Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

  
Auseinandersetzungen (Preußen) 
241 
  
(AV — Auseinandersetzungsverfahren; Abl = Ablösung; 
Genseomm — Generalkommission; GT. -— Gemeinheits- 
teilung; Lo Kult — Landeskultur; RKal = Regulierung; 
& — Reallast; Zusl — Zusammenlegung; OLKG — Ober- 
landeskulturgericht!] 
G. v. 80/99 — Ges. betr. das Verfahren in Auseinander- 
setzungsangelegenheiten v. 18. 2. 80 (GS 59) in der 
Fassung des Ges. v. 22. 9. 99 (Ge 284). 
## 1. Allgemeines. Das A# hat es mit der 
Ausführung derjenigen staatlichen Anordnungen 
und Maßregeln der Agrar GEgebung zu tun, welche 
insbesondere die Ral der gutsherrlichen und bäuer- 
lichen Verhältnisse (Eigentumsverleihung), die 
Abl der KL und die GT — einschließlich der 
Servitut Abl, Separation, Konsolidation u. dgl. 
— zum Gegenstande haben. Die außerordentlich 
große Bedeutung, die die Agrargesetzgebung 
nicht bloß für die beteiligten Grundbesitzer, sondern 
— in wirtschaftlicher, sozialer und selbst politischer 
Beziehung — auch für den Staat hat, bedingt zur 
Ausführung dieser Gesetzgebung ein Verfahren, das 
einerseits möglichst rasch durchzuführen ist, anderer- 
seits aber die Gewähr bietet, sowohl den in Be- 
tracht kommenden Interessen der Parteien als 
auch der Ld Kult und Landes Polizei Rechnung zu 
tragen. Die Gesetzgebung über das A# richtet sich 
deshalb auf gütliche Vermittelung und auf Beför- 
derung der A. durch Vhdl mit den Beteiligten in 
Person und an Ort und Stelle, auf sach= und 
rechtsverständige Leitung des Geschäfts und eben- 
solche den Rechten der Parteien wie dem End- 
zwecke des Verfahrens entsprechende Entschei- 
ung hervortretender Streitigkeiten. 
Aus diesen Erfordernissen des Verfahrens er- 
gibt sich zugleich das Bedürfnis besonderer Be- 
hörden und Beamten, nicht nur wegen der Zahl 
und des Umfanges der abzuwickelnden Geschäfte, 
sondern auch, weil es für ihre zweckmäßige Erledi- 
gung vielfach auf technische Kenntnisse ankommt, 
die bei anderen richterlichen oder VerwBehörden 
in dem erforderlichen Maße nicht vorausgesetzt 
werden können. Demgemäß finden sich in den 
Gesetzen über das A# regelmäßig auch Vor- 
schriften über A. Behörden und deren Organe. 
In der Tat steht die Einrichtung dieser Behör- 
den mit dem Verfahren in so engem Zusammen- 
hange, daß wesentlich von ihr der Erfolg des Ver- 
fahrens abhängt.“ 
## 2. Geschichte der Behördenorganisation. 
Die Ausführung der älteren Agrargesetze Preußens 
— Ed. über den erleichterten Besitz und freien Ge- 
brauch des Grundeigentums, sowie die persönlichen 
Verhältnisse der Landbewohner v. 9. 10. 1807, 
des Ed. zur Beförderung der Ld Kult v. 14. 9. 
1811 1) u. a. — war zunächst den ordentlichen 
Verw= und Gerichtsbehörden überlassen worden. 
Als aber, insbesondere seit Erl des Ed. v. 14. 9. 
1811 über die Ral der gutsherrlich-bäuerlichen 
Verhältnisse, die Unzulänglichkeit dieser Behörden 
sich ergab, wurden zur schnelleren und sachgemäßen 
Ausführung jener Gesetze sechs Gen Komm errichtet, 
die sich mit diesen Angelegenheiten ausschließlich 
beschäftigen sollten, nämlich: 1) zu Berlin für 
een Bezirk der kurmärkischen Reg, einschließlich 
der magdeburgischen Landesteile rechts der Elbe, 
——— — 
*!) 1 Ablösung der Reallasten in Preußen (18 3, 4). 
v. Stengel-Fleischmann, Wörterbuch 2. Aufl. 
  
