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neu organisiert und weiter ausgebildet, diente den
später gegründeten als Muster und nimmt auch
jetzt noch den ersten Rang unter den landwirt-
schaftlichen Instituten ein. Im Wintersemester
1911/12 studierten in Halle 423 Landwirte von
Beruf und gegen 60 Kameralisten.
Die Universitätsinstitute ressortieren vom Unter-
richts Min der betreffenden Staaten und bilden
„gleich den übrigen Instituten der Universitäten
den Vereinigungspunkt aller Unterrichts= und
Hilfsmittel für Demonstration, Uebung und For-
schung auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen
Fachdisziplin.“ Ueber die Zulassung von Studie-
renden zum landwirtschaftlichen Studium an den
Universitätsinstituten sind dieselben Bestimmun-
gen, wie für andere an den betreffenden Universi-
täten vertretene Lehrfächer, maßgebend. An der
Spitze des Instituts steht ein Direktor, nur Bres-
lau hat mehrere verselbständigte landwirtschaftliche
Institute und Direktoren.
b) Neben diesen landwirtschaftlichen Universi=
tätsinstituten gibt es noch selbständige, akademi-
sche landwirtschaftliche Unterrichtsanstalten, die
sich erhielten und im allgemeinen dasselbe wie
jene bezwecken. In Deutschland sind 5 derartige
Hochschulen vorhanden, von denen auf Preußen 3,
auf Bayern und Württemberg je eine entfallen.
Die 3 preußischen Anstalten gehören zum Ressort
des Landwirtschafts Min und befinden sich in Ber-
lin, Bonn-Poppelsdorf und Bromberg lletztere
ohne eigentliche Studieneinrichtung). Das schon
seit 1860 bestehende Landwirtschaftliche Institut zu
Berlin wurde durch Kal Order v. 14. 2. 81 mit
dem 1867 errichteten landwirtschaftlichen Museum
zur Landwirtschaftlichen Hochschule vereinigt.
Gegenwärtig umfaßt diese Hochschule 3 Abteilun-
gen: 1. die landwirtschaftliche, 2. die geodätisch-
kulturtechnische und 3. die landwirtschaftlich-tech-
nische. Die Leitung ruht in den Händen eines
Kuratoriums, welchem je ein Rat aus dem Land-
wirtschafts-- und Kultus Min angehört, und eines
Rektors, welcher auf jedesmal 3 Jahre gewählt
wird. Die Landwirtschaftliche Akademie Bonn-
Poppelsdorf wurde 1847 und das Kaiser Wilhelm-
Institut für Landwirtschaft in Bromberg 1906
errichtet; an ihrer Spitze steht je ein ständiger
Direktor. An der Landwirtschaftlichen Hochschule
zu Berlin sowie an der Landwirtschaftlichen Aka-
demie Bonn-Poppelsdorf werden auch Kultur-
techniker und Landmesser theoretisch ausgebildet.
Vorschriften über die Prüfung der öffentlich anzustellen-
den Landmesser v. 4. 10. 82, abgeändert durch Bestimmung
v. 12. 6. 93, Nachtrag zur Landmesserprüfungs O v. 29.
1. 96. Vorschriften über die kulturtechnische Prüfung der
Landmesser der landwirtschaftlichen Verwaltung v. 1. 3.
und 27. 1. 83, aufgehoben durch die am 13. 7. 88 erlassenen
Vorschriften; Vorschriften über die Prüfsung der Vermes-
sungsbeamten der landwirtschaftlichen Verwaltung v. 8.
12. 88 [ Landmesser.).
Die bayerische landwirtschaftliche Lehranstalt,
die Akademie für Landwirtschaft und Brauerei zu
Weihenstephan, 1822 in Schleißheim gegründet,
wurde 1852 nach Weihenstephan verlegt. Die
Landwirtschaftliche Akademie zu Hohenheim in
Württemberg, 1818 errichtet, erhielt 1904 den
Namen Landwirtschaftliche Hochschule.
# III. An sämtlichen landwirtschaftlichen Univer-
sitätsinstituten und den beiden Hochschulen zu
Berlin und Vonn-Poppelsdorf können sich die-
Landwirtschaft (C.
