Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

  
  
  
  
  
Abgeordnete 23 
Reise- 
Staaten « Kürzung Entschädigung räsident 
Beigefügt find die we- Tagegelder (Feststellung der An. (Eisenbahnwagenklasse Präf 
sentlichen Rechtsauellen. wesenheit) im allg. beliebig) Sonderbesüge 
1 1 2 3 
  
  
Olb#b## 
à 164 StöeC, 5 107, 
109 Gesch O. 
Branunschweig 
1905 Gesch O. 
Eachsen- Meiningen 
G 26. 11. 83. 
Eachsen-Altenburg 
246 GG. 
Er. 0. 2.09, Landschaft- 
liche Erklärungsschrift v. 
25. 2. 09. 
10 K Auswärtige, Urlaub; Nichtbeiwoh- 
5 & in Oldenburg Woh- nung an einer Sitzung. 
nende (d. h. im Umkreise Ausnahme: Krankheit od. 
von 2 km in der Luft--Ginderung durch LTn- 
linie vom Schloßturme in gelegenheiten. 
Oldenburg) 
vom Tage der ersten 
Versammlung für die 
Dauer des 2T. 
  
Zahlung: nach Schluß 
der Tagung. Verzicht 
unstatthaft. 
  
10 4 Auswärtige,., 
5 K am Orte der Tagung) Sitzung. 
Wohnende [Ausnahme: Krankheit, 
während Tagung (auch falls der A am Ver- 
wenn keine Sitzung). sammlungsorte bleibt, 
Außerhalb der Tagungsdort aber nicht wohnt. 
die zu den Kommissionen (Abwesenheit vom Land- 
lund zum Ausschusse ge= syndikus im Sitzungspro- 
wählten A. tokoll beurkundet.) 
Versäumung einer 
  
Zahlung: monatlich. 
9 X Auswärtige, oder 
4,.50 K in Meiningen 
Wohnende 
während Tagung — bei 
Auswärtigen noch je 1 
Reisetag zu Beginn und 
zu Ende. 
„Abwesenheit mit 
ohne Urlaub. 
12 K Auswärtige, 
6 K am Orte der 
Tagung Wohnende. 
  
l 
Zahlung: am Schlusse“ 
der Tagung. 
  
aFreie Fahrt auf sämt- 
lchen Staatsbahnstrecken 
unter staatlicher Verw 
+ Reisekosten für A aus 
1) Herzogt. Oldenburg 
10 K für Tag der Hin- 
reise oder der Rückreise 
(salls diese nicht am 
Tage der Beendigung 
lerfolgt) u. Ersatz der 
Fuhrkosten bis Wohnort; 
12) Lübeck 40 K für jede 
Reise; 3) Birkenfeld 60.4 
« für jede Reise; 
  
sd) Die freie Fahrt für die 
Dauer des LT mit Ein- 
schluß von Vertagungen 
sowie 3 Tage vor Eröff- 
nung und nach Schluß 
des LT. 
a) Für Eisenbahnen Ko- 
sten des Schnellzugs in 
II. Klasse und 50% Zu- 
schlag:; soweit Eisenbahn 
nicht benutzbar, für 1 km 
Mitglieder des Ge- 
samtvorstandes erhal- 
ten die Tagegelder 
noch 3 Tage nach 
Vertagung oder Be- 
endigung, folls sie 
bis dahin LTGe- 
schäfte zu erledigen 
hatten. 
6 K Zuschlag 
zu seinem Tagegelde. 
  
460 F#f. (erforderliche 
höhere Auslagen werden,) 
erstattet); 
b) nur einmal für Hin- 
und Rückreise (ausge. 
inommen bei Ausschluß) 
zwischen Wohnort inner- 
halb des Landes und 
Versammlungsort wäh- 
rend Tagung; außerhalb 
der Tagung für die zu 
[lden Kommissionen und, 
zum Ausschusse gewähl- 
ten A. 
  
  
a) „Erstattung des nöti- 
saen Aufwands und der 
Transporttosten“, wo 
Eisenbahn benutzt wer- 
den kann, Fahrgeld II. 
Klasse; 
b) nur einmal für Hin- 
und Rückreise zwischen 
(Wohnort und Sitz der 
" Versammlung. 
I 
a) Tagegeld für 1 Tag vor 
Dienstwohnung. 
Präsident 600 4 
  
Beginn und nach Schluß. 
der Tagung; außerdem. 
UAuslagen der Reise i 
(II. Klasse Bahn, sonst 
60 Pfg. für 1 km) 
Fbr nur einmal zur Tagung 
l 
für jede Session, 
Bizepräsident 3 4 
Zuschlag für jeden 
Tag der Session.
	        
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