je nach der zu erwerbenden Lehrbefähigung 1 bis
4 Jahre und umfaßt die theoretisch-technische, die
praktisch-technische und die methodische Vorberei-
tung auf den Lehrerinnenberuf. In Preußen
müssen die Gewerbeschul- und Handelslehrerinnen.
außerdem neben der Ausbildung im Seminar
eine praktische Tätigkeit in Betrieben (Koch= und
Haushaltungslehrerinnen in größeren Speise-
anstalten, Schneider-, Wäsche-, Kunsthandarbeits-
lehrerinnen in Ateliers, Handelslehrerinnen in
kaufmännischen Geschäften) sowic ein Probejahr
nachweisen, ehe sic vom Handelsminister die Lehr-
befähigung für ihr Unterrichtsfach erhalten (Verw-
Bericht des Landesgewerbeamts 2, 99 ff; 3, 232 ff
und M l der Handels= und Gew Verwaltung
Jahrgang 2 Nr. 10 v. 18. 5. 11 S157).
Die Handelslehrer werden vielfach ane den
Handelshochschulen ausgebildet (siehe unten 8 12).
Die wichtigsten gewerblichen
Lehranstalten.
§+ 7. Banugewerkschulen sind Fach Sch, die
a) Baugewerbetreibenden, die sich zu Bangewerks-
meistern oder Bauunternehmern ausbilden wol-
len, insbesondere Maurern, Zimmerern und
Steinmetzen, Gelegenheit zur Aneignung der-
jenigen theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten
im Zeichnen und Entwerfen geben, die zur selb-
ständigen Ausübung ihres Berufs notwendig sind;
b) hoch= und tiefbautechnische Hilfskräfte für das
Bureau und den Bauplatz (Bauzeichner und Bau-
führer) heranbilden; c) zu den mittleren techni-
schen Laufbahnen bei den Regierungs-, Militär-,
Eisenbahn-, Kommunal-(Provinz-, Kreis-, Ge-
meinde-)Behörden vorbereiten.
Die BaugewerkSch gliedern sich in Hoch= und
Tiefbau-Abteilungen, haben entweder das ganze
Jahr hindurch oder nur im Sommer Unterricht
und beanspruchen zur Erreichung des Lehrzieles
4—6 Semester, die entweder hintereinander oder
auch mit Unterbrechungen absolviert werden kön-
nen. Der Lehrplan erstreckt sich auf: Deutsch,
Geschäfts= und Gesetzeskunde, Rechnen, Algebra,
Planimetrie, Stercometrie und Trigonometrie,
Gewerbliches Unterrichtswesen (Baugewerkschulen, Metallindustrie)
— — —„ —
Naturlehre, Baustofflehre, Feldmessen und Nivel-
lieren, Projektionslehre, Statik, Baukonstruktions-
lehre, Bauzeichnen, Hochbaukunde und Baupoli-
zei, Entwerfen von Hochbauten, Gestaltungslehre,
Freihandzeichnen, Veranschlagen und Bauführung.
Zur Aufnahme in die unterste Klasse ist in der
Regel erforderlich die Vollendung des 16. Lebens-
jahres, die Beherrschung des Lehrstoffes einer
mehrklassigen Volks Sch und eine vorherige hand-
werksmäßige Tätigkeit von 12 Monaten. Für
diejenigen, die diesen Bedingungen nicht genügen,
können Vorklassen eingerichtet werden.
Preußen: „Vorschriften über die Einrichtung und
den Betrieb der preußischen Baugewerkschulen“ v. 1. 6. 08
(VerwBericht des Landesgewerbeamts 3, 297); Bayern
„ Schul- und Dienst O nebst Satzungen, Lehrplan und Prü-
fungsordnung"“" v. 31. 8. 10 (Ml für Kirchen-- und Schul-
angelegenheiten im Königreich Bavern, Jahrgang 1910
Nr. 27).
