Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Zweiter Band. G bis N. (2)

  
Handelskammern (Auslandsvertretungen) 
  
ledigung dringlicher oder für die Vollversammlung nicht 
geeianeter Angelegenheiten, die Entscheidung über die Auf- 
nahme von Mitgliedern, die Festsetzung der Jahresbeiträge, 
die Wahl des Vorstandes und die Zusammensetzung der 
ständigen Kommissionen (Näheres Jahrbuch ÖK 1910 
S 405). 
Der Vorstand des D# besteht aus dem 
Vorsitzenden des Ausschusses, dessen beiden Stell- 
vertretern und 4 anderen Personen, die zugleich 
mit dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern. 
vom Ausschuß aus seiner Mitte gewählt werden. 
Der Vorstand tritt (auf Einladung des Vorsitzen- 
den) zur Besprechung vorliegender Fragen und 
zur Vorbereitung der Verhandlungen des Aus- 
schusses mindestens 4 mal im Jahre zusammen. 
Er ist beschlußfähig, wenn 3 Mitglieder anwesend 
sind. Der Vorsitzende des Ausschusses ist zugleich 
Vorsitzender des Vorstandes und Präsident 
des DH. Er vertritt den DH##nach außen, hat 
den Vorsitz in der Vollversammlung zu führen und 
kann in dringlichen oder minder wichtigen Ange- 
legenheiten selbständig vorgehen. 
Für bestimmte Gruppen von Beratungsgegenständen 
werden ständige Kommissionen gebildet. Sie haben 
dem Ausschuß Bericht zu erstatten. Ständige Kommissionen 
sind z. Zt. gebildet für: a) Verkehr (Post, Eisenbahn, Schiff- 
sahrt); d) Geld, Banken, Börse; c) Patent, Muster, Zeichen- 
schutz: 4) Steuern, Zölle, Außenhandel; e) Kleinhandel; 
1) Sozialpolitik; ) Getreidehandel. 
Der Generalsekretär wird vom Aus- 
schuß gewählt. Er besorgt unter Leitung des Prä- 
sidenten die Geschäftsführung und nimmt mit 
beratender Stimme an den Sitzungen der Voll- 
versammlung, des Ausschusses, des Vorstandes 
und der Kommissionen teil. 
2. Die Finanzen des DX sind im Verhältnis zu 
denen der größten On# bescheiden. Die Mitgliederbeiträge 
haben sich in den letzten 7 Zahren von 60 570 Mk. auf neuer- 
dings rund 80 000 Mtl. gehoben. Dazu kommen noch 4500 Mk. 
Zinsen. Die Zeitschrist „Handel und Gewerbe“ kostet dem 
DO#,, der sie 1308 übernahm, jährlich ungesähr eben so viel, 
als sie bringt. Im Jahre 1909 wurden von rund 70 000 Mk. 
40 000 Mk. für Gehalter ausgegeben. 
Die Aufbringung der Kosten des DoOl geschieht durch Um- 
lage auf die On. Die Beiträge geben ein Bild von der Lei- 
stungefähigkeit der einzelnen On#jzsie stufen sich (seit 1911) 1) 
in 19 Klassen ab und steigen von 50 Mk. zu 3000 Mk. auf. 
1000 Mk. und mehr zahlen solgende Hammern: 1000 Mk. 
Maagdeburg, Danzig (Kan), Stettin (K#), Königsberg i. Pr. 
(Kn), Nürnberg, Lübeck und der Verein zur Wahrung der 
Interessen der chemischen Industrie Deutschlands. 1200 Mk.: 
Duisburg, Düsseldorf, Dortmund, Halberstadt, Münster, 
München, Plauen und Mannheim. 1400 Mk.: Hannover. 
1600 Mk.: Bochum, Halle, Chemnitz und Dreoden. 1800 Mk.: 
Esen (einschl. Mülheim a. Nuhr), BAreslau und Bremen. 
2000 Mk.: Köln und Leipzig. 2500 Mk.: Potsdam (Sitz 
Berlin), Frankfurt a. Main, Oppeln und Hamburg. 3000 
Mk.: Berlin (On) und Berlin (#u#n). 
## 11. Auslande-Handelekammern. Handels- 
sachverständige im Auelande. Die Meinungen über 
die Nützlichkeit der Gründung von deutschen Auslands OK 
waren stets geteilt, namentlich in den großen Uebersee-Häsen 
Hamburg und Vremen sand der Gedanke Widerstand, weil 
der dort ansässige Auelandskommissionshandel davon eine 
Beeinträchtigung seines Geschäfts und die Verleitung wenig 
leistungsfähiger Firmen zum dirckten Export befürchtete. 
In den Zeiten aber, als sich der deutsche Ausfuhrhandel 
1) Die Angaben des H# Jahrbuchs für 1910 sind veraltet. 
  
