Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

—— — — — — — — 
  
308 
Badewesen 
Krankheiten, Quellenschutz 
Vahneinheit, Vahnpfandrecht 
Eisenbahnwesen 
VBanken 
Notenbanken, Hypothekenbanken, Reichsbank, 
Landwirtschaftliches Kreditwesen, auch Agrarge- 
setzgebung 
  
  
Bauernbefreiung 
Angrargesetzgebung 
  
  
Bauwesen 
IB — Bau; Be — Baugewerbe; BO — Bauordnung; 
BP = Baupolizei; BB.— Bauverwaltung.)] 
I. Reich und preußen 
A. Bauverwaltung (S. 308); B. Baugewerbe (S. 310); 
C. Baupolizei (S. 318). 
A. Bauverwaltung 
#s 1. Begriff. # 2. Behördenorganisation. 
bildung der Baubeamten. 
3. Berufs- 
§ 1. Begriff. Die BV ist derjenige Zweig 
der Verw, dem die Herstellung und Unterhaltung 
der öffentlichen BWerke obliegt. Je nach dem öf- 
fentlichen Verbande, der nach Verfassung und 
Gesetz als BHerr zu gelten hat, unterscheidet man 
Reichs-, Staats= und Kommunal BV. Die letztere 
zerfällt in Preußen wieder in die Provinzial= (in 
Hessen-Nassau Bezirks-), Kreis= und Gemeinde- 
BVerwaltung. 
§ 2. Behördenorganisation. 
1. Im Reichsdienste sind BBeamte für den 
Hoch B bei der Post= und Telegraphenverwaltung 
(in der Bebteilung des Reichspostamtes und als 
Post BRäte der Oberpostdirektionen), ferner für 
  
  
die Hafenbauten und Hochbauten der Marinever- 
waltung (im Reichsmarineamt, bei den Werften 
und Hafen BKommissionen in Wilhelmshaven, 
Kiel und Danzig sowie bei den Intendanturen), 
für den Eisenbahn B bei den elsaß-lothringischen 
Reichsbahnen und für den KanalB bei dem dem 
Reichsamt des Innern unterstehenden Kanalamte 
in Kiel angestellt. Das Reichsamt des Innern be- 
schäftigt als etatsmäßige höhere BBeamte einen 
vortragenden Rat und einen ständigen Hilfsarbeiter. 
Für besondere BAusführungen werden die Hilfs- 
kräfte (Reg Beister) vorübergehend vom Reichs- 
postamt zum Reichsamt des Innern beurlaubt. 
Im Reichsschatzamt ist ein etatsmäßiger BBe- 
amter als vortragender Rat angestellt. 
2. In Preußen liegt der Schwervunkt für 
den staatlichen Zivil3 im Ministerium 
der öffentlichen Arbeiten. Der Ge- 
Bauwesen (I. Reich und Preußen. A. Bauverwaltung) 
— —. — — 
— — — —— 
Arbeiten in Preußen 1890—1900 (S. 92, 93) fol- 
gende Angelegenheiten: (1.) die Aufstellung und 
Ausführung des Etats der allgemeinen BV; (2.) 
die Personalangelegenheiten und die Ueberwa- 
chung der Geschäftsführung der Beamten der all- 
gemeinen BV; (3). die Ausbildung und Prüfung 
der Anwärter für den höheren Staatsdienst im 
BFach in Gemeinschaft mit den Eisenbahnab- 
teilungen; (4.) die Förderung der Ausbildung 
und weiteren Entwickelung des BFachs in tech- 
nischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Hin- 
sicht; (5.) die Bearbeitung und Förderung der 
Herausgabe von statistischen und kartographischen 
Werken in Bezug auf das der BV unterstehende 
Verkehrswesen; (6.) die Feststellung der Entwürfe 
und Anschlägc zu den staatlichen Hochbauten sämt- 
licher Ressorts in dem durch den AE 31. 5. 80 
vorgeschriebenen Umfange, soweit nicht hinsicht- 
lich der Eisenbahnbauten, der Bauten an Pfar- 
reien, Küstereien, Volksschulen, der gewöhnlichen 
Hoch BSachen auf Domänen= und Forstgrund- 
stücken, der fiskalischen Bäder- und Gestütsverwal- 
tung und der Bauten der Bergverwaltung Aus- 
nahmen mit den betreffenden Ressorts vereinbart 
sind; (7.) die obere Leitung und Ueberwachung 
der Ausführung aller staatlichen Hochbauten, für 
welche die BPläue von der Abteilung festgestellt 
sind; (8.) die Fürsorge für die öffentlichen Flüsse, 
insbes. die bauliche Unterhaltung und Voerbesse- 
rung der schiffbaren Flüsse und sonstigen Gewässer; 
(9.) die Anlage und Unterhaltung staatlicher Schiff- 
fahrtskanäle; (10.) die Herstellung und Unterhal- 
tung der Schutzhäfen und der staatlichen Ver- 
kehrsbäfen an den Binnenwasserstraßen; (11.) die 
Unterhaltung und Verbesserung der Seeschiffahrts- 
verbindungen und Sechäfen, insbes. das See- 
zeichenwesen; (12.) die Seeschutzbauten einschließlich 
der Unterhaltung und Ausbildung der Vordünen 
(zum Teil auch der Binnendünen); (13.) die Unter- 
haltung der wegefiskalischen Wege, Brücken und 
Fähren und die staatliche Oberaufssicht über das 
gesamte Wegewesen, einschließlich der Wegepoli- 
zei: (14.) die BPi (15.) Enteignungssachen, so- 
weit deren Bearbeitung nicht durch die Eisen- 
bahnabteilungen oder in Gemeinschaft mit ihnen 
erfolgt; (16.) die Fluchtlinienfestsetzung in Berlin, 
Potsdam und Charlottenburg und deren nächster 
Umgebung (Allerh. Genehmigung, G v. 2. 7. 1875, 
§#10 Abf 2); (17.) die Verwaltung der Verkehrs- 
abgaben. Die unter Ziff. 18 aufgeführten, früher 
ebenfalls bei der III. Abt. bearbeiteten Kleinbahn- 
angelegenheiten sind auf die Eisenbahnabt. über- 
tragen worden. — Eine Mitwirkung der allge- 
meinen BV in ihrer Eigenschaft als allgemeines 
Ressort für sämtliche ihr nicht durch besondere 
Bestimmung entzogenen Hoch= und Ingenicur B- 
sachen erfolgt: (19.) in Schiffahrtsangelegenheiten 
und bei der Wahrnehmung der Strom= und Schiff- 
fahrtspolizei: (20.) bei der Abwendung und Be- 
kämpfung von Hochwasser= und Eisgefahren: (21.) 
in Deichangelegenheiten für den Bereich der schiff- 
baren Flüsse; (22.) bei Meliorationen: (23.) bei 
allgemeinen Entwässerungsangelegenheiten von 
Ortschaften: (24.) bei der Anlage und Beausfsich- 
tigung von Talsperren usw. — Außerdem ist der 
Abteilung die Mitwirkung bei der Prüfung der 
schäftskreis der Ministerialabteilung für das B 
Wesen — Abt. 1II — umfaßt nach dem Imme- 
diatbericht über die Verwaltung der öffentlichen 
Entwürfe und Kostenanschläge zu den wichtigeren 
Reichsbauten — sowohl auf dem Gebiete des 
Hoch B= wie des Ingenieur BFaches — in dem für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.