Abgeordnete
Tagegelder
Staaten [Bauschsumme:
Beigefügt sind die we- Reich, Banern, Sachsen,
sentlichen Rechtsquellen. r Baden!)
· 1
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—--- .—--- -—--..---—-.... —
Reise
Entschädigung
Kürzung Präsident
wesenheit) beliebig) Sonderbezüge
18 = 2 8
— — — — — — — — –——. —
(Feststellung der An- (Eisenbahnwagenklasse
Erste Kammer 1) Für die Dauer eines 15.K (10 .4) täglich bei: à Freie Fahrt auf badi- Die I. Präsidenten
alle Mitglieder mit ordentlichen Landtags.
Ausnahme der Prinzen
und der StandesherrenAuswärtige (sonst 1000.4).
) (2000 K)
Zahlung monatlich je ½
wom 1.12.—1.5. Rest am
Schlusse des Landtags.
— 2) Bei außerordentsichen
Landtagen oder Teil.
nahme an Kommissionen
während Vertagung täg-
15 . (10 .4) i
Verzicht und Uebertra-
gung unzulässig.
Zweite Kammer
G 31. 1. 10.
bessen. n!
Erste Kammerl
nur für dienicht durch
Geburt berechtigten
Mitglieder.
(Freie Bahnsahrt auch
für die erblichen Mit-
lieder).
Uebernachtung; jedoch
nur für diejenigen Mit-
olieder, deren Wohnsitz
jweiter als 2½ km vom
Orte der Versammlung
entfernt ist. „
Zahlung: I. K jährlich,
I II. K monatlich.
Zweite Kammer n!
— l
a 15, 54 landst. Gesch O
17. 6. 74,
G 11. 6. 75, 13. 5. 01.
!
Mecklenburg . «
Landesgrundgefcylicher[nukfürdicMitalicdec.
Erbvergleich v. 18.4.1735 der „Landschaft“ (Städte)
*#1170. nach Ortsstatut gewährt,
in verschicbener Höhe.
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Zachsen-Weimar .
20 rev. G, 1l/ 91, 17. 12 4K für Auswäriige Abwesenheit an Wochen-, a) Bahnreiseweg 10 #ef.
rev. Gesch O v. 1. 4. 78, 10 .K für in Weimar- tagen vom Crte der für 1 km,
Erklärungsschrift des LT Ansässige für die Dauer#
u. 10. 3. 08. der Versammlung.
Zahlung: am Schlusse
v! der Tagung.
II. Kammer 3000 A Ausnahme: Krankheit od. schen Bodenseedampfern;
Geschäfte im Interesse des b) während Einberufung]
„Fernbleiben von Plenor- schen Staatebahnen (die freie Wohnung mit
I. Kammer 1500 K für od. Kommissionssitzungen Privatbahnen gunst- vollständiger Ausstat-
weise) und auf den badi- tung.
(beide Kammern).
Landtage. ssowie 8 Tage vor Beginn)
u. 8 Tage nach Schluß!
der Sitzungsperiode.
a) Auf den Strecken der, —
preußisch · heĩsischen Eilen.
bahngemeinschaft freie
Fahrt zwischen Wohnort.
und Sitz der Ständever-
9 K& u. 3 K für jede Abwesenheit vom Orte sammlung; ferner Ersa##
der Versammlung. für sonst noch entstehende
Fahr- und Transport-- I
kosten.
b) Während des Landtags!
sowie 8 Tage vor Eröff-
nung und nach Schließung
zur Teilnahme an den
Sitzungen, an Arbeiten;
der Ausschüsse sowie nach
Auftrag auch außerhalb|2000 X Kepräsenta-
des Orts der Versamm- tionsentschädigung,
lung und des Wohnortes. sosern die Summe
aufgewendet ist.
l
— [Nur für die Mitalieder Der vorsitzende Land-
der „Landschaft“ Reise= rat und die Mitglie-
kostenentschädigung nach der des L2 Direkto-
Lrtsstatut.] riums rund 14 4
täglich.
Präsident 18 .K
Landweg 40, Tagegeld,
Tagung. Pf. für 1 km; I
(Das Fehlen der A wird b) für dic erste Reise und Bizepräsidenten
verkündet.) die Rückreise nach be- 15. .
endeter Tagung;z für jede
volle Woche der Tagung
te eine Heim= u. Rück.
« reise. l