  
  
mächtig zu regen begann, war, im Gegensatz zu heute, die 
Berichterstattung der deutschen Konsuln im Auslande noch 
so mangelhaft, daß der Ruf nach besserer Insormation ver- 
ständlich war. Dabei knüpfte man unwillkürlich an Zusti- 
tutionen an, deren Namen allen bekannt war und Vertrauen 
sorderte, an den Namen der HK. Dazu kam die Anschauung, 
daß andere Staaten, wie Belgien in New-York (seit 1867), 
Oesterreich in Konstantinopel (scit 1870), England in Paris 
(seit 1872) mit der Zusammenfassung ihrer in ausländischen 
Handelometropolen wohnenden Kaufmannschaft zu Aus- 
lands OK gute Erfolge erzielt hätten. 
Der Gedanke, deutsche, allerdings freie, nicht 
amtliche HK, im Auslande zu errichten, tauchte 
zuerst im Jahre 1881 auf; in den Jahren 1888 
und 1889 machten dann die HK zu Mannheim 
und Magdeburg durch Denkschriften ihrer Syndici 
Landgraf und Hatschek in der Oeffentlichkeit für 
die Idee Propaganda. "4% 
Auf der Tagung des DHp von 1889 fand eine 
Resolution Annahme, der DHTwürde „die Ent- 
stehung von deutschen Interessenvertretungen für 
Handel und Industrie im Ausland, sowie die 
wohlwollende Unterstützung derartiger Organe 
durch die verbündeten Regierungen mit Freude 
begrüßen“. Die Angelegenheit kam aber um so 
weniger aus dem Stadium der Beratungen heraus, 
als nicht nur große preußische HK wie Köln und 
Essen, sondern auch die im Bundesrat einfluß- 
reichen hanseatischen HKK Hamburg und Bremen 
von der Durchführung des Planes abricten. Ein 
Jahrzehnt später fanden die Wünsche der HK zu 
Mannheim und Magdeburg einen unverdrossenen. 
parlamentarischen Befürworter in dem Abgcord- 
neten Münch Ferber; er brachte die Angelegen- 
heit mit Anträgen v. 5. 12. 99 und 16. 2. 00 und 
5. 3. 01 vor den Reichstag, den er für seine Pläne 
zu gewinnen wußte, bis die verbündeten Regie- 
rungen erklärten, sie würden nicht darauf cingehen. 
Es geschah das, obwohl sich inzwischen zwei deutsche 
„Handelskammern“" im Auslande gebildet hatten, 
die zu Brüssel und die zu Bukarest. Die HK zu 
Brüssel hat längere Zeit emsig gearbeitet, freilich 
nicht ohne mit den deutschen Regierungen in Dif- 
ferenzen zu geraten. Die OK zu Brüssel und zu 
Bukarest sind dann aber schon mit Schluß des 
Jahres 1904 aus Mangel an Unterstützung durch 
das Deutsche Reich wieder eingegangen. Man 
befürchtet von den sogen. Auslands OK Streitig- 
keiten mit den Konsuln IX/1, die ihre Berichterstat- 
tung teilweise anerkennenswert ausgestaltet ha- 
ben, ferner Zwistigkeiten innerhalb der deutschen 
Kaufmannschaft des Auslandes, Eifersucht der 
ausländischen Kaufmannschaft und endlich eine 
Schädigung des Hamburger und Bremer Kom- 
missionsgeschäftes. 
Der Antrag Münch Ferber, Mittel in den Etat 
einzustellen, um den deutschen Konsuln im Aus- 
lande zur Unterstützung in wirtschaftlichen Ange- 
legenheiten einen aus deutschen Kaufleuten ge- 
bildeten Sachverständigen-Beirat zur Seite zu 
stellen, fand zwar 19044 bei den verbündeten Re- 
gierungen wohlwollende Aufnahme, er kam aber 
ebenfalls nicht zur Ausführung, sondern Bundes- 
rat und Reichstag einigten sich auf die Anstellung 
von Handelssachverständigen im 
Auslande, sog. Handels-Attachés. Die Han- 
delssachverständigen sind volkswirtschaftlich oder 
kaufmännisch vorgebildete Persönlichkeiten, dic 
wichtigen Generalkonsulaten und Konsulaten bei-
	        
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