Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Zweiter Band. G bis N. (2)

  
748 
neu organisiert und weiter ausgebildet, diente den 
später gegründeten als Muster und nimmt auch 
jetzt noch den ersten Rang unter den landwirt- 
schaftlichen Instituten ein. Im Wintersemester 
1911/12 studierten in Halle 423 Landwirte von 
Beruf und gegen 60 Kameralisten. 
Die Universitätsinstitute ressortieren vom Unter- 
richts Min der betreffenden Staaten und bilden 
„gleich den übrigen Instituten der Universitäten 
den Vereinigungspunkt aller Unterrichts= und 
Hilfsmittel für Demonstration, Uebung und For- 
schung auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen 
Fachdisziplin.“ Ueber die Zulassung von Studie- 
renden zum landwirtschaftlichen Studium an den 
Universitätsinstituten sind dieselben Bestimmun- 
gen, wie für andere an den betreffenden Universi- 
täten vertretene Lehrfächer, maßgebend. An der 
Spitze des Instituts steht ein Direktor, nur Bres- 
lau hat mehrere verselbständigte landwirtschaftliche 
Institute und Direktoren. 
b) Neben diesen landwirtschaftlichen Universi= 
tätsinstituten gibt es noch selbständige, akademi- 
sche landwirtschaftliche Unterrichtsanstalten, die 
sich erhielten und im allgemeinen dasselbe wie 
jene bezwecken. In Deutschland sind 5 derartige 
Hochschulen vorhanden, von denen auf Preußen 3, 
auf Bayern und Württemberg je eine entfallen. 
Die 3 preußischen Anstalten gehören zum Ressort 
des Landwirtschafts Min und befinden sich in Ber- 
lin, Bonn-Poppelsdorf und Bromberg lletztere 
ohne eigentliche Studieneinrichtung). Das schon 
seit 1860 bestehende Landwirtschaftliche Institut zu 
Berlin wurde durch Kal Order v. 14. 2. 81 mit 
dem 1867 errichteten landwirtschaftlichen Museum 
zur Landwirtschaftlichen Hochschule vereinigt. 
Gegenwärtig umfaßt diese Hochschule 3 Abteilun- 
gen: 1. die landwirtschaftliche, 2. die geodätisch- 
kulturtechnische und 3. die landwirtschaftlich-tech- 
nische. Die Leitung ruht in den Händen eines 
Kuratoriums, welchem je ein Rat aus dem Land- 
wirtschafts-- und Kultus Min angehört, und eines 
Rektors, welcher auf jedesmal 3 Jahre gewählt 
wird. Die Landwirtschaftliche Akademie Bonn- 
Poppelsdorf wurde 1847 und das Kaiser Wilhelm- 
Institut für Landwirtschaft in Bromberg 1906 
errichtet; an ihrer Spitze steht je ein ständiger 
Direktor. An der Landwirtschaftlichen Hochschule 
zu Berlin sowie an der Landwirtschaftlichen Aka- 
demie Bonn-Poppelsdorf werden auch Kultur- 
techniker und Landmesser theoretisch ausgebildet. 
Vorschriften über die Prüfung der öffentlich anzustellen- 
den Landmesser v. 4. 10. 82, abgeändert durch Bestimmung 
v. 12. 6. 93, Nachtrag zur Landmesserprüfungs O v. 29. 
1. 96. Vorschriften über die kulturtechnische Prüfung der 
Landmesser der landwirtschaftlichen Verwaltung v. 1. 3. 
und 27. 1. 83, aufgehoben durch die am 13. 7. 88 erlassenen 
Vorschriften; Vorschriften über die Prüfsung der Vermes- 
sungsbeamten der landwirtschaftlichen Verwaltung v. 8. 
12. 88 [ Landmesser.). 
Die bayerische landwirtschaftliche Lehranstalt, 
die Akademie für Landwirtschaft und Brauerei zu 
Weihenstephan, 1822 in Schleißheim gegründet, 
wurde 1852 nach Weihenstephan verlegt. Die 
Landwirtschaftliche Akademie zu Hohenheim in 
Württemberg, 1818 errichtet, erhielt 1904 den 
Namen Landwirtschaftliche Hochschule. 
