Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

Eisenbahnen (IV. Tarife) 
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Verhandlungen durch eine „ständige Ta— 
rifkommission“" unter Mitwirkung eines 
est ändigen Ausschusses der Ver- 
kehrsinteressenten“ vorbereitet werden 
(Ulrich, ETWesen 281). Wichtigere Aenderungen 
sind in Preußen vom Landeseisenbahn- 
rat zu begutachten, wie ihm auch alljährlich die 
dem Staatshaushalts-Etat beizufügende Ueber- 
sicht der Normaltransportgebühren vorzulegen ist 
814 Gv. 1. 6. 82 Ge 313 und E. WBl 239). 
Neben dem Normaltarif mußten bei seiner Ein- 
führung zur Schonung bestehender Verhältnisse 
von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für 
einzelne Güter oder Gütergruppen allgemein 
oder für bestimmte Verkehrsrichtungen Aus- 
nahmetarife beibehalten und auch später 
— angesichts der großen Mannigfaltigkeit der 
Wechselbeziehungen im wirtschaftlichen Leben — 
neu eingeführt werden. Man war dabei bestrebt, 
ungerechtfertigte oder unnötige oder dem Ge- 
meinwohl nachteilige Sondertarife zu beseitigen 
und neue Ausnahmetarife nur da zu gewähren, 
wo wichtige öffentliche Interessen eine Aus- 
nahme von der normalen Tarifbildung erheisch- 
ten. In Preußen waren folgende Gesichtspunkte 
hierfür leitend: 1. die Förderung der 
einheimischen Produktion — der 
gewerblichen und der landwirtschaftlichen — 
durch Erleichterung der Zufuhr 
ihrer Roh= und Hilfsstoffe; 2. die 
örderung des Absatzes einhei- 
ischer Erzeugnisse goegenüber frem- 
em Wettbewerb — namentlich auch durch Er- 
eichterung der Ausfuhr; 3. die 
örderung des Handels deutscher 
Handelsplätze — besonders der deutschen 
Seehäfen gegenüber dem Wettbewerb fremder 
Häfen; 4. die Unterstützung deutscher 
Verkehrsanstalten, namentlich der Staats- 
bahnen, gegen den Wettbewerb fremder E. und 
Wasserstraßen. (Die Entwickelung der Güter- 
tarife der preußisch-hessischen Staatsbahnen, Arch 
für E. Wesen 1905 S 86; Nr. 47 der Drucksachen 
des Landeseisenbahnrates von 1884 in den Drucks. 
des Abg.-Hauses von 1885; Fleck, Betriebs-Ral. 
200). Anordnungen wegen Zulassung und Ver- 
sagung von Ausnahmetarifen sind — abgesehen 
von dem Falle der Dringlichkeit — in Preußen 
dem Landeseisenbahnrat zur Aeußerung vorzu- 
legen (5 14, 16 G v. 1. 6. 822, GS 313 und E. Bl 
S 239). 
Ebenso wie für den Güterverkehr ist für die 
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen 
und lebenden Tieren von den deut- 
schen E. ein einheitliches Tarifschema vereinbart, 
das in gleicher Weise fortgebildet wird. 
2. Auch für den Personen= und Gepäck- 
verkehr haben sich 1905 die deutschen Staats- 
E. über ein einheitliches Tarisschema mit überein- 
stimmenden Tarifsätzen verständigt. Danach wur- 
den die Einheitssätze für 4 Wagenklassen auf 7, 
4½, 3 und 2 Pfg. für das km festgesetzt. In 
Bayern und Baden wurde indessen eine 4. Klasse 
nicht eingeführt, vielmehr der niedrigste Satz 
(2 Pfg.) für die 3. Klasse in Personenzügen be- 
rechnet. In Württemberg ist 1909 der Satz der 
4. Klasse auf 2,3 Pfg. erhöht. Für Schnellzüge 
wird allgemein ein bestimmter Zuschlag er- 
hoben. Auch die Gepäckfracht wird überall nach 
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übereinstimmenden Sätzen berechnet (s. 
d. Pr. Denkschrift über die Personentarifreform 
v. 10. 10. 05, Drucks. des LER. 1905 Nr. 13, 
Vhdl des LER. v. 15. 12. 05 Ziff. 1. Drucks. des 
Abg.-Hauses 1905/06 Nr. 25). Der neue Ein- 
heitstarif ist am 1. 5. 07 in Kraft getreten. Die 
Privatbahnern haben nur z. T. die gleichen 
Sätze angenommen und erheben vielfach noch 
ihrè alten, meist höheren, Tarife. 