Unterrichtswesen)
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——.... —=
jenigen Studicrenden, welche das Maturitäts-
zeugnis eines Gymnasiums, Realgymnasiums
oder einer Oberrealschule und ein 6semestriges
Studium aufweisen, der Prüfung für Landwirt-
schaftslehrer an Landwirtschaftsschulen unterziehen
(Vorschriften, betr. die Landwirtschaftslehrer-Prii-
fung v. 29. 2. 08). Außerdem können in Preußen
Immaturi, welche ein 6semestriges Studium
aufweisen, das Examen für das Lehramt der
Landwirtschaft an landwirtschaftlichen Lehranstal-
ten (Landwirtschaftsschulen, Ackerbauschulen, land-
wirtschaftliche Winterschulen) ablegen (Vorschrif-
ten v. 29. 2. 08). An sämtlichen höheren land-
wirtschaftlichen Lehranstalten werden ferner für
die studierenden Landwirte, welche sich über die
erfolgreiche Benutzung einer mindestens 4 seme-
strigen Studienzeit durch ein amtliches Zeugnis
ausweisen wollen, Diplomprüfungen abgehalten.
An einigen höheren landwirtschaftlichen Lehran-
stalten sind solche Studierende, welche das Examen
für Landwirtschaftslehrer oder das Diplomexamen.
bestanden haben, berechtigt, auch das Tierzucht-
inspektor= (Erl v. 16. 10. 99), Pflanzenzuchtinspek-
tor-, das kulturtechnische Examen und andere
sogen. Zusatzprüfungen abzulegen. Die Dr.-Pro-
motionen der Landwirte unterliegen den jewei-
ligen Universitäts-Statuten. Sie sind an den
landwirtschaftlichen Hochschulen und Akademien
nicht vorgesehen.
Die Vorschriften betreffend die Habilitation als
Privatdozent der Landwirtschaft an den höheren
landwirtschaftlichen Lehranstalten zu Berlin und
Bonn-Poppelsdorf sind in Preußen unter dem
18. 5. 77 erlassen, während die Habilitation der
Landwirte an den Universitäten nach deren Sat-
zungen stattfindet.
§ 3. Mittlere landwirtschaftliche Unterrichts-
anstalten.
I. Die mittleren landwirtschaftlichen Unterrichts-
anstalten sind die Landwirtschaftsschulen
oder die sogenannten landwirtschaftlichen Mittel-
schulen, welche erst seit ungefähr 50 Jahren be-
stehen. Sie gingen zum Teil aus den niederen
Ackerbauschulen, durch die eine Verbesserung der
bäuerlichen Wirtschaftsverhältnisse angestrebt wur-
de, hervor. In den Ackerbauschulen, von denen
die erste 1818 in Hohenheim gleichzeitig mit der
daselbst gegründeten Akademie geschaffen wurde,
stand die praktische Ausbildung der meist dem
Bauernstande angehörenden Schüler in dem
Vordergrunde, während, wenigstens früher, auf
den theoretischen Unterricht nur wenig Zeit ver-
wandt wurde. Diese Schulen wurden zumeist
auf kleineren oder größeren Gütern errichtet. Im
Laufe der Zeit entwickelten sich aus diesen prak-
tischen Lehranstalten die theoretisch-praktischen
Ackerbauschulen, deren Zöglinge neben der prak-
tischen Ausbildung auch einen entsprechenden
gründlichen theoretischen Unterricht erhielten. Mit
zunehmender Wohlhabenheit und Intelligenz des
Bauernstandes bildeten sich aus dem System der
Ackerbauschulen auch rein thcoretische Unterrichts-
anstalten heraus, welche dann den Namen Land-
wirtschaftsschulen erhielten und die Berechtigung
gewannen, ihren Abiturienten Befähigungszeug-
nisse zum einjährig-freiwilligen Dienst auszustellen.
Die erste Landwirtschaftsschule gründete Michelsen
1858 in Hildesheim.
II. Diese Schulen haben die Ausgabe, ihren