J. 
2) zu Soldin für die Neumark, 3) zu Star- 
gard für Pommern, 4) zu Königsberg für 
Ostpreußen und Litthauen, 5) zu Marien- 
werder für Westpreußen, 6) zu Groß-Stre- 
litz für Oberschlesien. Die V v. 20. 6. 1817 wegen 
Organisation der Gen Komm usw. (GS 161) be- 
stätigte diese Gen Komm unter teilweiser Ausdeh- 
nung der Geschäftsbezirke, bildete die Organisa- 
tion der A. Behörden weiter aus und regelte deren 
Ressort im Verhältnis zu den ordentlichen Verw- 
und Gerichtsbehörden. 
Schon vorher waren auf Grund der (nicht ver- 
öffentlichten -Kab O v. 17. 4. 1817 1) behufs Entsch 
der zur Kompetenz der Gen Komm gehörigen 
Streitigkeiten in der Appellationsinstanz fünf Re- 
visionskollegien (zu Berlin, Breslau, Stettin, 
Marienwerder und Königsberg) errichtet worden, 
über deren Verfassung u. Zuständigkeit die V v. 
20. 6. 1817 weitere Vorschriften gab (§§8 29 ff). 
In der Folge haben sowohl die Gen Komm als 
auch die Revisionskollegien mit der fortschreitenden 
Agrargesetzgebung mannigfache Aenderungen er- 
fahren. Zahl und Sitz, sowie die Geschäftskreise der 
Gen Komm haben gewechselt; einzelne von ihnen 
sind aufsgehoben und mit den Reg der betr. Pro- 
vinz vereinigt worden, andere sind teils zufolge 
Reorganisation der VerwBehörden, bei der jenen 
Reg die A. Geschäfte wieder abgenommen wurden, 
teils mit der Ausdehnung des Staatsgebietes hin- 
zugetreten ?). — Die Revisionskollegien wurden 
zuerst wegen Zunahme der Geschäfte vermehrt; 
später brach sich die Ueberzeugung Bahn, daß die 
Zwecke dieser Behörden nur von einem Zentral- 
kollegium zu erfüllen seien, weshalb durch die V 
v. 22. 11. 44, betr. den Geschäftsgang und In- 
stanzenzug bei den A. Behörden?), die Auflösung 
der bis dahin bestandenen Revisionskollegien er- 
folgte und an deren Stelle ein „Revisionskollegium 
für Ld Kult Sachen“ mit dem Sitz in Berlin für 
die ganze Monarchie trat. 
Gegenwärtig bestehen in der Monarchie 
als Prov.-A. Behörden die nachgenannten 
Generalkommissionen: 
. zu Königsberg für Ostpreußen)); 
. zu Frankfurt a. O. für Brandenburg 
und Pommern einschließlich Neuvorpommern 
und Rügen?): 
f. zu Breslau für 
u. Posen#); 
1) Dönniges, Landes-Kultur-Gesetzgebung Preußens 
3, 236. 
2) Das Nähere bei Dönniges 3, 233 ff; Lette 
u. v. Rönne, Die Ld Kult Gesetzgebung des preuß. Staates 
2, 13 ff; Schneider, Die Lduult Gesetzgebung des preuß. 
Staates 1, 36 ff; 
2) GS# 1845, 19. — Lette u. v. Rönne:, 21 ff. 
") Vv. 22. 11. 44; GE 1845, 19; LV# v. 30. 7. 83; 
GE 195; G v. 23. 3. 96; GS 75. 
") Gv. 30. 4. 73 (GE 189); G v. 26. 7. 80 (GS 291) 
*15; LV# v. 30. 7. 83 (GE 195) J& 16. Val. Kab O v. 22. 9. 
26 (Annalen 10, 1029) und V v. 27. 6. 40 (GS 132). 
") Gr. 26. 7. 80 (G 291) 53 15: V. 16. 8. 80 (68# 351); 
L v. 30. 7. 83 (GE 195) f 16. G. v. 24. 7. 09 (GS 
637) — Val. G v. 8. 4. 23 (GS 49) 1 111; KabDO v. 
20. 7. 23 (Posener A. Bl. 432); Kab O v. 18. 4. 25 (Bres- 
lauer A. Bl. 357); V v. 27. 6.40 (GEe 132) 12. Rrlle## 
v. 2. 3. 50 (GS 77) 1114: rh. GT O v. 19. 5. 51 (GS 371) 
Schlesien, Westpreußen 
1•26: G v. 30. 4. 73 (GS 189) 31. 
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