Quellen sind im Texte angegeben; serner im allge- 
meinen: Arch für E.Wesen, herausgegeben im Min der 
öffentlichen Arbeiten; Jährliche Betriebsberichte der Preuß. 
Staats E. bes. 1878/79 und 1880/81; Vhdl des Preuß. 
Landeseisenbahnrats; Gesetze und Verordnungen über das 
E.Wesen in dem „HB der Gesetzgebung in Preußen und dem 
Deutschen Reich“ (von Graf Hue de Grais, 1906) in dem 
Teil „Die Eisenbahnen“ von Fritsch. 
Literatur: Ulrich, Das E Wesen, 1886; Staf- 
feltarise und Wasserstraßen, 1894; „Gütertarise“ in Rölls 
Enzyklopädie des gesamten E.Wesens, 4. Bd.; Die fort- 
schreitende Ermäßigung des Gütertarifs in Jahrbüchern 
Nat Oek 1891 S 64 f; Perrot, Die Differentialtarife 
der E., 1874; Reitzenstein, Die Gütertarise der E., 
1874; Krönig, Die Differentialtarife der E. 1877; 
Michaelis, Volkswirtschaftliche Schriften, 1873; Sax, 
Die Verkehrsmittel in Volks= und Staatswirtschaft, 1878; 
Transport= und Kommunikationswesen in Schönberg I; 
Schreiber, Das Tarifwesen der E., 1889; Die E. als 
öffentliche Berkehrseinrichtungen und ihre Tarifpolitik, 
1889: Wagner, Lehrbuch der politischen Oekonomie 
5. Bd. Finanzwissenschaft. — Die Entwicklung des Güter- 
tariswesens der deutschen E., herausgegeben von dem Ver- 
ein der Privateisenbahnen im Deutschen 
Reich, 1879; Von demselben: Der Gesetzentwurf 
betr. das Gütertarifwesen der deutschen E., 1879; Engel, 
Der Zonentarif, 1891; Ulrich, Personentarifreform und 
Zonentarif, 1892; Archiv für Eisenbahnwesen, 
insbesondere die Aufsätze von Todt, Personenverkehr, 
Jahrg. 1886 S12 ff, Ulrich, Zur Geschichte des deutschen 
Ec Wesens, 1885 S 162, 280; Heinsius, Beilagenheft 
zu Jahrg. 1885. Die Entwickelung der Gül- 
tertarife der preußisch-hessisch en Staats- 
Eisenhahnen, Jahrg. 1905 S 80 ff (aus dem Rünz 
v. 30. 11. 04). — Lehmann, Erläuterungen zum deut- 
schen E. Gütertarif, 1888; Bräsicke, Die Reform der 
E.Gütertarife mit besond. Rücksicht auf die Hebung der ost- 
deutschen Landwirtschaft, 1890ö; Festschrift Ber- 
lin und seine Eisenbahnen, 1846/1896, heraus- 
gegeben im Auftrage des Ministers der öffentlichen Arbeiten, 
1896 Bd. 1, Einleitung S 14, Bd. 2 S 75 ff (Personen= 
tarise) und S 151 ff (Gütertarise); Rank, Das Es Wesen 
in seiner Beziehung zu Volkswirtschaft und Verwaltung, 
1895; Die EcTechnik, 1902; Launhardt, Theorie der 
Tarifbildung der E,, 1890; Cauer, Betricb und Verkehr 
der Preuß. Staatsbahnen. Zweiter Teil. Personen= und 
Güterverkehr der vereinigten Preuß. und Hess. Staatsbahnen, 
1903. Herrmann, Eisenbahntarifwesen im HWStaats Wt 
1909, III 884. Fleck. 
V. Eisenbahnabgaben 
#5# 1. Einleitung. # 2. Abgaben der Eisenbahnen an den 
Staat. § 3. Abgaben an Kommunalverbände. 4 4. Reichs- 
bestenerung des Eisenbahnverkehrs. 
[Abg = Abgabe; St = Steuerl. 
s 1. Einleitung. Der E.Unternehmer besitzt 
Grundeigentum, betreibt ein Gewerbe und hat
	        
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