Nachtrag
Nachtrag
Als vorläufige Ergänzung bei Abschluß des 1. Bandes im März 1911 zusammengestellt.
Abbaugerechtigkeit Gur Literatur): Sehling,
Die Rechtsverhältuisse an den der Verfügung
des Grundeigentümers nicht entzogenen Mi-
neralien 1904.
Abdeckerei. Dem Reichstage ist unter dem
3. 11. 10 der CEutwurf eines Gesetzes betreffend
die Beseitigung von Tierkadavern vorgelegt
(Drucksachen Nr. 530); er ist noch nicht zum
Gesetz gediehen.
Abgeordnete (S. 18). Durch die neue Fassung
des & 64 Geschäftsordnung des preuß. Abge-
ordnetenhauses ist die zeitweilige Ausschließung
eines Abgeordneten (wie im Reichstage) er-
möglicht.
Adel (Literatur): Mitteilung aus dem Herolds-
amte über die Zuständigkeit des Königs und
des Heroldsamts in Preußen zur alleinigen
Entscheidung in Adelsangelegenheiten, Verw-
Archiv 18, 1910, S 129, 404.
Akademien. Ueber die „Akademie des Bau-
wesens“ in Preußen vgl. S 309; über Berg-
akademien S 405; über Forstakademien S 839.
Arbeiterversicherung. Der Entwurf einer Reichs-
versicherungsordnung ist noch nicht erledigt.
Arbeitekammern. Der Entwurf eines Arbeits-
kammergesetzes, vorgelegt dem Reichstage un-
ter dem 11. 2. 10 (Drucksache Nr. 236), ist noch
nicht erledigt.
Armeebefehl (Literatur): F. Frh. Marschall
v. Bieberstein, Verantwortlichkeit und
Gegenzeichnung bei Anordnungen des obersten
Kriegsherrn, 1910.
Armenwesen (zu S 200): In Preußen ist mit
dem 1. 4. 11 ein neuer Tarif der von den
Armenverbänden zu erstattenden Armenpflege-
kosten in Kraft getreten. Zu erstatten sind auf
jeden Tag für Personen im Alter von 14 Jah-=
ren und darüber 90 Pfennige, für Personen
unter 14 Jahren 60 Pfg. Nicht inbegriffen
sind die ärztlichen Kosten, die Kosten für ge-
lieferte Kleidungsstücke. Tarifsatz für Beerdi-
gungen 25 Mk. und 15 Mk.
Zur Literatur: Rosenstock, Die Erstat-
tung von öffentlichen Unterstützungen (Schrif-
ten des Vereins für Armenpflege Heft 93) 1910.
Ausland. Ausländer (Literatur): v. Frisch,
Das Fremdenrecht 1910.
Ausweisung (zu S 283, 284): Dem Reichstage
sind 2 Verträge mit der Schweizerischen Eid-
genossenschaft v. 13. 11. 09 (Niederlassungs-
vertrag) und v. 31. 10. 10 (Regelung von
Rechtsverhältnissen der beiderseitigen Staats-
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angehörigen im Gebiete des andern Teils) zur
Beschlußfassung zugegangen (Drucksachen Nr.
7790.
Behördenorganisation (S 394): Preußen.
Der Kgl Erlaß v. 30. 11. 10 (GS 1911 S 12)
überweist die Medizinalverwaltung aus dem
Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und
Medizinalangelegenheiten an das Ministerium
des Innern. Das erstgenannte Ministerium
führt fortan die Bezeichnung „Ministerium der
geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten“.
Württemberg. Eine Vereinfachung
der Staatsverwaltung unter Vereinigung der
Zentralbehörden ist im Plane (Erklärung des
Ministerpräsidenten in der 2. Kammer am
25. 1. 119.
Belagerungszustand. Der preußische Kriegs-
minister steht im wesentlichen auf dem oben
S 399, 400 vertretenen Standpunkt (Ver-
handlungen des Reichstags v. 24. 2. 11).
Bergwesen. Reichsge biet (zur Literatur):
Ueber die Geltung des Berg= und Salzregals
in Mecklenburg, Gutachten der Juristenfakultät
Rostock in Mecklenb. Z für Rechtspflege 1908
S 165. In den Schutzgebieten (S 412):
Die Kaiserl. V v. 13. 10. 10 über das fiskalische
Vorrecht der Gewinnung von Mineralien im
Meeresboden bedarf völkerrechtlich der Ein-
schränkung auf die der Reichshoheit unterlie-
genden Meeresteile (vgl. Fleischmann im Jahr-
buch der Kolonien 1911, S4).
Bestattungswesen. Ein Gesetzentwurf über die
Feuerbestattung liegt dem preußischen Abge-
ordnetenhause vor. Zur Literatur: Ort-
loff, Leichenverbrennung und Aschebeisetzung
(„Feuerbestattung“) gegenüber dem Kirchen-
Staatsrecht in Z f. Kirchenrecht 20, 1910
S 69—181; Goes, Zur Rechtslage der Kon-
fessionen auf den Friedhöfen, ebenda S 372;
Lüttgert, Rechtsfragen zur kirchlichen
Sestattungsfeier, im Pfarrarchiv III 1911
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Binnenschiffahrt. Der Gesetzentwurf über die
Schiffahrtsabgaben ist noch nicht erledigt.
Bandesrat. Literatur: Vogels, Die staats-
rechtliche Stellung der Bundesratsbevollmäch-
tigten 1911; Laband in DJ3 1911, S1.
Disziplin (Literatur): Schöne, Die rechtliche
Natur der disziplinarischen Bestrafung der
Staatsbeamten unter besonderer Berücksichti-
gung des preußischen Rechts, im Verwaltungs-
archiv 19, 1911, S 180. Das Werk von v.