Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Zweiter Band. G bis N. (2)

  
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Handelskammer — Handelsstatistik 
  
gegeben werden, um sie in der Pflege der Han- 
delsbeziehungen jener Auslandsdistrikte zum Deut- 
schen Reiche zu unterstützen und zu ergänzen. Sie 
werden auf etwa 5 Jahre ins Ausland entsandt. 
Leider übernimmt das Reich noch nicht ihre end- 
gültige Anstellung und Versorgung= sodaß die 
ersuchung für sie naheliegt, sich im Auslande auf 
Kosten des Deutschen Reiches eine kaufmännishe 
Position zu schaffen. Gegenwärtig gibt es solche 
Sachverständigen bei den Konsularbehörden zu 
Kalkutta, Johannesburg, Sydney, Schanghai, 
Yokohama, St. Petersburg, Valparaiso, Konstan- 
tinopel, Bukarest, New= York, Chicago und Mexiko, 
Die Handelssachverständigen haben sich im allge- 
meinen bewährtj; sie beschränken sich nicht darauf, 
Berichte zu schreiben, sondern kommen von Zeit 
zu Zeit nach Deutschland und suchen hier an allen 
bedeutenden Handelsplätzen auf den HK mit der 
Kaufmannschaft Fühlung. Das hat sich als vor- 
treffliches Mittel erwiesen, den deutschen Aus- 
fuhrhandel zu fördern. 
#12. Internationaler Zusammenschluß von 
Handelsvertretungen. Seit einigen Jahren be- 
mühen sich die amtlichen Handelsvertretungen 
unter Beteiligung freier Vereine, internationale 
Handelsfragen, wie die des Wechselrechtes, des 
Weltportos, des Ausstellungswesens, der Neu- 
tralität der Seewege, der Vereinheitlichung der 
Zolltarife und der Handelsstatistik, der Festlegung 
des Osterfestes usw. gemeinsam zu beraten und in 
gegenseitigem Einvernehmen zu fördern. Zur 
Vorbereitung der Versammlungen, die spätestens 
alle 2 Jahre zu berufen sind (1905 Lüttich, 1906 
Mailand, 1908 Prag, 1910 London) und zur Aus- 
führung der Beschlüsse dient ein ständiges Komitee, 
in das jedes Land bis zu 3 Delegierte entsenden 
darf. Die Einrichtung befindet sich noch im Sta- 
Jum der Entwickelung, verspricht aber guten 
Erfolg. 
Liüteratur: Wendtland, Jahrbuch der deutschen 
HK. Jahrg. I 1905, II 1910; Bolksw. Handbuch: 
Ein Führer durch alle Gebiete des neuzeitlichen Organisa- 
tionswesens, 1909; Art. „Handelskammern“ im WBVerwlR 
(Landgraf), HW StaatsW (Maresch), W Volksw. (Rath. 
gen); HWpr Berw (Hoffmann) und Kürschners Jahrb. 
(Blaustein); v. Kaufmann, Die Vertretung der wirt- 
schaftlichen Interessen in den Staaten Europas, 1879; 
v. Kaufmann, Die Reform der Hdt. 1883; BVölcker. 
Die Gutachten der preuß. HK betr. die Reorganisation, 
1895; Bosberg-Rekow, Die wirtschaftlichen In- 
teressenvertretungen, 1896; v. Martius, Materialien 
zur Beurteilung der Frage der Interessenvertretungen (ohne 
Jahr); R. Graetzer, Die Organisation der Berufs- 
interessen, 1890; Grunzel, System der Handelspolitik, 
1910 (S 67 fg); Schaeffle, Das Problem der Wirt- 
schaftskammern, 83 Staatsw 1895; Aclteste der Kauf- 
mannschaft von Berlin, die D., ihre Organi- 
sation und Tätigkeit, 1906 (A. Mayer) Auslands K, 1905 
(Literatur S. 75/76); Verband mitteld. Han- 
delskammern, (Behrend) Wesen und Aufgaben 
(1902), Befugnisse (1002 u. 1904), 1903 (v. Boenigk), Be- 
sugnisse; Riesen feld, Handels- und Schiffahrts- Sachver- 
ständige, 1901; Stegemann, Die staatsr. Stellung 
der HPK. JahrbGVerw WW 12 H. 2; Kuhlmann, Das 
Recht der gesetzl. Berufsvertretungen, 1908; Riesen- 
feld, Kaufmännische Schiedsgerichte, 1897; Haffner, 
Das ständige kaufmännische Schiedsgericht, 1911; Meyer- 
stein, Die rechtliche Stellung der HK und ihrer Beamten, 
  