# III. An sämtlichen landwirtschaftlichen Univer- 
sitätsinstituten und den beiden Hochschulen zu 
Berlin und Vonn-Poppelsdorf können sich die- 
  
  
Landwirtschaft (C. 
Unterrichtswesen) 
— — —— 
——.... —= 
jenigen Studicrenden, welche das Maturitäts- 
zeugnis eines Gymnasiums, Realgymnasiums 
oder einer Oberrealschule und ein 6semestriges 
Studium aufweisen, der Prüfung für Landwirt- 
schaftslehrer an Landwirtschaftsschulen unterziehen 
(Vorschriften, betr. die Landwirtschaftslehrer-Prii- 
fung v. 29. 2. 08). Außerdem können in Preußen 
Immaturi, welche ein 6semestriges Studium 
aufweisen, das Examen für das Lehramt der 
Landwirtschaft an landwirtschaftlichen Lehranstal- 
ten (Landwirtschaftsschulen, Ackerbauschulen, land- 
wirtschaftliche Winterschulen) ablegen (Vorschrif- 
ten v. 29. 2. 08). An sämtlichen höheren land- 
wirtschaftlichen Lehranstalten werden ferner für 
die studierenden Landwirte, welche sich über die 
erfolgreiche Benutzung einer mindestens 4 seme- 
strigen Studienzeit durch ein amtliches Zeugnis 
ausweisen wollen, Diplomprüfungen abgehalten. 
An einigen höheren landwirtschaftlichen Lehran- 
stalten sind solche Studierende, welche das Examen 
für Landwirtschaftslehrer oder das Diplomexamen. 
bestanden haben, berechtigt, auch das Tierzucht- 
inspektor= (Erl v. 16. 10. 99), Pflanzenzuchtinspek- 
tor-, das kulturtechnische Examen und andere 
sogen. Zusatzprüfungen abzulegen. Die Dr.-Pro- 
motionen der Landwirte unterliegen den jewei- 
ligen Universitäts-Statuten. Sie sind an den 
landwirtschaftlichen Hochschulen und Akademien 
nicht vorgesehen. 
Die Vorschriften betreffend die Habilitation als 
Privatdozent der Landwirtschaft an den höheren 
landwirtschaftlichen Lehranstalten zu Berlin und 
Bonn-Poppelsdorf sind in Preußen unter dem 
18. 5. 77 erlassen, während die Habilitation der 
Landwirte an den Universitäten nach deren Sat- 
zungen stattfindet. 
§ 3. Mittlere landwirtschaftliche Unterrichts- 
anstalten. 
I. Die mittleren landwirtschaftlichen Unterrichts- 
anstalten sind die Landwirtschaftsschulen 
oder die sogenannten landwirtschaftlichen Mittel- 
schulen, welche erst seit ungefähr 50 Jahren be- 
stehen. Sie gingen zum Teil aus den niederen 
Ackerbauschulen, durch die eine Verbesserung der 
bäuerlichen Wirtschaftsverhältnisse angestrebt wur- 
de, hervor. In den Ackerbauschulen, von denen 
die erste 1818 in Hohenheim gleichzeitig mit der 
daselbst gegründeten Akademie geschaffen wurde, 
stand die praktische Ausbildung der meist dem 
Bauernstande angehörenden Schüler in dem 
Vordergrunde, während, wenigstens früher, auf 
den theoretischen Unterricht nur wenig Zeit ver- 
wandt wurde. Diese Schulen wurden zumeist 
auf kleineren oder größeren Gütern errichtet. Im 
Laufe der Zeit entwickelten sich aus diesen prak- 
tischen Lehranstalten die theoretisch-praktischen 
Ackerbauschulen, deren Zöglinge neben der prak- 
tischen Ausbildung auch einen entsprechenden 
gründlichen theoretischen Unterricht erhielten. Mit 
zunehmender Wohlhabenheit und Intelligenz des 
Bauernstandes bildeten sich aus dem System der 
Ackerbauschulen auch rein thcoretische Unterrichts- 
anstalten heraus, welche dann den Namen Land- 
wirtschaftsschulen erhielten und die Berechtigung 
gewannen, ihren Abiturienten Befähigungszeug- 
nisse zum einjährig-freiwilligen Dienst auszustellen. 
Die erste Landwirtschaftsschule gründete Michelsen 
1858 in Hildesheim. 
II. Diese Schulen haben die Ausgabe, ihren
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.