Handelskammern (Auslandsvertretungen)
ledigung dringlicher oder für die Vollversammlung nicht
geeianeter Angelegenheiten, die Entscheidung über die Auf-
nahme von Mitgliedern, die Festsetzung der Jahresbeiträge,
die Wahl des Vorstandes und die Zusammensetzung der
ständigen Kommissionen (Näheres Jahrbuch ÖK 1910
S 405).
Der Vorstand des D# besteht aus dem
Vorsitzenden des Ausschusses, dessen beiden Stell-
vertretern und 4 anderen Personen, die zugleich
mit dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern.
vom Ausschuß aus seiner Mitte gewählt werden.
Der Vorstand tritt (auf Einladung des Vorsitzen-
den) zur Besprechung vorliegender Fragen und
zur Vorbereitung der Verhandlungen des Aus-
schusses mindestens 4 mal im Jahre zusammen.
Er ist beschlußfähig, wenn 3 Mitglieder anwesend
sind. Der Vorsitzende des Ausschusses ist zugleich
Vorsitzender des Vorstandes und Präsident
des DH. Er vertritt den DH##nach außen, hat
den Vorsitz in der Vollversammlung zu führen und
kann in dringlichen oder minder wichtigen Ange-
legenheiten selbständig vorgehen.
Für bestimmte Gruppen von Beratungsgegenständen
werden ständige Kommissionen gebildet. Sie haben
dem Ausschuß Bericht zu erstatten. Ständige Kommissionen
sind z. Zt. gebildet für: a) Verkehr (Post, Eisenbahn, Schiff-
sahrt); d) Geld, Banken, Börse; c) Patent, Muster, Zeichen-
schutz: 4) Steuern, Zölle, Außenhandel; e) Kleinhandel;
1) Sozialpolitik; ) Getreidehandel.
Der Generalsekretär wird vom Aus-
schuß gewählt. Er besorgt unter Leitung des Prä-
sidenten die Geschäftsführung und nimmt mit
beratender Stimme an den Sitzungen der Voll-
versammlung, des Ausschusses, des Vorstandes
und der Kommissionen teil.
2. Die Finanzen des DX sind im Verhältnis zu
denen der größten On# bescheiden. Die Mitgliederbeiträge
haben sich in den letzten 7 Zahren von 60 570 Mk. auf neuer-
dings rund 80 000 Mtl. gehoben. Dazu kommen noch 4500 Mk.
Zinsen. Die Zeitschrist „Handel und Gewerbe“ kostet dem
DO#,, der sie 1308 übernahm, jährlich ungesähr eben so viel,
als sie bringt. Im Jahre 1909 wurden von rund 70 000 Mk.
40 000 Mk. für Gehalter ausgegeben.
Die Aufbringung der Kosten des DoOl geschieht durch Um-
lage auf die On. Die Beiträge geben ein Bild von der Lei-
stungefähigkeit der einzelnen On#jzsie stufen sich (seit 1911) 1)
in 19 Klassen ab und steigen von 50 Mk. zu 3000 Mk. auf.
1000 Mk. und mehr zahlen solgende Hammern: 1000 Mk.
Maagdeburg, Danzig (Kan), Stettin (K#), Königsberg i. Pr.
(Kn), Nürnberg, Lübeck und der Verein zur Wahrung der
Interessen der chemischen Industrie Deutschlands. 1200 Mk.:
Duisburg, Düsseldorf, Dortmund, Halberstadt, Münster,
München, Plauen und Mannheim. 1400 Mk.: Hannover.
1600 Mk.: Bochum, Halle, Chemnitz und Dreoden. 1800 Mk.:
Esen (einschl. Mülheim a. Nuhr), BAreslau und Bremen.
2000 Mk.: Köln und Leipzig. 2500 Mk.: Potsdam (Sitz
Berlin), Frankfurt a. Main, Oppeln und Hamburg. 3000
Mk.: Berlin (On) und Berlin (#u#n).
## 11. Auslande-Handelekammern. Handels-
sachverständige im Auelande. Die Meinungen über
die Nützlichkeit der Gründung von deutschen Auslands OK
waren stets geteilt, namentlich in den großen Uebersee-Häsen
Hamburg und Vremen sand der Gedanke Widerstand, weil
der dort ansässige Auelandskommissionshandel davon eine
Beeinträchtigung seines Geschäfts und die Verleitung wenig
leistungsfähiger Firmen zum dirckten Export befürchtete.
