Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

  
  
  
  
  
  
  
24 Abgeordnete 
Reise- 
Staaten Kürzung 1 Entschädigung Präsident 
Beigefügt sind die we- Tagegelder (Feststellung der An- (Eisenbahnwagenklasse onderbezü 
sentlichen Rechtsquellen. wesenheit) im allg. beliebiog Sonberbezüge 
6 1 14 2 E 3 
  
Eachsen · Noburg · Sotha 
5 90 St G, 18 85, 8610 K Auswärtige, 
Gesch O 28. 8. os. 6 K am Orte der Tagung! 
Wohnende 
„für die Dauer der Teil- 
nahme an der Tagung“., 
  
Jahlung: am Schlusse 
jeder Sitzung. 
D 
l 
Anhalt % . 
isSLanvichaftsQ 12 .M. « 
G 4. 2. 74. 
Zahlung: in der Regel 
l wöchentlich. 
Eqwaraburg · Eonders · l 
hausen 12 K Auswärtige, 
*# 50—55 Gesch O 12. 7.,6 K am Orte der Tagung, 
57, G 28. 12. 73, 1. 1. ss. Wohnende 
(für die Dauer der Tagung, 
1 und Reisetage. 
. l 
l 
Fällig am Schlusse jeder 
Woche. 
l 
Schwarzburg= Nudol- 
stadt j8 A (für die Dauer der 
56# 77, 78 Gesch O 19. 1. Tagung und für Reisctage) 
72, G 1. 12. 75. # 
Zahlung am Schlusse der- 
Tagung oder bei Ver- 
tagung. 
Waldeck 
4 70 Verf, 1# 24, 25,9 K für die Dauer der, 
Gesch O 1869, G 11. 8. 75.sTagung (nicht bei Ver- 
tagung). 
I 
Zahlung: gewöhnlich am. 
Schluß der Tagung. 
Neuß 4. L. 
z 86 Verf. 7,50 K Auswärtige, 
6 X am Orte der Tagung, 
Wohnende. 
Neuß 1. 2. 
3 95 EtGG, Regul, 
30. 10. 72. 
10 K Auswärtige, 
6 K& A, die in Gera- 
oder im Umkreise von- 
Stunde wohnen, 
Ivom Eröffnungstage bis 
zum Tage nach dem 
Schlusse der Tagung. 
[Zahlung: Schluß der Ta- 
gung: unverzichtbar. 
6 
  
Beurlaubung; Krankheit, „Wegegebühr“ für Hin- 15 KA Tagegeld, 
wenn sie schon vor Be· u. Rückreise: bei Be- Fahrgeld I. Klasse. 
ginn der Tagung einge- nutzung der Eisenbahn 
treten wor; Abwesenheitfdas Fahrgeld II. Klasse 
aus einer öffentl. Sitzung sonst 60 Pf. für 1 kmj. 
oder der Kommissions= außerdem für Neben- 
mitglieder aus einer ausgaben. bei Hin= und 
Kommissionssitzung, so-Rückreise je 3 K (wenn. 
fern sie nicht durch Krank-#erheblich höhere Reise- 
  
heit oder Arbeiten für kosten aufgewandt wer- 
den Landtag behindertlden mußten, werden. 
waren. sie erstattet). / 
l 
a) Ersatz der ausgewen-, 
deten Reisekosten; 
b) bei Zusammentritt u. 
bei Schluß, auch bei Ver- 
# tagung. 
à) Nur für wenigstens 3 Zuschlag zum 
eine Meile vom Sitze des Tagegeld. 
L2T entfernt Wohnende: 
5 4 für die erste, 1 * 
für jede weitere Post- 
mmeile; daneben Tagegeld! 
b) nur einmal für Hin- 
Lund Rückreise zwischen, 
Wohnort und Sitz des, 
6 LxI in jeder Session. 
#" Ersatz der baren Aus- 
llagen, namentlich Fahr- 
geld II. Klasse, Gepäck- 
beförderung); 
b) für Hin- und Rückreise 
in jeder Tagung. 
Abwesenheit während we- a) 9 4K für jeden Reise- 
nigstens eines Tages vom tag. 
Orte der Tagung oderb) je einmal für Hinreise 
Versäumung einer öfftl.und Rückreise zu Anfang 
Sitzung (abgesehen vonsund Schluß der Tagung, 
Krankheit). ssowie bei Vertagung (le- 
(Schriftführ. vermerkt die doch auch für Reisen zu. 
Fehlenden ½ Stunde nach, 
Eröffnung der Eitzung.). 
andern LT Zwecken). 
  
6 6 
Je ein Tageaeld für, 9 KX Tagegeld. 
DHin- und Rückreise. 
v 
Urlaub über 3 Tage. a) Ersatz der Reiseaus-) 15 K Tagegeld. 
lagen, namentlich Eisen- 
bahn II. Klasse und je 
1,50 A für Zu- u. Ab- 
gang: . 
b) nur einmal für Hin- 
reise und Rückreise in; 
jeder Tagung. 1 
#
	        
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