Die wichtigsten Baugewerkschulen sind:
Idstein, Barmen-Elberfeld, Essen, Köln, Aachen, Rendsburg
(Tiefbauschule), Berlin. Mit Ausnahme von Verlin, das
städtisch ist, sind alle Schulen Staatsanstalten.
b) In Bayern: die Bauschulen in München, Kaisers-
lautern, Würzburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg;
außerdem bestehen Meisterschulen für Bauhandwerker in
Bamberg, Aschaffenburg und Trauenstein.
e) In Tachsen: Chemnitz (als Glied der dortigen „techni-
schen Staatslehranstalten"), Dresden, Leipzig, Plauen und
Zittau.
d) Außerdem bestehen Baugewerkschulen in Stuttgart,
Karlsruhe, Darmstadt, Bingen, Offenbach, Neustadt und
Strelitz i. Mecklenburg, Weimar, Holzminden, Gotha, Ko-
burg, Hildburghausen, Zerbst, Detmold, Hamburg, Bremen,
Lübeck, Straßburg i. Elsaß.
Ferner gibt es noch eine größere Zahl von baugewerk-
lichen Fach Sch, die durch Private und Innungen unter-
halten werden, die aber in ihren Lehrzielen meist hinter denen
der staatlichen und städtischen Anstalten zurückbleiben. Auch
in den Handwerker--, Gewerbe= und Kunstgewerbe Sch, so-
wie in den größeren Fortb Sch wird Gelegenheit zur Aus-
bildung der Bauhandwerker, doch in der Regel nur im Fach-
zeichnen, gegeben.
§ 8. Fachschulen für die Metallindustrie.
Sie zerfallen in höhere Maschinenbau Sch, niedere
MaschinenbauSch und Werkstätten Sch für die
einzelnen Zweige der Mctall-, insbesondere der
Eisen-, Stahl- und Bronzeindustrie. Die höheren
Maschinenbau Sch sollen mittlere technische Bu-
reaubeamte und Betriebsbeamte für die Ma-
schinenindustrie und die verwandten Industrie-
zweige heranbilden, sowic künftigen Besitzern und
Leitern solcher industrieller Anlagen Gelegenheit
zum Erwerbe der erforderlichen technischen Kennt-
nisse geben. Die niederen Maschinenbau-Sch bil-
den niedere technische Betriebsbeamte (Werk-
meister usw.) und niedere Burcaubeamte heran
und vermitteln Besitzern kleinerer Betriebe die
nötigen Fachkenntnisse, insbesondere die erforder-
liche Fertigkeit im Zeichnen. Die Werkstätten-
Fach Sch sind für die Aus- und Fortb von einfachen
Arbeitern, sowie von Vorarbeitern und selbstäu-
digen Meistern bestimmt.
Die wichtigsten Fachschulen
Metallin dustrie sind:
a) In Preußen: Koln, Dortmund, Elberseld.Barmen,
Magdeburg, Aachen, Altona, Breslau, Hagen i. W., Han-
nover, Posen, Stettin, Kiel, Duisburg, Gleiwitz, Esien,
Görlitz, Frankfurt a. M., Iserlohn, Siegen, Remscheid,
Schmalkalden, Solingen und Graudenz lüber die Crganisa=
tion siehe im einzelnen die Vorschriften des Handele Min v.
5. 11. 07, Verw Bericht des Landesgewerbeamtes 2, 355).
b) In Bayern: Würzburg, Ansbach, Kaiserslautern,
Landshut, Nürnberg.
e) In Zachsen: Maschinenbauabteilung der technischen
Lehranstalten zu Chemnitz, die Technika zu Hainichen, Lim-
für die
bach, Mittweida, Riesa und die Ingenicur Sch zu Zwickau,
a) in Preußen: Königsberg i. Pr., Dl.-Krone, Frank
surt a. O., Stettin, Posen, Breslau, Görlitz, Kattowitz,
Magdeburg, Erfurt, Eckerförde, Nienburg, Hildesheim,
Buxtehude, Münster i. W., Höxter, Kassel, Frankfurt a. M.,
die Schlosser Sch zu Roßwein und die Fach Sch für Blech-
bearbeitung und Installation in Aue.
4) Außerdem bestehen Fach Sch für Metatlindustrie in
Kartsruhe, Stuttgart, Offenbach, Bremen, Hamburg, Straß-
burg i. Elsaß, Weimar.
8 9. Textilschulen, Fachschulen für die Be-
kleidungs= und Lederbearbeitungsgewerbe. Hier-
her gehören die Spinnerei-, Weberei-, Färberei-,
Appretur-, Stick-, Spitzen-, Konfektions= und
ähnlichen Schulen. Die ersten Fach Sch für Textil-
industrie waren SpinnsSch, die im achtzehnten
Jahrhundert und in der ersten Hälfte des neun-