PruBerwl 26; Behrend, Zur Reform der H##erichte 
(Arch. f. Sozialwiss. 20, 431); Gensel, Der D# 1861 
bis 1901, 1902; Weigert, Die Handlungsgehilfenfrage, 
1911; Krüger, Der Beruf des prakt. Bolkswirtes 
(Jahrb GVerw## 1907); Behrend, Die Ausbildung 
der HKBeamten (B. f. Soz. 1907 u. Bereinig. d. H##t- 
Sekr., München 1908, Königsberg, 1910)) Graßmann, 
Deutsche Konsular-Berichterstattung, 1910. — Kommen- 
tare zu den 5K G: Preußen: Stegemann 1892, Reitz 1897 
und bes. Lusensky 1909. Elsaß-Lothringen: Scheid 1898.— 
Zeitschriften: Deutsches Handelsblatt 1872 u. 1873. 
„Handel und Gewerbe“, her. v. DoT. Bolksw. Blätter 
1905 (Sozialstatistik der #Beamten, Blaustein), 1906 
(Handelstag, ÖK und Bereine, Blaustein), 1908 (Finanz- 
wirtschaft der ÖK# v. Rüts), (der Dx und seine Organe, 
Schneider). Pr. Ministerialbl. f. H. u. Gew. „Die Handels- 
kammer“, her. von v. Boenigk. — Festschriften: 
Alona, Cöln (Bd. I Matthieu Schwan); Krefeld (Zeyß, 
D. Entst. der HK); Frankfurt, Magdeburg (1876—1906, 
Behrend, Magdeburger Großkaufleute); Dirr, Der Handels- 
vorstand Nürnberg 1560—1910, 1910; Straßburg i. Eis.; 
Württemberg. SKt (Huber, Die HK, 1906); Handelstag 
Festschrift I, 1911; semmer Schupp u. Wettstein, (zur Ent- 
stehungsgeschichte des Do 1011). Behrend. 
Handelsstatistik 
* 1. Begriff und Entwicklung. 1 2. Begrenzung. 
1 8. Feststellungen im Einzelnen (1. Handelsgruppierung. 
2. Berkehrsrichtung. 3. Warenmenge. 4. Warengattung 
(Statistisches Warenverzeichnis ). 5. Warenwert). 14. Ma- 
tertalbeschaffung (1. Behörden. 2. Anmeldepflicht. 3. Sta- 
tistische Gebühr). # 5. Berarbeitung und Beröffentlichung. 
I0 — Handel; St — Statistik.] 
# 1. Begriff und Entwicklung. Die deutsche 
HSt hat nach gesetzlicher Festlegung die näheren 
zahlenmäßigen Nachweise für den sich über die 
Grenzen des Deutschen Reiches vollziehenden 
Warenverkehr zu erbringen. Sie umfaßt mithin 
nicht den gesamten H Deutschlands, sondern nur 
den H mit dem Auslande. Sie begreift aber auch 
nicht den gesamten auswärtigen H, sondern wie- 
derum nur den auswärtigen Warenß, den HVer- 
kehr, soweit er seine Begleichung in Geld oder 
Geldsurrogaten findet, nicht mit berührend. Die 
deutsche HSt stellt sich mithin als eine Stati- 
stik des Warenverkehrs mit dem 
Auslande dar. Die gleiche Begriffsbe- 
schränkung für die HSt finden wir übrigens auch 
in den übrigen Kulturstaaten. Sie ist namentlie 
durch die großen Schwierigkeiten bedingt, die 
sich schon der Durchführung dieser eingeschränk- 
ten Statistik entgegensetzen. [ Handel S 3391. 
Geschichtliche Entwicklung. Die 
deutsche HSt, zunächst allerdings nur ein be- 
schränkteres Gebiet Deutschlands umfassend, be- 
ginnt nach der Begründung des deutschen Zoll- 
vereins, der erst die erforderliche einheitliche 
Grundlage abgeben konnte. Die „Kommer- 
zialnachweisungen " des Zollvereins, die 
1835 einsetzen, blieben jedoch trotz ihrer gründliche- 
ren Umgestaltung vom Jahre 1856 stets nur sehr 
lückenhaft und unbefriedigend. Selbst die erste 
Regelung des Deutschen Reichs
	        
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