), die Auflösung
der bis dahin bestandenen Revisionskollegien er-
folgte und an deren Stelle ein „Revisionskollegium
für Ld Kult Sachen“ mit dem Sitz in Berlin für
die ganze Monarchie trat.
Gegenwärtig bestehen in der Monarchie
als Prov.-A. Behörden die nachgenannten
Generalkommissionen:
. zu Königsberg für Ostpreußen));
. zu Frankfurt a. O. für Brandenburg
und Pommern einschließlich Neuvorpommern
und Rügen?):
f. zu Breslau für
u. Posen#);
1) Dönniges, Landes-Kultur-Gesetzgebung Preußens
3, 236.
2) Das Nähere bei Dönniges 3, 233 ff; Lette
u. v. Rönne, Die Ld Kult Gesetzgebung des preuß. Staates
2, 13 ff; Schneider, Die Lduult Gesetzgebung des preuß.
Staates 1, 36 ff;
2) GS# 1845, 19. — Lette u. v. Rönne:, 21 ff.
") Vv. 22. 11. 44; GE 1845, 19; LV# v. 30. 7. 83;
GE 195; G v. 23. 3. 96; GS 75.
") Gv. 30. 4. 73 (GE 189); G v. 26. 7. 80 (GS 291)
*15; LV# v. 30. 7. 83 (GE 195) J& 16. Val. Kab O v. 22. 9.
26 (Annalen 10, 1029) und V v. 27. 6. 40 (GS 132).
") Gr. 26. 7. 80 (G 291) 53 15: V. 16. 8. 80 (68# 351);
L v. 30. 7. 83 (GE 195) f 16. G. v. 24. 7. 09 (GS
637) — Val. G v. 8. 4. 23 (GS 49) 1 111; KabDO v.
20. 7. 23 (Posener A. Bl. 432); Kab O v. 18. 4. 25 (Bres-
lauer A. Bl. 357); V v. 27. 6.40 (GEe 132) 12. Rrlle##
v. 2. 3. 50 (GS 77) 1114: rh. GT O v. 19. 5. 51 (GS 371)
Schlesien, Westpreußen
1•26: G v. 30. 4. 73 (GS 189) 31.
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