In den Zeiten aber, als sich der deutsche Ausfuhrhandel
1) Die Angaben des H# Jahrbuchs für 1910 sind veraltet.
mächtig zu regen begann, war, im Gegensatz zu heute, die
Berichterstattung der deutschen Konsuln im Auslande noch
so mangelhaft, daß der Ruf nach besserer Insormation ver-
ständlich war. Dabei knüpfte man unwillkürlich an Zusti-
tutionen an, deren Namen allen bekannt war und Vertrauen
sorderte, an den Namen der HK. Dazu kam die Anschauung,
daß andere Staaten, wie Belgien in New-York (seit 1867),
Oesterreich in Konstantinopel (scit 1870), England in Paris
(seit 1872) mit der Zusammenfassung ihrer in ausländischen
Handelometropolen wohnenden Kaufmannschaft zu Aus-
lands OK gute Erfolge erzielt hätten.
Der Gedanke, deutsche, allerdings freie, nicht
amtliche HK, im Auslande zu errichten, tauchte
zuerst im Jahre 1881 auf; in den Jahren 1888
und 1889 machten dann die HK zu Mannheim
und Magdeburg durch Denkschriften ihrer Syndici
Landgraf und Hatschek in der Oeffentlichkeit für
die Idee Propaganda. "4%
Auf der Tagung des DHp von 1889 fand eine
Resolution Annahme, der DHTwürde „die Ent-
stehung von deutschen Interessenvertretungen für
Handel und Industrie im Ausland, sowie die
wohlwollende Unterstützung derartiger Organe
durch die verbündeten Regierungen mit Freude
begrüßen“. Die Angelegenheit kam aber um so
weniger aus dem Stadium der Beratungen heraus,
als nicht nur große preußische HK wie Köln und
Essen, sondern auch die im Bundesrat einfluß-
reichen hanseatischen HKK Hamburg und Bremen
von der Durchführung des Planes abricten. Ein
Jahrzehnt später fanden die Wünsche der HK zu
Mannheim und Magdeburg einen unverdrossenen.
parlamentarischen Befürworter in dem Abgcord-
neten Münch Ferber; er brachte die Angelegen-
heit mit Anträgen v. 5. 12. 99 und 16. 2. 00 und
5. 3. 01 vor den Reichstag, den er für seine Pläne
zu gewinnen wußte, bis die verbündeten Regie-
rungen erklärten, sie würden nicht darauf cingehen.
Es geschah das, obwohl sich inzwischen zwei deutsche
„Handelskammern“" im Auslande gebildet hatten,
die zu Brüssel und die zu Bukarest. Die HK zu
Brüssel hat längere Zeit emsig gearbeitet, freilich
nicht ohne mit den deutschen Regierungen in Dif-
ferenzen zu geraten. Die OK zu Brüssel und zu
Bukarest sind dann aber schon mit Schluß des
Jahres 1904 aus Mangel an Unterstützung durch
das Deutsche Reich wieder eingegangen. Man
befürchtet von den sogen. Auslands OK Streitig-
keiten mit den Konsuln IX/1, die ihre Berichterstat-
tung teilweise anerkennenswert ausgestaltet ha-
ben, ferner Zwistigkeiten innerhalb der deutschen
Kaufmannschaft des Auslandes, Eifersucht der
ausländischen Kaufmannschaft und endlich eine
Schädigung des Hamburger und Bremer Kom-
missionsgeschäftes.
Der Antrag Münch Ferber, Mittel in den Etat
einzustellen, um den deutschen Konsuln im Aus-
lande zur Unterstützung in wirtschaftlichen Ange-
legenheiten einen aus deutschen Kaufleuten ge-
bildeten Sachverständigen-Beirat zur Seite zu
stellen, fand zwar 19044 bei den verbündeten Re-
gierungen wohlwollende Aufnahme, er kam aber
ebenfalls nicht zur Ausführung, sondern Bundes-
rat und Reichstag einigten sich auf die Anstellung
von Handelssachverständigen im
Auslande, sog. Handels-Attachés. Die Han-
delssachverständigen sind volkswirtschaftlich oder
kaufmännisch vorgebildete Persönlichkeiten, dic
wichtigen Generalkonsulaten und Konsulaten bei-