Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

  
Abgeordnete 
  
  
  
Tagegelder 
Staaten [Bauschsumme: 
Beigefügt sind die we- Reich, Banern, Sachsen, 
sentlichen Rechtsquellen. r Baden!) 
· 1 
l 
  
—--- .—--- -—--..---—-.... — 
Reise 
Entschädigung 
Kürzung Präsident 
wesenheit) beliebig) Sonderbezüge 
18 = 2 8 
— — — — — — — — –——. — 
(Feststellung der An- (Eisenbahnwagenklasse 
Erste Kammer 1) Für die Dauer eines 15.K (10 .4) täglich bei: à Freie Fahrt auf badi- Die I. Präsidenten 
alle Mitglieder mit ordentlichen Landtags. 
Ausnahme der Prinzen 
und der StandesherrenAuswärtige (sonst 1000.4). 
) (2000 K) 
Zahlung monatlich je ½ 
wom 1.12.—1.5. Rest am 
Schlusse des Landtags. 
— 2) Bei außerordentsichen 
Landtagen oder Teil. 
nahme an Kommissionen 
während Vertagung täg- 
15 . (10 .4) i 
Verzicht und Uebertra- 
gung unzulässig. 
Zweite Kammer 
  
G 31. 1. 10. 
bessen. n! 
Erste Kammerl 
nur für dienicht durch 
Geburt berechtigten 
Mitglieder. 
(Freie Bahnsahrt auch 
für die erblichen Mit- 
lieder). 
Uebernachtung; jedoch 
nur für diejenigen Mit- 
olieder, deren Wohnsitz 
jweiter als 2½ km vom 
Orte der Versammlung 
entfernt ist. „ 
Zahlung: I. K jährlich, 
I II. K monatlich. 
Zweite Kammer n! 
— l 
a 15, 54 landst. Gesch O 
17. 6. 74, 
G 11. 6. 75, 13. 5. 01. 
  
! 
Mecklenburg . « 
Landesgrundgefcylicher[nukfürdicMitalicdec. 
Erbvergleich v. 18.4.1735 der „Landschaft“ (Städte) 
*#1170. nach Ortsstatut gewährt, 
in verschicbener Höhe. 
l 
Zachsen-Weimar . 
20 rev. G, 1l/ 91, 17. 12 4K für Auswäriige Abwesenheit an Wochen-, a) Bahnreiseweg 10 #ef. 
rev. Gesch O v. 1. 4. 78, 10 .K für in Weimar- tagen vom Crte der für 1 km, 
Erklärungsschrift des LT Ansässige für die Dauer# 
u. 10. 3. 08. der Versammlung. 
Zahlung: am Schlusse 
v! der Tagung. 
II. Kammer 3000 A Ausnahme: Krankheit od. schen Bodenseedampfern; 
Geschäfte im Interesse des b) während Einberufung] 
„Fernbleiben von Plenor- schen Staatebahnen (die freie Wohnung mit 
I. Kammer 1500 K für od. Kommissionssitzungen Privatbahnen gunst- vollständiger Ausstat- 
weise) und auf den badi- tung. 
(beide Kammern). 
Landtage. ssowie 8 Tage vor Beginn) 
u. 8 Tage nach Schluß! 
der Sitzungsperiode. 
a) Auf den Strecken der, — 
preußisch · heĩsischen Eilen. 
bahngemeinschaft freie 
Fahrt zwischen Wohnort. 
und Sitz der Ständever- 
9 K& u. 3 K für jede Abwesenheit vom Orte sammlung; ferner Ersa## 
der Versammlung. für sonst noch entstehende 
Fahr- und Transport-- I 
kosten. 
b) Während des Landtags! 
sowie 8 Tage vor Eröff- 
nung und nach Schließung 
zur Teilnahme an den 
Sitzungen, an Arbeiten; 
der Ausschüsse sowie nach 
Auftrag auch außerhalb|2000 X Kepräsenta- 
des Orts der Versamm- tionsentschädigung, 
lung und des Wohnortes. sosern die Summe 
aufgewendet ist. 
l 
— [Nur für die Mitalieder Der vorsitzende Land- 
der „Landschaft“ Reise= rat und die Mitglie- 
kostenentschädigung nach der des L2 Direkto- 
Lrtsstatut.] riums rund 14 4 
täglich. 
Präsident 18 .K 
Landweg 40, Tagegeld, 
Tagung. Pf. für 1 km; I 
(Das Fehlen der A wird b) für dic erste Reise und Bizepräsidenten 
verkündet.) die Rückreise nach be- 15. . 
endeter Tagung;z für jede 
volle Woche der Tagung 
te eine Heim= u. Rück. 
« reise. l
	        
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