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308
Badewesen
Krankheiten, Quellenschutz
Vahneinheit, Vahnpfandrecht
Eisenbahnwesen
VBanken
Notenbanken, Hypothekenbanken, Reichsbank,
Landwirtschaftliches Kreditwesen, auch Agrarge-
setzgebung
Bauernbefreiung
Angrargesetzgebung
Bauwesen
IB — Bau; Be — Baugewerbe; BO — Bauordnung;
BP = Baupolizei; BB.— Bauverwaltung.)]
I. Reich und preußen
A. Bauverwaltung (S. 308); B. Baugewerbe (S. 310);
C. Baupolizei (S. 318).
A. Bauverwaltung
#s 1. Begriff. # 2. Behördenorganisation.
bildung der Baubeamten.
3. Berufs-
§ 1. Begriff. Die BV ist derjenige Zweig
der Verw, dem die Herstellung und Unterhaltung
der öffentlichen BWerke obliegt. Je nach dem öf-
fentlichen Verbande, der nach Verfassung und
Gesetz als BHerr zu gelten hat, unterscheidet man
Reichs-, Staats= und Kommunal BV. Die letztere
zerfällt in Preußen wieder in die Provinzial= (in
Hessen-Nassau Bezirks-), Kreis= und Gemeinde-
BVerwaltung.
§ 2. Behördenorganisation.
1. Im Reichsdienste sind BBeamte für den
Hoch B bei der Post= und Telegraphenverwaltung
(in der Bebteilung des Reichspostamtes und als
Post BRäte der Oberpostdirektionen), ferner für
die Hafenbauten und Hochbauten der Marinever-
waltung (im Reichsmarineamt, bei den Werften
und Hafen BKommissionen in Wilhelmshaven,
Kiel und Danzig sowie bei den Intendanturen),
für den Eisenbahn B bei den elsaß-lothringischen
Reichsbahnen und für den KanalB bei dem dem
Reichsamt des Innern unterstehenden Kanalamte
in Kiel angestellt. Das Reichsamt des Innern be-
schäftigt als etatsmäßige höhere BBeamte einen
vortragenden Rat und einen ständigen Hilfsarbeiter.
Für besondere BAusführungen werden die Hilfs-
kräfte (Reg Beister) vorübergehend vom Reichs-
postamt zum Reichsamt des Innern beurlaubt.
Im Reichsschatzamt ist ein etatsmäßiger BBe-
amter als vortragender Rat angestellt.
2. In Preußen liegt der Schwervunkt für
den staatlichen Zivil3 im Ministerium
der öffentlichen Arbeiten. Der Ge-
Bauwesen (I. Reich und Preußen. A. Bauverwaltung)
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Arbeiten in Preußen 1890—1900 (S. 92, 93) fol-
gende Angelegenheiten: (1.) die Aufstellung und
Ausführung des Etats der allgemeinen BV; (2.)
die Personalangelegenheiten und die Ueberwa-
chung der Geschäftsführung der Beamten der all-
gemeinen BV; (3). die Ausbildung und Prüfung
der Anwärter für den höheren Staatsdienst im
BFach in Gemeinschaft mit den Eisenbahnab-
teilungen; (4.) die Förderung der Ausbildung
und weiteren Entwickelung des BFachs in tech-
nischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Hin-
sicht; (5.) die Bearbeitung und Förderung der
Herausgabe von statistischen und kartographischen
Werken in Bezug auf das der BV unterstehende
Verkehrswesen; (6.) die Feststellung der Entwürfe
und Anschlägc zu den staatlichen Hochbauten sämt-
licher Ressorts in dem durch den AE 31. 5. 80
vorgeschriebenen Umfange, soweit nicht hinsicht-
lich der Eisenbahnbauten, der Bauten an Pfar-
reien, Küstereien, Volksschulen, der gewöhnlichen
Hoch BSachen auf Domänen= und Forstgrund-
stücken, der fiskalischen Bäder- und Gestütsverwal-
tung und der Bauten der Bergverwaltung Aus-
nahmen mit den betreffenden Ressorts vereinbart
sind; (7.) die obere Leitung und Ueberwachung
der Ausführung aller staatlichen Hochbauten, für
welche die BPläue von der Abteilung festgestellt
sind; (8.) die Fürsorge für die öffentlichen Flüsse,
insbes. die bauliche Unterhaltung und Voerbesse-
rung der schiffbaren Flüsse und sonstigen Gewässer;
(9.) die Anlage und Unterhaltung staatlicher Schiff-
fahrtskanäle; (10.) die Herstellung und Unterhal-
tung der Schutzhäfen und der staatlichen Ver-
kehrsbäfen an den Binnenwasserstraßen; (11.) die
Unterhaltung und Verbesserung der Seeschiffahrts-
verbindungen und Sechäfen, insbes. das See-
zeichenwesen; (12.) die Seeschutzbauten einschließlich
der Unterhaltung und Ausbildung der Vordünen
(zum Teil auch der Binnendünen); (13.) die Unter-
haltung der wegefiskalischen Wege, Brücken und
Fähren und die staatliche Oberaufssicht über das
gesamte Wegewesen, einschließlich der Wegepoli-
zei: (14.) die BPi (15.) Enteignungssachen, so-
weit deren Bearbeitung nicht durch die Eisen-
bahnabteilungen oder in Gemeinschaft mit ihnen
erfolgt; (16.) die Fluchtlinienfestsetzung in Berlin,
Potsdam und Charlottenburg und deren nächster
Umgebung (Allerh. Genehmigung, G v. 2. 7. 1875,
§#10 Abf 2); (17.) die Verwaltung der Verkehrs-
abgaben. Die unter Ziff. 18 aufgeführten, früher
ebenfalls bei der III. Abt. bearbeiteten Kleinbahn-
angelegenheiten sind auf die Eisenbahnabt. über-
tragen worden. — Eine Mitwirkung der allge-
meinen BV in ihrer Eigenschaft als allgemeines
Ressort für sämtliche ihr nicht durch besondere
Bestimmung entzogenen Hoch= und Ingenicur B-
sachen erfolgt: (19.) in Schiffahrtsangelegenheiten
und bei der Wahrnehmung der Strom= und Schiff-
fahrtspolizei: (20.) bei der Abwendung und Be-
kämpfung von Hochwasser= und Eisgefahren: (21.)
in Deichangelegenheiten für den Bereich der schiff-
baren Flüsse; (22.) bei Meliorationen: (23.) bei
allgemeinen Entwässerungsangelegenheiten von
Ortschaften: (24.) bei der Anlage und Beausfsich-
tigung von Talsperren usw. — Außerdem ist der
Abteilung die Mitwirkung bei der Prüfung der
schäftskreis der Ministerialabteilung für das B
Wesen — Abt. 1II — umfaßt nach dem Imme-
diatbericht über die Verwaltung der öffentlichen
Entwürfe und Kostenanschläge zu den wichtigeren
Reichsbauten — sowohl auf dem Gebiete des
Hoch B= wie des Ingenieur BFaches — in dem für